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Altöl illegal entsorgen: Welches Bußgeld droht?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Bußgeldkataloge zur Altölentsorgung der einzelnen Bundesländer

Bußgeldkatalog Baden-Württemberg

VergehenBußgeld
Einleiten von Mineralöl in oberirdisches Gewässer
- bis 1 Liter100 - 1.500 €
- bis 5 Liter250 - 5.000 €
- mehr als 5 Liter500 - 25.000 €
Einleiten von Mineralöl in Grundwasser75 - 30.000 €

Bußgeldkatalog Bayern
VergehenBußgeld
Einleiten von Mineralöl in oberirdisches Gewässer
- bis 1 Liter100 - 1.500 €
- bis 5 Liter250 - 5.000 €
- mehr als 5 Liter500 - 25.000 €
Einleiten von Mineralöl in Grundwasser
- bis 1 Liter100 - 1.500 €
- bis 5 Liter250 - 5.000 €
- über 5 Liter1.000 - 50.000 €
Wagenwaschen oder Ölwechsel in Wasserschutzgebieten500 - 1.000 €

Bußgeldkatalog Berlin
(keine Angaben)

Bußgeldkatalog Brandenburg

VergehenBußgeld
Einleiten von Mineralöl in oberirdisches Gewässer
- bis 1 Liter100 - 1.500 €
- bis 5 Liter250 - 5.000 €
- mehr als 5 Liter500 - 25.000 €
Einleiten von Mineralöl in Grundwasser75 - 25.000 €

Bußgeldkatalog Bremen
VergehenBußgeld
Einleiten von Mineralöl in oberirdisches Gewässer
- bis 1 Liter100 - 1.500 €
- bis 5 Liter250 - 5.000 €
- mehr als 5 Liter500 - 50.000 €
Einleiten von Mineralöl in Grundwasser
- bis 1 Liter100 - 3.000 €
- bis 5 Liter500 - 10.000 €
- mehr als 5 Liter1.000 - 100.000 €
Wagenwaschen oder Ölwechsel in einer Schutzzone250 - 2.000 €
Altöl weggeworfen, vergraben, weggeschüttet oder verbrannt50 - 2.500 €

Bußgeldkatalog Hamburg
VergehenBußgeld
Wagenwaschen oder Ölwechsel auf öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen35 - 2.500 €
Öl gelagert oder abgelagert
- bis 2 Liter300 - 1.500 €
- über 2 Liter600 - 5.000 €

Bußgeldkatalog Hessen
VergehenBußgeld
Altöl gelagert, abgelagert oder behandelt
- bis 5 Liter25 - 50 €
- bis 20 Liter50 - 250 €
- mehr als 20 Liter250 - 5.000 €

Bußgeldkatalog Mecklenburg-Vorpommern
VergehenBußgeld
Einleiten von Mineralöl in oberirdisches Gewässer
- bis 1 Liter100 - 1.500 €
- bis 5 Liter250 - 5.000 €
- mehr als 5 Liter500 - 25.000 €
Einleiten von Mineralöl in Grundwasser
- bis 1 Liter100 - 1.500 €
- bis 5 Liter250 - 5.000 €
- mehr als 5 Liter1.000 - 50.000 €
Altöl behandelt, gelagert oder abgelagert80 - 2.000 €

Bußgeldkatalog Niedersachsen
VergehenBußgeld
Einleiten von Mineralöl in oberirdisches Gewässer
- bis 5 Liter50 - 2.500 €
- mehr als 5 Liter250 - 25.000 €
Einleiten von Mineralöl in Grundwasser50 - 25.000 €
Altöl behandelt, gelagert oder abgelagert
- bis 5 Liter50 - 100 €
- bis 20 Liter100 - 500 €
- über 20 Liter500 - 25.000 €

Bußgeldkatalog Nordrhein-Westfalen
VergehenBußgeld
Einleiten von Mineralöl in oberirdisches Gewässer510 - 50.000 €
Einleiten von Mineralöl in Grundwasser510 - 50.000 €
Altöl abgelagert, gelagert oder behandelt
- bis 5 Liter25 - 80 €
- bis 20 Liter50 - 250 €
- über 20 Liter250 - 5.100 €

Bußgeldkatalog Rheinland-Pfalz
VergehenBußgeld
Einleiten von Mineralöl in oberirdisches Gewässer
- bis 1 Liter102,26 - 1.533,88 €
- bis 5 Liter255,65 - 5.112,92 €
- mehr als 5 Liter511,29 - 25.564,59 €
Einleiten von Mineralöl in Grundwasser76,69 - 25.564,59 €
Wagenwaschen oder Ölwechsel in einer Schutzzone255,65 - 1.022,58 €
Wegschütten von Öl766,94 - 5.112,92 €
Altöl weggeworfen, vergraben, weggeschüttet oder verbrannt80 - 2.000 €

Bußgeldkatalog Saarland
VergehenBußgeld
Einleiten von Mineralöl in oberirdisches Gewässer
- bis 1 Liter100 - 1.500 €
- bis 5 Liter250 - 5.000 €
- mehr als 5 Liter500 - 25.000 €
Einleiten von Mineralöl in Grundwasser75 - 30.000 €
Wagenwaschen oder Ölwechsel in einer Schutzzone250 - 1.500 €
Wegschütten von Öl750 - 7.500 €

Bußgeldkatalog Sachsen
VergehenBußgeld
Einleiten von Mineralöl in oberirdisches Gewässer
- bis 1 Liter100 - 5.000 €
- bis 5 Liter250 - 10.000 €
- mehr als 5 Liter500 - 50.000 €
Einleiten von Mineralöl in Grundwasser
- bis 1 Liter100 - 5.000 €
- bis 5 Liter250 - 10.000 €
- mehr als 5 Liter500 - 50.000 €
Wagenwaschen oder Ölwechsel in einer Schutzzone300 - 1.000 €
Wegschütten von Öl750 - 7.500 €

Bußgeldkatalog Sachsen-Anhalt
(keine Angaben)

Bußgeldkatalog Schleswig-Holstein

VergehenBußgeld
Einleiten von Mineralöl in oberirdisches Gewässer
- bis 1 Liter250 - 2.500 €
- bis 5 Liter250 - 5.000 €
- mehr als 5 Liter500 - 50.000 €
Einleiten von Mineralöl in Grundwasser75 - 25.000 €

Bußgeldkatalog Thüringen
VergehenBußgeld
Einleiten von Mineralöl in oberirdisches Gewässer
- bis 1 Liter100 - 1.500 €
- bis 5 Liter250 - 5.000 €
- mehr als 5 Liter500 - 25.000 €
Einleiten von Mineralöl in Grundwasser100 - 50.000 €
Altöl gelagert, abgelagert oder behandelt
- bis 5 Liter25 - 50 €
- bis 20 Liter50 - 250 €
- über 20 Liter250 - 5.000 €

Alles Wissenswerte über Altöl: von Ölfilter- bis Öltankentsorgung

Das Öl zu entsorgen ist auch beim Auto immer mal wieder nötig.
Das Öl zu entsorgen ist auch beim Auto immer mal wieder nötig.

Altöl fällt in Maschinen, Motoren, Getrieben und Turbinen in Gewerbe und Industrie an. In Deutschland werden jährlich etwa 450.000 Tonnen Altöl entsorgt. Das Gewicht entspricht zirka dem von 180 Jeeps. Im Vergleich mit dem Gesamtabfallaufkommen in Deutschland ist diese Zahl zwar relativ niedrig.

Doch schon ein Liter Altöl kann eine Million Liter des Grundwassers verschmutzen. Aus den Medien sind vermutlich Ölkatastrophen bekannt, bei denen großflächige Bereiche in Seen und Meeren einen Ölfilm tragen. Die Beseitigung ist sehr aufwendig. Zudem wird durch die illegale Entsorgung nicht nur das Wasser verschmutzt, sondern einhergehend auch der Lebensraum von Tieren und Pflanzen.

FAQ: Altöl entsorgen

Wo kann ich mein Altöl entsorgen?

Altes Motoren- oder Schmieröl muss in der Regel der Händler zurücknehmen. Darüber hinaus können Sie den Abfall beim Wertstoffhof abgeben.

Was passiert mit entsorgten Altöl?

Bei Altöl handelt es sich um einen wichtigen Rohstoff, der recycelt werden kann. So können daraus zum Beispiel Schmiermittel und Brennmaterial entstehen.

Welche Sanktionen drohen für illegal entsorgtes Altöl?

Die illegale Entsorgung von Altöl stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die jedes Bundesland individuell sanktioniert. Besonders teuer kann es dabei sein, wenn Altöl ins Grundwasser gerät, denn dafür ist ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro möglich.

Der Verschmutzung durch Altöl entgegenwirken

Altöl ist eine giftige Substanz, welche sich schnell auf der Wasseroberfläche ausbreitet und ganze Ökosysteme aufgrund von illegaler Entsorgung gefährdet. Flüchtige Öle können zwar innerhalb weniger Tage verdunsten, schwere dagegen verbleiben über Monate. Danach sinken sie in das Gewässer ab und werden dann dort langsam abgebaut. Zudem drängt sich Öl zwischen das Wasser und die Atmosphäre und zerstört die Wechselwirkungen zwischen beiden Schichten.

Der Großteil dieser Wasserverschmutzung kommt durch Bohrinseln oder Havarien von Schiffen. Dennoch ist auch die illegale Altölentsorgung ein Grund für die Gefährdung des Gewässers.

Der richtige Umgang mit Altöl

Um dem illegalen Altöl-Entsorgen entgegen zu wirken, veröffentlichte das deutsche Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit einige Tipps für Verbraucher:

  • Altöl muss grundsätzlich in geschlossenen Behältnissen aufbewahrt und gesammelt werden. Diese gibt der Verbraucher dann im Handel gegen die Vorlage der Kaufquittung zurück. Die Kosten für diesen Prozess sind bereits im Kaufpreis enthalten.
  • Der Ölwechsel muss bei neuen Fahrzeugen nicht mehr in dem gleichen Umfang wie vor einigen Jahren durchgeführt werden. Das Umweltbundesamt empfiehlt daher, bei Pkw etwa alle 30.000 bis 50.000 Kilometer und bei Lkw erst nach 100.000 Kilometern einen Ölwechsel vorzunehmen. So lässt sich die Entstehung von Altölen vermeiden.
  • Übermäßiger Gebrauch von Altölen entsteht auch dann, wenn die Behältnisse oder Maschinen, in denen das Öl lagert, auslaufen. Aus diesem Grund achten beispielsweise Gutachter bei den Hauptuntersuchungen und Zulassungen von Fahrzeugen auf das unnötige Verlieren von Öl.
  • Achten Sie beim Waschen Ihres Pkw, Lkw, Baggers, etc. auf Ölrückstände, die eventuell in das Grundwasser und den Boden sickern könnten.
  • Auch mit Öl beschmierte Geräte und Leitungen können bei einer Entsorgung gefährlich für die Umwelt werden. Aus diesem Grund dürfen Verbraucher diese nicht einfach über den Haushaltsmüll entsorgen.
  • In den vergangenen Jahren sind viele Produktionsunternehmen auf den Einsatz von pflanzlichen Ölen umgestiegen. Diese Öle sind schnell abbaubare Alternativen zu herkömmlichen Schmierölen. Achten Sie also auf diese Alternativprodukte. Oftmals sind sie mit dem Umweltzeichen „Blauer Engel“ gekennzeichnet.

Die Altölverordnung (AltölV)

Die Altölverordnung regelt Transport und Verwertung von unbrauchbarem Öl.
Die Altölverordnung regelt Transport und Verwertung von unbrauchbarem Öl.

Die Altölverordnung in Deutschland besteht bereits seit 1987. In ihr wird festgelegt, dass Öle für Motoren, Maschinen, Turbinen, etc. nur dann an Verbraucher verkauft werden dürfen, wenn die Verpackung einen bestimmten Hinweis enthält. Dieser muss Deutsche darauf hinweisen, dass sie das Öl nach Gebrauch zur Entsorgung in eine entsprechende Altölannahmestelle bringen müssen.

Diese Annahmestellen sind beispielsweise Kaufhäuser, Einzelhandelsgeschäfte oder SB-Märkte. Kann eines der genannten Unternehmen keine Rückgabe des Altöls einrichten, muss es auf eigene Kosten eine andere Firma damit beauftragen, eine Annahmestelle in räumlicher Nähe einzurichten.

Die Altölverordnung definiert in Paragraph 1a Altöle als Öle, “die als Abfall anfallen und die ganz oder teilweise aus Mineralöl, synthetischem oder biogenem Öl bestehen”.

Im Jahr 2002 setzte die Bundesregierung eine Novelle in Kraft, die wesentliche inhaltliche Standpunkte in puncto Entsorgung änderte. So führte sie Getrennthaltungsgebote und Vermischungsverbote für Altöle ein.
Dabei führte die Altölverordnung vier Sammelkategorien ein, welche beim Altöl-Entsorgen strikt eingehalten werden müssen:

  • Sammelkategorie 1: synthetische Maschinen-, Getriebe und Schmieröle auf Mineralölbasis, nichtchlorierte Hydrauliköle auf Mineralbasis, etc.
  • Sammelkategorie 2: halogenfreie Bearbeitungsöle auf Mineralölbasis (exklusive Emulsionen und Lösungen), synthetische Bearbeitungs- und Hydrauliköle, etc.
  • Sammelkategorie 3: halogenhaltige Bearbeitungsöle auf Mineralölbasis (exklusive Emulsionen und Lösungen), chlorierte Hydrauliköle auf Mineralölbasis, chlorierte Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle auf Mineralölbasis, etc.
  • Sammelkategorie 4: biologisch leicht abbaubare Hydrauliköle sowie Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle, synthetische Isolier- und Wärmeübertragungsöle, Dieselkraftstoffe, etc.

Altöl richtig entsorgen

Wer Altöl illegal entsorgen möchte, sorgt für eine Wasserverschmutzung
Wer Altöl illegal entsorgen möchte, sorgt für eine Wasserverschmutzung

Verbraucher müssen bei der Altöl-Entsorgung darauf achten, dass die Öle nicht vermischt werden. Zudem darf Altöl auch nicht mit anderen Abfällen jedweder Art vermengt werden.
Das schadstoffhaltige Altöl gehört in eine Schadstoff-Tonne oder muss beim örtlichen Entsorgungsunternehmen abgegeben werden. Dieses darf auch nicht wiederverwendet werden.

Wo können Verbraucher Altöl entsorgen?

Der Handel, bei dem Sie das Altöl gekauft haben, ist gesetzlich dazu verpflichtet, leicht erkennbare und gut lesbare Schrifttafeln aufzuhängen, die die nächste Annahmestelle zum Altöl-Entsorgen aufzeigen.

Das Altöl-Entsorgen ist kostenlos, sofern der Verbraucher den Kauf bei dem jeweiligen Handel quittieren kann. Dies gilt teilweise auch für Gewerbe. Fallen mehrere Liter Altöl pro Woche an, wie beispielsweise bei Kfz-Betrieben, müssen sie ihr Altöl anders entsorgen.

Auch Schadstoff- oder Umweltmobile sowie Recyclinghöfe übernehmen die Entsorgung vom Altöl. In geringen Mengen ist dies kostenlos.

Wer Altöl verbrennen will, begeht eine Straftat im Sinne des Umwelt-Bußgeldkatalogs. Beim Altöl-Verbrennen entstehen giftige Gase, die eine Umweltverschmutzung hervorrufen. Zwar wird dieser Vorgang in Verbrennungsanlagen durchgeführt, jedoch kommen diese Maschinen auf eine wesentlich höhere Temperatur und besitzen modernste Filteranlagen.

Altölentsorgung: Die Kosten für Gewerbe

Privatpersonen müssen nichts bezahlen. Das bedeutet, dass geringe, haushaltsübliche Mengen kostenlos abgenommen werden. Die Kosten für ein Gewerbe richten sich nach dem zu entsorgenden Betrieb und der Region. Oftmals bieten private Entsorger Aktionen an, bei denen sie Altöl ab einer bestimmten Menge kostenlos entsorgen.

Die Entsorgung vom Altöl wird durch private und kommunale Unternehmen bewerkstelligt. Der Preis richtet sich neben der Menge auch nach der Art des zu entsorgenden Altöls.

Wie entsorgt man Öl?

Altöl verschmutzt Wasser und Leitungen
Altöl verschmutzt Wasser und Leitungen

Verbraucher verstehen unter der Ölentsorgung das Abkippen des Speiseöls in den Ausguss. Jedoch verstopft dies die Abwasserleitungen und verursacht Kosten und Probleme in den Kläranlagen.

Wer richtig Öl entsorgen möchte, kann sich einen kleinen Eimer vom hiesigen Recyclinghof holen. Dieser wird mit Speisefett und -öl gefüllt und kann danach wieder kostenlos abgebeben werden. Diese Methode ist jedoch eher im südlichen Raum Deutschlands bekannt. Auch andere Entsorgungsbetriebe lassen sich viele Alternativen einfallen, um Öl richtig zu entsorgen, damit es kein Wasser verschmutzt. Aus diesem Grund sollten Sie sich auf der Webseite Ihres Entsorgungsbetriebs über das jeweilige Verfahren informieren.

Die Öltankentsorgung

Wer einen Öltank oder mehrere Öltanks entsorgen möchte, benötigt einen zertifizierten Fachbetrieb. Die Heizöltank-Entsorgung darf laut Wasserhaushaltsgesetz nur von berechtigten Fachbetrieben durchgeführt werden. Neben dem Heizöltank-Entsorgen kümmern sie sich zudem um die Instandhaltung und -setzung sowie Reinigung der Tanks.

Die Entsorgung vom Öltank ist immer dann nötig, wenn der Tank alt geworden oder ersetzt werden muss. Da Heizöl jedoch als wassergefährdender Stoff eingestuft ist, dürfen Sie weder Öl noch leere Ölkanister illegal entsorgen. Der Entsorgungsbetrieb trennt die Leitungswege zwischen dem Kessel und dem Öltank. Im zweiten Schritt, um einen Öltank zu entsorgen, werden die Rohrleitungen abgebaut. Zum Schluss kann die eigentliche Öltank-Entsorgung beginnen.

Die Preise der Öltankentsorgung richten sich nach dem Typ, Größe und Füllstand des Tanks.

Der Fachbetrieb erledigt auch gleich das Heizöl-Entsorgen für Verbraucher. Wer jedoch selbst Altöl entsorgen möchte, sollte sich beim Recyclinghof in der Nähe informieren. Altöl und Heizöl gehört zum Sondermüll und muss deshalb strikt von anderem Abfall getrennt werden.

Wer Ölfilter entsorgen möchte, kann dies auch in dem Handel tun, bei dem der Verbraucher diesen gekauft hat. Dies bestimmt die Altölverordnung.

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

1 Kommentar

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  1. Adzem
    Am 29. April 2019 um 22:12

    Darf mann ein Holz Tor mit alt Öl streichen

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