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Wann darf ich einen Baum fällen – wann nicht?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Bußgeldkatalog für unerlaubtes oder untersagtes Beseitigen oder Beschädigen von Bäumen sowie illegale Baumfällung der einzelnen Bundesländer in Naturschutzgebieten und geschützten Wäldern

Bundeslandein Baummehrere Bäume
Baden-Württembergkeine Angabekeine Angabe
Bayern50 - 5.000 €/
Berlinkeine Angabekeine Angabe
Brandenburg50 - 10.000 €/
Bremen50 - 5.000 €200 - 20.000 €1
Hamburg50 - 50.000 €50 - 50.000 €
Hessenkeine Angabekeine Angabe
Mecklenburg-Vorpommern50 - 5.000 €75 - 100.000 €
Niedersachsen100 - 12.500 €1.250 - 50.000 €
Nordrhein-Westfalen40 - 7.500 €750 - 12.500 €
Rheinland-Pfalzkeine Angabekeine Angabe
Saarland50 - 7.500 €1.000 - 10.000 €
Sachsen50 - 5.000 €250 - 15.000 €
Sachsen-Anhaltkeine Angabekeine Angabe
Schleswig-Holsteinkeine Angabekeine Angabe
Thüringen/500 - 25.000 €
1 illegales Fällen von Bäumen in der Zeit vom 1. März bis 30. September

FAQ: Wann darf man Bäume fällen?

Darf ich einen Baum ohne Genehmigung fällen?

Öffentliche Bäume dürfen nicht ohne Genehmigung gefällt werden. Werden Sie dabei erwischt, müssen Sie mit einem hohen Bußgeld rechnen.

Welche Strafe droht, wenn ich unerlaubt einen Baum fälle?

Die Bußgelder können je nach Bundesland variieren. Unsere Tabelle verschafft Ihnen einen Überblick der jeweiligen Sanktionen.

Ein Baum vor meinem Grundstück stört. Wie kann ich dafür sorgen, dass er gefällt wird?

In diesem Fall müssen Sie sich an das zuständige Umweltamt wenden und dort einen Antrag auf Baumfällung stellen.

Wann darf man Bäume fällen und ist das überhaupt erlaubt?

Wer einen Baum fällen möchte, benötigt in der Regel eine Genehmigung
Wer einen Baum fällen möchte, benötigt in der Regel eine Genehmigung

Einen Baum zu fällen, kann aus vielerlei Gründen wichtig sein. Entweder besitzen die betreffenden Personen einen eigenen Garten und möchten einen störenden Baum loswerden oder aber das Gewächs ist in Folge eines Blitzeinschlags zur Gefahr geworden. Egal, um welchen Fall es sich auch handelt: Es empfiehlt es immer, vorher bei der entsprechenden Behörde nachzufragen, ob die Person eine Genehmigung für das Baum-Fällen benötigt.

Holt er diese Erkundigung nicht ein, können Betroffene mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro rechnen. Der Umwelt-Bußgeldkatalog sieht also hohe Strafen dafür vor, da das mutwillige Baum-Zerstören der Natur schadet.

Geschützte Bäume in Deutschland

Bäumen werden verschiedene wichtige Funktionen zugeschrieben, weshalb das Baumfällen in der Regel einer Genehmigung bedarf. Ohne diese Pflanze und den daraus resultierenden Wald wäre die Menschheit kaum überlebensfähig. Der Baum hat zum einen eine Nutzfunktion, da aus dem Rohstoff Holz beispielsweise Baumaterial oder Papier gewonnen wird. Zudem ist der Rohstoff eine wichtige Nahrungsquelle. Im Wald leben Tiere, die sich von den Blättern bzw. Früchten der Bäume ernähren. Zusätzlich bilden Bäume einen Lebensraum für Vögel und andere Lebewesen.

Zudem wird dem Baum eine Schutzfunktion für seine direkte Umwelt zugeschrieben, da er den Boden, die Luft und das Wasser schützt. Die Bäume gleichen Temperaturschwankungen aus und stabilisieren so das Klima der Erde. Außerdem wandelt er Kohlenstoffdioxid, Wasser und Licht in Sauerstoff um.

Die dritte Aufgabe stellt die Erholungsfunktion dar. Aus diesem Grund pflanzen Menschen Bäume in ihren Gärten. Denn gerade im Sommer spenden sie Schatten und tragen zum Landschaftsbild bei. Geschützte Bäume sollen diese Funktionen beibehalten.

Eine generelle Liste von geschützten Bäumen gibt es in Deutschland nicht. Vielmehr erstellen die 16 Bundesländer eigene individuelle Listen. Diese ergeben sich aus verschiedenen Studien und Forschungen, welche bedrohte Baumarten aufzeigen und dem amtlichen Prozess, den Schutzstatus zu erteilen..

Geschützte Bäume in Berlin sind zum Beispiel sämtliche Laubbäume sowie die Waldkiefer, Walnuss und die Türkische Baumhasel. Möchten Sie einen Baum fällen, müssen Sie in beinahe jedem Fall eine Genehmigung beantragen, egal ob der Baum geschützt ist oder nicht.

Des Weiteren schützen Bundesländer in der Regel Laub- und Nadelbäume mit einem Stammumfang von zirka 60 bis 80 cm. Häufig sind Obstbäume von dieser Regelung ausgenommen.

Das Bundesnaturschutzgesetz und die Baumfällung

Im Gegensatz zu den bereits beschriebenen Funktionen können Bäume auch störend sein. Zum Beispiel, wenn sie in Folge einer Katastrophe wie einem Blitzeinschlag oder einer Überschwemmung als Gefährdung im Weg liegen. Meist schätzen aber auch die Baumbesitzer die Größe des einst gepflanzten Baumes falsch ein, sodass die Baumfällung hierbei als einzige Lösung erscheint.

Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) bestimmt in puncto Baumfällung folgendes Verbot:

Es ist verboten, Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen. (Quelle: § 39 Abs. 5 S. 5 BNatSchG)

Mit diesem Abschnitt definiert das Bundesnaturschutzgesetz die Baumfällung für gesetzeswidrig, sofern sich der betroffene Baum auf einer „gärtnerisch genutzte[n] Grundfläche[.]“ befindet. Dies schließt Bäume an Straßen, Alleen oder in der freien Landschaft außerhalb von Wäldern ein. Jedoch wird der Schnitt bzw. die Schnitte am Geäst in der Regel erlaubt.

Die jeweiligen Umweltministerien der Bundesländer dürfen diese Begriffsgruppe so auslegen, wie sie wollen. Aus diesem Grund kann nicht pauschal gesagt werden, inwieweit Bäume aus Kleingärten oder anderweitigen privaten Grundstücken in dieses Verbot hineinzählen.

Wann darf man Bäume fällen?
Wann darf man Bäume fällen?
Wann darf man Bäume fällen?

In der Zeit vom 1. März bis zum 30. September eines jeden Jahres zählt das Baum-Fällen als Vergehen. Die jeweiligen Bundesländer können diesen Zeitraum nicht verkürzen, sondern nur erweitern. Hierbei sind jedoch nur die Bäume an Straßen, Alleen und in freier Landschaft gemeint. Hier ist das Bäume-Fällen ohne Genehmigung nicht gestattet. Sie müssen also in diesem Falle zum zuständigen Umweltamt und einen Antrag auf Baumfällung beantragen.

Wann ist Baum-Fällen nicht erlaubt?

Die Bäume in Haus- und Kleingärten bleiben von diesem Verbotszeitraum unberührt. Baum-Fällen von bestimmten Pflanzen ist also in der Regel erlaubt, doch nicht grundsätzlich. Denn auch für Privatpersonen gibt es Einschränkungen. Befinden sich nistende Vögel im Baum, ist das Fällen verboten. Sollten andere wildlebende Tierarten den Baum als Lebensstätte nutzen, dürfen Sie den Baum nicht ohne eine Genehmigung fällen.

Bäume fällen: Genehmigung für Privatpersonen

Grundsätzlich sollten Personen zuerst zum zuständigen Amt gehen, um hier den individuellen Plan darzulegen. Es kann nicht pauschal gesagt werden, wann das Baum-Fällen eine Genehmigung benötigt und wann nicht. Diese Regelungen können auch je nach Kommune oder Gemeinde abweichen.

Folgende Kriterien bestimmen, wann ein Antrag auf Baumfällung nötig wird:

  • Die Art des Baumes: Ist der Baum, den Sie fällen wollen, in der Baumschutzordnung Ihres Bundeslandes?
  • Die Größe des Baumes: Besitzt der Baum, den Sie fällen möchten, eine bestimmten Stammumfang, benötigen Sie eine Genehmigung.
  • Der Zeitpunkt für das Baum-Fällen: Existieren Schonzeiten?
  • Lebensraum Baum: Leben Tiere in dem Baum, welche derzeit nisten?
Das Bundesnaturschutzgesetz regelt die Baumfällung in Deutschland
Das Bundesnaturschutzgesetz regelt die Baumfällung in Deutschland

Da das Baum-Fällen ohne Genehmigung empfindliche Strafen nach sich ziehen kann, ist eine Erlaubnis von der Behörde für diese Handlung von Vorteil. Die Naturschutzbehörde ist immer dann zuständig, wenn der Baum als störend empfunden wird. Das Forstamt kümmert sich um alle Belange, sobald der Baum im Wald steht. Der Katastrophendienst sowie das Ordnungsamt sind die erste Anlaufstelle, wenn ein Baum so schnell wie möglich nach einem Blitzeinschlag etc. gefällt werden muss.


Möchten Sie Bäume fällen ohne eine Genehmigung, muss der Baum entweder krank sein oder eine unzumutbare Störung vorweisen. Letzteres ist es immer dann, wenn Sie zum Beispiel ein Haus bauen möchten. In diesem Fall benötigt das Baum-Fällen zwar keine Genehmigung, dennoch müssen Sie die Handlung der zuständigen Behörde melden.

Baum kaputt machen versus Baum-Fällen

In diversen Internetforen unterhalten sich Grundstückbesitzer über das Baum-Zerstören mittels chemischen Stoffen oder Nägeln. Zwar gibt es diese Stoffe bei unterschiedlichen (Internet-)Händlern zu kaufen, dennoch ist das mutwillige Baum-Kaputt-Machen illegal.

Es handelt sich hierbei um einen Akt, der sich vorsätzlich gegen den Naturschutz in Deutschland richtet. Zudem können giftige Stoffe in das Grundwasser gelangen. Diese speziellen Substanzen, um den Baum kaputt zu machen, kosten etwa 150 bis 200 Euro. Bäume selbst zu fällen, verursachen Kosten in Höhe von etwa 70 Euro für die Erlaubnis von der Behörde. Ein spezielles Unternehmen verlangt darüberhinaus ungefähr 300 bis 500 Euro für einen 15 m hohen Baum. Die Bäume-Fällen-Kosten richten sich jedoch nach der Größe und dem Umfang des Baumes.

Einen Baum richtig zu fällen will gelernt sein: Erkundigen Sie sich nach passenden Kursen und Maßnahmen in Ihrer Umgebung. Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten in Rheinland-Pfalz bietet beispielsweise entsprechenden Motorsägenkurse.

Die Strafe für das Baum-Fällen ohne Genehmigung

Widerrechtliches Baum-Fällen ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbußen bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann. Dies liegt jedoch im Ermessen der einzelnen Bundesländer. Eine weitere Strafe für das Baum-Fällen ohne Genehmigung kann der Schadenersatz sein. Dies ist immer dann möglich, wenn Sie den Baum widerrechtlich fällen. Im Gegensatz zum illegalen Nachbars Baum-Töten dürfen Personen jedoch in der Regel Wurzeln oder Äste, die sich auf ihrer Seite des Grundstücks befinden, entfernen.

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

40 Kommentare

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  1. K,sabine
    Am 13. September 2022 um 19:30

    Ich habe einen 100jährigen maniliabefallenen Pflaumenbaum, den ich gerne fällen lassen würde, da durch die herabfallenden faulen Früchte die Nachbarn und auch ich belästigt werden. Die gesamte Ernte muss entsorgt werden. Inwiefern habe ich Möglichkeiten, das Problem zu lösen?

  2. Thomas S
    Am 28. Dezember 2021 um 21:19

    Ab welchen Alter ist juristisch gesehen ein Baum ein Baum? Schon ab den Zeitpunkt der Keimung?

  3. Philipp
    Am 15. Oktober 2018 um 18:23

    Guten Tag,
    ich wohne im Land NRW und habe mir vor kurzem ein Haus mit 1500m² Grundstück gekauft.
    Bin also Eigentümer, der Garten besitzt viele “Große” Bäume weil er verwildert ist.
    Jetzt meine Frage:
    Ich möchte alle Bäume die in der “Mitte” des Gartens liegen fällen, da sie mich stören. Alle die am Rand sind können bleiben.
    Muss ich dabei irgendwas beachten? Oder nicht weil ich ja Eigentümer bin?

    Liebe Grüße

  4. Katja
    Am 11. September 2018 um 19:07

    Hallo.
    Auf zwei Nachbars-Grundstücken in Baden-Württemberg (Dorf) wurden innerhalb der Schonzeit (1.3. bis 30.9) mehrere (ca. 15) Schwarzwälder Tannen gefällt (von zwei unabhängige Grundstücksbesitzer). Die Tannen waren ca. 50-70 Jahre alt.
    Der Grund war Schatten bzw zuviel Reisig, ‘keine Lust das zusammenzukehren.’
    Ich weiss allerdings nicht ob eine Sondergenehmigung zum Fällen vorlag. Ich verreise viel beruflich und war aber bis 8.3. hier und ab dem 3.9. wieder hier.
    Aber was sagt das Gesetz dazu?
    Vielen Dank für jegliche Infos.
    K.

  5. Rolf S.
    Am 29. Januar 2018 um 18:43

    Guten Tag,
    an meinem Haus steht in einem Abstand von 40cm ein ca. 14m hoher Baum, der ein Herzwurzler ist. Ein Stützmauer wurde bereits vom Wurzelwerk durchbrochen. Ein Sachverständiger hat den Baum als nicht erhaltungswürdig eingestuft. In meiner Stadt, in Bayern, gibt es eine Baumschutzverordnung. Das Gutachten hat die Stadt allerdings nicht dazu bewegt, ein Genehmigung zum Fallen des Baums auszusprechen.
    Wie hoch kann eine Strafe ausfallen, wenn ich den Baum ohne Genehmigung fälle? Im Internet werden Bußgelder von bis zu EUR 50.000 für Bayern genannt.
    Für für Ihre Antwort bin ich sehr dankbar.
    Rolf S.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. Februar 2018 um 10:18

      Hallo Rolf,

      Informationen über Ordnungswidrigkeiten und Geldbußen finden Sie in Art. 57 des Bayerischen Naturschutzgesetzes.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Kathleen H.
    Am 26. Dezember 2017 um 8:13

    Guten Tag,

    Wir haben ein Baugrundstück in Brandenburg gekauft. Das Baufeld befindet sich hinten. Die vordere Hälfte besteht aus einem eingegrenzten Bereich für Bepflanzung, Erhalt von Bäumen und Pflanzen. Nun unsere Frage: dürfen wir in diesem Gebiet eine Zufahrt zum Grundstück planen? Auch die Baufahrzeuge müssen ja irgendwie zum Haus gelangen.
    Vielen Dank im Voraus

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. Januar 2018 um 10:56

      Hallo Kathleen,

      dies ist mit der zuständigen Behörde abzuklären.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. René W.
    Am 7. September 2017 um 20:35

    Hallo,

    wir befinden uns gerade in der Planung eines unterkellerten Neubaus in Schleswig-Holstein.

    Fünf Meter neben der einer Ecke des Hauses steht eine Buche mit einem 65 cm breiten Stamm und einer 14 Meter breiten Krone. Wenn man davon ausgeht, dass die Wurzel ähnliche Dimensionen hat wie die Krone, dann ist die Wurzel mitten im Baubereich. Buchenwurzeln gelten ja als besonders hartnäckig und schnell wachsend, sind in der Lage Wasserleitungen zu zerstören und verlaufen lediglich 50 – 70 cm unter der Erdoberfläche.

    Wir würden den Baum aufgrund der Gefährdung der Kellerdämmung, der Erwärmesonden und des Daches gerne fällen lassen. Eine Ausgleichbepflanzung ist natürlich geplant. Ist dieses Vorhaben Antragsbedürftig, oder lediglich mitteilungspflichtig?

    Viele Grüße

    René W.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. Oktober 2017 um 9:58

      Hallo René,

      die zuständige Behörde kann Ihnen hierüber Auskunft geben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. E.Sternekieker
    Am 23. März 2017 um 16:59

    Hallo Ihr freundlichen Helfer
    Verwalte zur Zeit das Pachtgrundstück unseres Sohnes,es ist mit Kiefern um-
    randet.Es gab auch schon Windbruch,wurde vom Verein und Grundverwalter
    aufgefordert etwas zu unternehmen,was ich tat.Die Gemeinde hat ein Sach-
    verständigen zur Begutachtung geschickt.Von 15 Kiefern sollen 9 entfernt
    werden wurde zur neu Pflanzung von 3 Bäumen und einer Kaution von
    300,00 € verdonnert.Nach meine Meinung ist doch der Vermieter dafür
    zuständig.
    Mit freundlichen Grüßen E.Sternekieker

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. März 2017 um 9:55

      Hallo,

      in der Tat sollte dies im Zuständigkeitsbereich des Eigentümers liegen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Kopfball
    Am 16. März 2017 um 14:06

    Ich habe eine Frage,

    Darf man ohne Schutzausrüstung (Helm usw) überhaupt eine Motorsäge in die Hand nehmen??? Da braucht man doch sowieso nen Führerschein für die Motorsäge??? Und wie sieht es da mit den UVV (Unfallverhütungsvorschriften aus) aus??? Wer könnte mir da Auskunft geben????
    Weil schließlich bezahlen die Mieter ja die Arbeiten (Gartenarbeit usw) in den Nebenkosten bzw in der Abrechnung. Und wenn sollte es fachmännisch gemacht werden.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. März 2017 um 9:40

      Hallo,

      ob ein “Motorsägenschein” notwendig ist, variiert je nach Bundesland. Für Forstwirte gilt in der Tat eine bestimmte Schutzausrüstung als vorgeschrieben. Diese umfasst Helm, Handschuhe, Schutzhose und Stiefel.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Sabine T.
    Am 10. Februar 2017 um 11:53

    Vor unserm Balkon hat eine große Zypresse/Lylandis gestanden, diese haben wir gestern entfernt. Ohne Genehmigung der Wohnungsgesellschaft.
    Hatte dort zwei mal nachgefragt und man sagte mir: wir haben dort nix gepflanzt. Denke mir, diese hat Irgendwann ein Mieter gepflanzt! Pflanze war innen ganz braun und aus den oberen Etagen werden immer Zigarettenstummel geworfen. diese waren auch mehrfach im der Pflanze zu finden. Heute war der Hausmeister vor Ort und hat Fotos gemacht und uns mitgeteilt das wir diese ohne Genehmigung nicht hätten entfernen dürfen.

    Meine Frage, was kann jetzt auf uns zukommen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. Februar 2017 um 8:55

      Hallo Sabine,

      für das Fällen eines Baums ohne Genehmigung fällt je nach Bundesland ein unterschiedlich hohes Bußgeld an. Die Werte können Sie in unserer Tabelle finden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Roland B.
    Am 28. November 2016 um 11:17

    Hallo,

    mir wird das verbotswidrige zuschneiden eines Nadelbaums vorgeworfen.
    Der Schnitt des Baums liegt bereits etwas mehr als 3 Jahre zurück und ist daher verjährt.
    Muss die Behörde mir nachweisen, dass der Schnitt innerhalb der letzten 3 Jahre erfolgte oder muss ich nachweisen, dass die Frist von 3 Jahren bereits abgelaufen ist?

    Vielen Dank

    Roland

    • bussgeldkatalog.org
      Am 1. Dezember 2016 um 8:34

      Hallo Roland,

      wenn der Fall verjährt ist, können Sie entsprechend Einspruch einlegen. Die Beweispflicht liegt grundsätzlich bei der Behörde. Daraufhin hat sie zu prüfen, in wie weit Sie Ihrer Ausführung folgen kann. Im Streitfall wäre es dann natürlich praktisch, einen Nachweis für den Zeitraum zu haben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Stefan
    Am 13. November 2016 um 19:24

    Hallo,

    wir möchten gern auf unserem Grundstück in Sachsen eine Saalweide (Höhe ca. 10m, Kronenbreite ca. 8m, mehrstämmig) auf ca. 5m Höhe / 4m Breite zurückschneiden.

    Bedarf es dafür eine Genehmigung?

    Vielen Dank!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 17. November 2016 um 10:34

      Hallo Stefan,

      das hängt davon ab, ob die Salweide der jeweiligen kommunalen Baumschutzsatzung dem Baumschutz unterliegt, in der das Grundstück gelegen ist. Diesbezüglich sollten Sie sich bei der zuständigen Behörde informieren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Thomas T.
    Am 19. August 2016 um 9:42

    Hallo
    Ich wohne in einem 6 Familien Haus in Oberhausen
    Mein Nachbar kappt einfach bäume ohne eine Genehmigung weil sie ihn stören. An wen muss ich mich wenden was kann man dagegen tun.
    Mfg thomas

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. August 2016 um 10:10

      Hallo Thomas,

      Sie können dies bei der Naturschutzbehörde oder beim Ordnungsamt melden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Tobias
    Am 27. Mai 2016 um 7:31

    Hallo,

    ich habe auf meinem Grundstück meherer kleine und große Baume die entfernt werden sollen. Nun habe ich gelesen, das der Zeitraum März bis September nur für öffentliche Bereiche gilt und nicht für private Gärten. Hat dazu jemand mal einen klaren Gesetzestext?

    Gruß

    Tobias

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. Mai 2016 um 10:30

      Hallo Tobias,
      es kommt darauf an, in welchem Bundesland Sie Ihren Garten haben. Jedes davon hat seine eigenen Regeln, aus diesem Grund würden wir Ihnen empfehlen, sich an das jeweils zuständige Ordnungsamt zu wenden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Natalie
    Am 12. Februar 2016 um 12:22

    Hallo!
    Wir haben einen alten Resthof gekauft, der ausserhalb einer Ortschaft in Niedersachsen liegt. Vor dem Gebäude, ca 1,5m von der Hausmauer entfernt stehen vier sehr große Laubbäume, Durchmesser sicher über 80cm. Die Mauer ist sehr feucht, hat bereits Risse (schätzungsweise von den Wurzeln) und ist mit Moos bewachsen weil kein Licht und damit keine Wärme an das Mauerwerk kommt. Selbstverständlich sind dadurch die Räume auch sehr dunkel und kalt. Brauche ich eine Genehmigung bzw. gibt es eine Möglichkeit die Bäume zu fällen und neue Bäume zu pflanzen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 15. Februar 2016 um 9:46

      Hallo Natalie,

      jedes Bundesland folgt in diesem Punkt anderen Regelungen. Am besten erkundigen Sie sich beim zuständigen Amt, ob und wann Sie die Bäume fällen dürfen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Martina
    Am 8. Februar 2016 um 9:41

    Hallo!
    Auf unserem Pachtgrundstück (Kleingarten) stand eine gesunde und schöne Birke in Grenznähe zum Nachbarn, die unter die lokale BaumSchVO fällt. Wir schätzten deren ökologischen und gestalterischen Wert und haben zudem das Beet entsprechend der Standortbedingungen (Birke ist ein Flachwurzler und zieht viel Wasser) neu bepflantz. Der Nachbar hat sie ohne unser Wissen und ohne unsere Zustimmung gefällt. Wie ist nun das weitere Vorgehen? Was muss er von der Naturschutzbehörde erwarten und wie können wir den Schadensersatz berechnen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. Februar 2016 um 10:25

      Hallo Martina,

      die Bußgelder variieren von Bundesland zu Bundesland. Sollten Sie einen Schadensersatzanspruch stellen, empfiehlt sich die Zuhilfenahme eines Rechtsanwalts. Dieser kann Sie auch bezüglich der Höhe des Schadensersatzes beraten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Andrea B.
    Am 23. Dezember 2015 um 14:04

    Ich habe eine Frage, ich wohne auf einem Grundstück das mit Bäumen umrandet ist. Es sind vorallem Eichen, die im im Herbst Unmengen an Laub und Eicheln abwerfen. Ein Baum gehört der Stadt Freudenberg, die anderen jemanden den ich nicht kenne und der bis jetzt sich noch nicht gekümmert hat. Der Baum, der der Stadt gehört zwingt mich mehrmals im Jahr auf die Dächer zu gehen und das Laub aus meinen Dachrinnen und vom Balkon zu entfernen. Es kann doch nicht sein, dass ich das hinnehmen muss und der Eigentümer sich überhauptnicht darum kümmert, weder um die Entfernung des Laubes und der Eicheln, noch darum abgebrochene Äste zu entfernen. Dazu sei gesagt, dass wir hier in Freudenberg ohne Genehmigung Bäume fällen können da wir hier ausreichend Waldbestände haben, laut Auskunft der Stadt Freudenberg. Was kann und darf ich machen und kann ich die Besitzer zur Reinigung hinzuziehen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. Dezember 2015 um 10:09

      Hallo Andrea,

      leider müssen Sie das Laub der Bäume Ihrer Nachbarn hinnehmen. Sie können allerdings eine sogenannte “Laubrente” als Entschädigung für den Laubfall verlangen, sofern eine wesentliche Beeinträchtigung vorliegt. Dieser Forderung wird aber nicht grundsätzlich nachgegeben – je nach Bundesland greifen andere Regelungen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Reinhard H.
    Am 20. August 2015 um 22:28

    Direkt auf der Grundstücksgrenze steht ein Nadelbaum Tanne/Fichte, den
    mein im März verstorbener Vater nicht mehr fällen konnte. Der Baum hat einen
    Stammdurchmesser von 45 cm und etwa eine Höhe von 15 m. Der Nachbar
    sorgt sich um die Bepflasterung der direkt angrenzenden Garageneinfahrt.
    Hätte ich den Baum im Sommer fällen dürfen?
    Brauche ich auch nach dem 1. 10. 2015 eine Genehmigung?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. August 2015 um 11:48

      Hallo Reinhard,

      jedes Bundesland hat eigene Regelungen, welcher Baum besonders geschützt ist. Aus diesem Grund sollten Sie bei der zuständigen Umweltbehörde nachfragen, ob dieser Baum mit diesem Stammdurchmesser geschützt ist. Sollte er es nicht sein, dürfen Sie den Baum erst wieder nach dem 30. September eines jeden Jahres fällen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Susanne B.
    Am 12. August 2015 um 16:36

    Hallo,
    heute hat unser Nachbar (eine freie Kirchengemeinde) einfach überstehende Äste in großer Anzahl von unseren Bäumen (alle Größen dabei)gekappt. Erstmal sind Bauschnitte bis 30.09. nicht erlaubt und zweitens wurden wir als Nachbarn nicht darüber informiert, das der Astüberhang stören würde.
    Wir sind über die unerlaubte Handlung des Nachbarn sehr erbost und möchten gerne wissen, wie wir hier weiter vorgehen können.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 17. August 2015 um 15:25

      Hallo Susanne,

      zuerst sollten Sie das Gespräch mit Ihren Nachbarn suchen. Sollte dies funktionieren, können Sie zum zuständigen Amt in Ihrer Kommune gehen und die Sache dort melden. Dann fungieren Sie als Zeuge und die Behörde prüft den Fall und leitet ggf. ein Bußgeldverfahren ein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. Hartmut B.
    Am 20. April 2015 um 8:18

    Moin, mein Nachbar hat einen Baum dessen Wurzeln meinen Gartenweg (gepflastert) zerstören. Darf ich die Wurzeln abstechen? Befinde sich ja auf meinem Grundstück.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. April 2015 um 15:09

      Hallo Hartmut B.,

      laut Bürgerlichem Gesetzbuch müssen Sie mit Ihrem Nachbar sprechen und ihm eine angemessene Zeit zur Entfernung der Wurzeln geben. Beseitigt er die Wurzeln nicht, dürfen Sie sie entfernen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. Holger
    Am 17. April 2015 um 15:31

    Hallo,

    ich habe einen Garten, in dem ein 5 Meter hoher Baum steht. Ich möchte den Baum gern fällen und habe aber gehört, dass man für große Bäume eine Genehmigung zum fällen braucht. Ist das richtig? Wenn ja, wob bekomme ich diese Genehmigung her?

    Gruß Holger

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. April 2015 um 15:13

      Hallo Holger,

      die Regelungen sind je nach Bundesland unterschiedlich. In der Regel sind jedoch Laub- und Nadelbäume mit einem Stammumfang von 60 bis 80 cm geschützt. Zudem dürfen Sie vom 1. März bis zum 30. September keine Bäume fällen. Es sei denn, Sie besitzen eine Genehmigung. Diese können Sie bei der örtlichen Behörde wie etwa Gemeindeamt oder Naturschutzbehörde beantragen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. bussgeldkatalog.org
    Am 17. April 2015 um 10:23

    mein nachtbar hat einen apfel baum der übern zaun auf mein garten reicht das nervt mich voll weil das im sommer voll viel schatten macht udn ich im herbst die ganzen blätter wegmachen muss kann ich den ast einfach absägen oder was kann ich machen damit der baum da weggkomt?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. April 2015 um 15:49

      Hallo Tamara,

      in erster Linie ist ein persönliches Gespräch mit dem Nachbarn ratsam. Sollte es nicht zu einer Einigung kommen, dürfen Sie überhängende Äste, die sich auf Ihrer Seite des Grundstücks befinden, absägen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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