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Wild-Campen in Deutschland: Ist dies erlaubt?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 7 Minuten

Bußgeldkataloge zum Thema “Illegal Campen” der einzelnen Bundesländer

Bußgeldkatalog Baden-Württemberg

(keine Angaben)

Bußgeldkatalog Bayern

Ver­gehenBuß­geld (in Na­tur­schutz­ge­bie­ten)1Buß­geld (in Land­schafts­schutz­ge­bie­ten)Buß­geld (au­ßer­halb ge­schütz­ter Flä­chen)
Zelt oder Wohn­wagen verbotener Weise auf­gestellt50 - 500 €15 - 250 €10 - 200 €
Sonstiges
einen Wohn­wagen geparkt oder gezeltet50 - 2.500 €25 - 1.500 €

1: gilt auch für Tatbegehung in Nationalparks, Naturdenkmälern, gesetzlich geschützten Biotopen und Landschaftsteilen, einstweilig sichergestellten Schutzgebieten
Bußgeldkatalog Berlin

(keine Angaben)

Bußgeldkatalog Brandenburg

VergehenBußgeld (in Landschafts­schutzgebieten)1
Zelt oder Wohnwagen verbotener Weise aufgestellt50 - 500 €
bis zu 10 Tage10 - 400 €
jeder Tag über 10 Tage hinaus5 - 100 €

1: gilt auch in geschützten Landschaftsteilen, einstweilig sichergestellten Schutzgebieten (Bußgeld für Tatbegehung in Biosphärenreservaten, Nationalparks, Naturschutzgebieten, an Naturdenkmälern: Erhöhung des Werts um etwa 50 Prozent; außerhalb geschützter Flächen: Verminderung des Werts um etwa 20 Prozent)

Bußgeldkatalog Bremen

(keine Angaben)

Bußgeldkatalog Hamburg

Ver­gehenBußgeld (in Natur­schutz­gebieten)Bußgeld (in Land­schafts­schutz­gebieten)
Zelt verbotener Weise aufgestellt50 - 2.500 €25 - 2.500 €
Campingwagen verbotener Weise aufgestellt100 - 2.500 €50 - 2.500 €

Bußgeldkatalog Hessen

(keine Angaben)

Bußgeldkatalog Mecklenburg-Vorpommern

VergehenBußgeld (in [einstweilig sichergestellten] Landschaftsschutzgebieten)
Zelten50 - 5.000 €
bis zu 10 Tage50 - 1.000 €
jeder Tag über 10 Tage hinaus10 - 100

1: gilt auch in Naturschutzgebieten, Naturdenkmälern, geschützten und sichergestellten Landschaftsbestandteilen

Bußgeldkatalog Niedersachsen

Ver­gehenBußgeld (in Natur­schutz­gebieten)1Bußgeld (in Natur­schutz­gebieten)2
Zelt oder Wohnwagen verbotener Weise aufgestellt50 - 5.000 €
bis zu 10 Tage50 - 1.000 €15 - 250 €
jeder Tag über 10 Tage hinaus25 - 250 €10 - 50 €

1: gilt auch im Nationalpark “Harz” in Niedersachsen, im Nationalpark “Nds. Wattenmeer” (Ruhezone und Zwischenzone), im Biosphärenreservat “Nds. Elbtalaue” (Gebietsteil C), in Naturdenkmälern, in einem besonders geschützten Biotop und Feuchtgrünland
2: gilt auch im im Nationalpark “Nds. Wattenmeer” (Erholungszone), im Biosphärenreservat “Nds. Elbtalaue” (Gebietsteile A und B), in geschützten Landschaftsbestandteilen, (bei nicht genannten Schutzgebieten vermindert sich das Bußgeld um 20 Prozent)

Bußgeldkatalog Nordrhein-Westfalen

Ver­gehenBuß­geld (in Na­tur­schutz­ge­bie­ten)1Buß­geld (in Land­schafts­schutz­ge­bie­ten)Buß­geld (au­ßer­halb ge­schütz­ter Flä­chen)
Zelt oder Wohn­wagen verboten­er Weise aufgestellt
bis zu 10 Tage15 - 300 €10 - 200 €8 - 150 €
jeder Tag über 10 Tage hinaus10 - 80 €5 - 80 €5 - 80 €

1: gilt auch in Nationalparks, Naturdenkmälern, gesetzlich geschützten Biotopen und Landschaftsteilen, einstweilig sichergestellten Schutzgebieten

Bußgeldkatalog Rheinland-Pfalz

Ver­gehenBuß­geld (in Na­tur­schutz­ge­bie­ten)1Buß­geld (in Land­schafts­schutz­ge­bie­ten)Buß­geld (au­ßer­halb ge­schütz­ter Flä­chen)
Zelt oder Wohn­wagen ver­botener Weise auf­gestellt
bis zu 10 Tage51,13 - 511,29 €15,34 - 255,65 €10,23 - 204,52 €
jeder Tag über 10 Tage hinaus10,23 - 102,26 €7,67 - 76,69 €5,11 - 51,13 €

1: gilt auch in Nationalparks, Naturdenkmälern, gesetzlich geschützten Biotopen und Landschaftsteilen, einstweilig sichergestellten Schutzgebieten

Bußgeldkatalog Saarland

(keine Angaben)

Bußgeldkatalog Sachsen

(keine Angaben)

Bußgeldkatalog Sachsen-Anhalt

(keine Angaben)

Bußgeldkatalog Schleswig-Holstein

(keine Angaben)

Bußgeldkatalog Thüringen

Ver­gehenBuß­geld (in Na­tur­schutz­ge­bie­ten)1Buß­geld (in Land­schafts­schutz­ge­bie­ten)Buß­geld (au­ßer­halb ge­schütz­ter Flä­chen)
Zelt oder Wohn­wagen ver­botener Weise auf­gestellt
bis zu 10 Tage50 - 500 €15 - 250 €10 - 200 €
jeder Tag über 10 Tage hinaus10 - 100 €8 - 75 €5 - 50 €

1: gilt auch in Nationalparks, Naturdenkmälern, gesetzlich geschützten Biotopen und Landschaftsteilen, einstweilig sichergestellten Schutzgebieten

FAQ: Wild-Campen

Ist Wild-Campen in Deutschland erlaubt?

Das Wild-Campen oder -Zelten ist in Deutschland normalerweise verboten. Hier lohnt sich ein Blick in die Wald- und Naturschutzgesetze des jeweiligen Bundeslandes. Im Zweifelsfalle sollten Sie bei der zuständigen Forstbehörde oder dem jeweiligen Grundstückseigentümer nachfragen.

Was passiert, wenn ich beim Wild-Campen erwischt werde?

Je nach Bundesland drohen unterschiedlich hohe Bußgelder. Sie liegen teilweise sogar im dreistelligen Bereich. In Mecklenburg-Vorpommern kann das sogar bis zu 5.000 Euro kosten.

Ist es erlaubt, im Auto zu schlafen?

Das Schlafen im Auto ist erlaubt, um die Fahrtauglichkeit des Fahrers wiederherzustellen. Ansonsten ist das Übernachten nicht zulässig. Ebenfalls nicht erlaubt ist jedoch das Grillen oder Aufstellen von Campingmöbeln vor dem Auto, weil es sich dabei um verkehrsfremde Vorgänge handelt.

Unklare Gesetzeslage beim Wild-Zelten in Deutschland?

Wild-Campen im Wald ist verboten
Wild-Campen im Wald ist verboten

Das Wort „Camping“, zu Deutsch „Kampieren“, kommt von dem lateinischen Wort „campus“. Das wiederum bedeutet „Feld“. Diese Form des Tourismus begann Anfang des 20. Jahrhunderts populär zu werden. Urlauber übernachten dabei in Wohnwagen oder aber in Zelten, weshalb auch der Begriff „zelten gehen“ gebräuchlich ist.

Doch so schön für manch einen die Freiheit vom Zelten im Wald ist, Wild-Campen ist in Deutschland nicht an bzw. auf allen beliebigen Plätzen und Orten erlaubt. Ebenso verhält es sich auch in anderen Ländern in Europa.

Wo Wildcamping in Deutschland verboten oder auch erlaubt ist und wie die Thematik „Wildes Zelten“ in anderen europäischen Staaten aussieht, das verrät Ihnen der nachfolgende Ratgeber.

Wo ist das Wild-Campen in Deutschland verboten?

Landes- und Bundesgesetze bestimmen in Deutschland, wo das Wild-Campen erlaubt ist und wo nicht. Diese Regelungen können sich von Bundesland zu Bundesland und sogar von Gemeinde zu Gemeinde unterscheiden.

Die Rechtslage ist allerdings bisher noch ziemlich undurchsichtig. Es gilt theoretisch folgender Grundsatz: Was nicht ausdrücklich verboten ist, das ist erlaubt. Denn im Grunde ist das Zelten in der Natur, also in der freien Landschaft in keinem der 16 Bundesländer wirklich verboten. Daher greift hier auch der Rechtsgrundsatz des Verbotsvorbehaltes. Zugleich ist relativ unklar, ob es einen Unterschied darstellt, ob das Wild-Campen mit einem Zelt oder nur mit einem Schlafsack stattfindet.

Eine große Ausnahme bildet der Wald. Denn hier greifen die Forst- und Waldgesetze der Länder. So ist das Zelten im Wald ausdrücklich verboten in:

  • Baden-Württemberg
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Hamburg
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
Auch im Naturschutzgebiet und in Nationalparks ist Wild-Campen nicht erlaubt
Auch im Naturschutzgebiet und in Nationalparks ist Wild-Campen nicht erlaubt

In einigen Bundesländern lohnt es sich, einen Blick auf das Landesnaturschutzgesetz sowie das Wegegebot zu richten.

In diesen Verordnungen kann ein Camper nachlesen, ob er einen bestimmten Platz überhaupt betreten darf.

Des Weiteren ist das Wild-Zelten in Deutschland in folgenden Gebieten ebenfalls absolut verboten:

  • in Naturschutzgebieten,
  • Naturreservoirs,
  • Nationalparks und
  • Landschaftsschutzgebieten sowie
  • landwirtschaftlichen Nutzflächen.

Wichtig ist, dass beim Wild-Campen niemals die Eigentumsrechte oder die Privatsphäre anderer Menschen gestört werden dürfen. Deshalb ist es auch nicht erlaubt, auf Wegen oder in der Nähe von Wohnhäusern zu campen. Wer also eine Nacht am Straßenrand verbringen möchte, der begeht in diesem Fall, wie in allen Fällen der Thematik „Illegal-Campen“, eine Ordnungswidrigkeit. Ebenso besteht ein Verbot zum Wild-Campen in Jagdregionen und in Küstendünen oder auf Strandwällen.

Wildes Campen befindet sich in einer rechtlichen Grauzone. Lagern im Sinne von „Pause machen“ ist selbstverständlich legitim. Unter Kampieren ist das Nächtigen einer Person in mobilen Unterkünften zu verstehen. Da jedoch Lagern und Kampieren relativ fließend ineinander übergehen, ist es oft schwierig zu klären, ob der Betroffene lagert oder bereits kampiert. Nicht zu empfehlen ist daher das „Lagern“ am selben Ort für mehrere Tage. Wenn dabei auch noch Unmengen an Müll hinterlassen wird sowie Schaden durch ungesicherte Lagerfeuer o.ä. entsteht, dann gilt das als Umweltverschmutzung.

Welche Gefahren birgt das Wild-Campen in Deutschland?

Das Ökosystem Wald ist in jeglicher Hinsicht ein schützenswerter Bereich. Das legen insbesondere die Forst- und Waldgesetze der Länder fest. Daher ist zumeist alles verboten, was dem Wald Schaden zufügt. Somit ist der jeweilige Förster in seinem Hoheitsgebiet stets achtsam, wenn es darum geht, seinen Wald vor jeglichen Gefahren oder Verunreinigungen zu schützen.


Abfall und Unrat durch liegengelassenen Müll führt zu Umweltverschmutzungen und Lärm, zum Beispiel durch Musik oder lautes Gegröle bei Partys, welche die Tiere verschrecken, die in den Wäldern leben. So werden beispielsweise Vögel beim Brüten, bei der Nahrungssuche oder beim Bau von Unterkünften gestört.

Beim illegal Campen erwischt worden? Dann droht ein Bußgeld!
Beim illegal Campen erwischt worden? Dann droht ein Bußgeld!

Zudem verursachen Zelte Schaden durch das längere Plattdrücken einer bestimmten Fläche. Das Zelt zerdrückt Gräser und Blüten und nimmt ihnen das Sonnenlicht, das sie zum Wachsen brauchen.

Camper, die beim „Illegal-Zelten“ auch noch ein illegales Lagerfeuer herrichten und dieses unsicher und womöglich auch noch unbeobachtet brennen lassen, gehen das Risiko ein, dass sich das Feuer ausbreitet und einen Waldbrand hervorruft.

Erwischt! Was passiert nun?

Wenn ein Jäger oder Förster am frühen Morgen an Ihr Zelt „klopft“, dann wird dieser Sie in der Regel nur ermahnen, weiterzuziehen und natürlich keinen Müll zu hinterlassen. Im schlimmsten Fall kann es jedoch vorkommen, dass Ihre Personalien aufgenommen werden.

Jäger können jedoch keine Weisungen geben. Allein die Polizei oder aber Forstbeamte besitzen in ihren Hoheitsgebieten die Befugnis, Ausweise zu kontrollieren. Tatsächlich haben sie in bestimmten Situationen sogar das Recht, die Täter vorübergehend festzunehmen.

Strafen beim Illegal-Campen: Das Wild-Campen an sich kann in der Regel nicht bestraft werden. Diese Tat gilt lediglich als Ordnungswidrigkeit und Betroffene zahlen dafür ein Verwarn- oder Bußgeld. Bestrafung finden allerdings andere Verstöße in dem Zusammenhang. Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung oder gar Brandstiftung können dann straf- oder zivilrechtliche Folgen nach sich ziehen.

Liegen hingegen gleich mehrere verschiedene Delikte vor, so kann auch ein Bußgeld drohen. Diese Geldbuße gilt in der Regel pro Person. Hierzu zählen neben dem Wildcampen im Wald auch Verunreinigungen durch Abfall und Müll, illegales Feuer-Machen oder Zelten im Naturschutzgebiet.

Bei solchen Vergehen kann der Camper mit einem Verwarngeld in Höhe von 5 bis 80 Euro bis hin zu Geldbußen von bis zu 5.000 Euro rechnen. Die genauen Sanktionen können Sie jedoch dem Umwelt-Bußgeldkatalog entnehmen.

Wo ist das Wild-Campen erlaubt?

Bei diesen hohen Strafen, die das Wild-Campen nach sich ziehen kann, ist es ratsam, auf einen legalen Platz auszuweichen. Im Sommerhalbjahr 2014 zählte das Statistische Bundesamt in Deutschland 2.881 Campingplätze mit insgesamt 184.917 angebotenen Stellplätzen. Auf diesen dafür speziell ausgeschriebenen Orten bzw. behördlich genehmigten Campingplätzen ist das Zelten in der Natur erlaubt.

Überdies kann eine Person sein Zelt auf einem Privatgrundstück aufschlagen, wenn dieser dafür eine Erlaubnis des Grundstückseigentümers besitzt.

Wer also in einem bestimmten Gebiet Wild-Camping in Deutschland betreiben möchte, der kann sich im Vorfeld auch bei der zuständigen Försterei erkundigen, wo das Wild-Campen denn erlaubt ist.

Grundsätzliche Tipps und Verhaltensregeln

Jeder, der im Grünen Zelten möchte, sollte sich zur Vermeidung von Gefahrenquellen sowie zum Schutz der Umwelt an den folgenden Verhaltenskodex zum Camping in der Natur halten:

  • Das Zelten in Naturschutzgebieten ist verboten.
  • Camper müssen Verbotsschildern immer Beachtung schenken.
  • In der Natur sollten sich Camper ruhig verhalten.
  • Die Äste lebender Vegetationen dürfen Sie niemals abbrechen
  • Der Tierschutz muss im Blick bleiben, Tiere dürfen beim Wild-Campen nie gestört werden, weder beim Bau oder in der Brutzeit noch in ihren Höhlen und Nestern.
  • Menschen sollten in der Natur keine laute Musik hören.
  • Camper dürfen in der Natur entweder erst gar keinen Müll machen oder diesen ordnungsgemäß entsorgen bzw. müssen ihn wieder mitnehmen.
  • Wenn ein Camper ein Feuer macht, sollte es klein sein und absolut sicher, um eine Ausbreitung oder gar einen ganzen Waldbrand zu vermeiden
  • Beim Wild-Campen sollten Sie immer nur kurz an ein und derselben Stelle bleiben.
Um mit Ihrem Zelt die Natur so wenig wie möglich zu beeinträchtigen, können Sie z. B. auf ultraleichte Zelte zurückgreifen. Diese zeichnen sich, wie ihr Name schon sagt, durch ein geringes Gewicht aus. Dennoch sind diese Zelte genauso widerstandsfähige wie alle anderen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Wie sieht es in anderen Staaten in Europa aus?

Wer in Ländern wie Estland, Lettland, Litauen, Schweden, Finnland, Norwegen oder Irland Wild-Campen möchte, der braucht sich dort keine Sorgen zu machen, da das Wild-Zelten hier nicht verboten ist. Aber es gibt auch die andere Seite der Medaille: Spanien, Österreich, Italien oder Frankreich verbieten das Wild-Campen. Einige Beispiele werden in den folgenden Abschnitten beschrieben.

Andere Länder, andere Sitten - das gilt auch beim Thema "Wild-Campen"
Andere Länder, andere Sitten – das gilt auch beim Thema “Wild-Campen””

Anders als beim Wild-Campen in Deutschland gilt in Schweden das sogenannte Jedermannsrecht – eine Seltenheit in Europa. Das bedeutet, dass es durchaus erlaubt ist, eine Nacht in der freien Natur zu zelten, sogar auf Privatgrundstücken. Ausnahmen bilden lediglich das Wild-Campen in Sichtweite von Häusern und vereinzelt auch in einigen schwedischen Kommunen. Auch in Zonen des Naturschutzes ist das Jedermannsrecht nur eingeschränkt gültig. Hinweisschilder dazu finden sich vor den Eingängen solcher Reservate.

In Frankreich ist das Wild Campen generell verboten, vor allem in Nationalparks und Stränden sowie in touristischen Ballungszentren. In einigen Gemeinden ist das Verbot sogar besonders streng geregelt. Häufig wird ein Betroffener dann gebeten, sich an das jeweilige Bürgermeisteramt zu wenden, wo ihm ein Schlafplatz zugewiesen wird.

In Schottland gilt das einfach Prinzip: Wild-Campen ist überall dort erlaubt, wo es nicht verboten ist. Verbote sind durch Schilder gekennzeichnet. Eine Ausnahme bildet auch hier das Wild-Zelten in der Nähe von bewohnten Gebäuden.

In Österreich wiederum ist wildes Campen strikt verboten und nur auf tatsächlich dafür ausgeschriebenen Plätzen erlaubt. Das Aufstellen von Tischen und Stühlen ist ebenso untersagt, wie übrigens auch in Deutschland.

Auch in der Schweiz gibt es eine Form des sogenannten Jedermannsrechtes. Wenn also weder Abfälle noch sonstige Schäden zurückbleiben, dann ist es in der Schweiz jeder Person gestattet, im Freien zu übernachten. Auch hier kennzeichnen diverse Verbotsschilder die Ausnahmen dieses Rechtes in einigen Kantonen.

Der einstige Philosoph Hans Jonas sagte einmal:

Der heutige Mensch ist der Natur gefährlicher geworden, als sie ihm jemals war.

Um also der Natur ein Stück entgegenzutreten und Flora wie Fauna vor Verschmutzung und Gefahren zu beschützen, um sie am Leben zu erhalten, sollte umsichtiger mit der Natur umgegangen werden. Daher sollte der Umweltschutz in jedermanns eigenem Interesse liegen. Denn letztlich wollen doch alle Menschen noch lange etwas von einer grünen sowie sauberen Umwelt haben.

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

4 Kommentare

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  1. Alleine Wildzelten - 4 Tipps für Angsthasen
    Am 11. Mai 2021 um 18:19

    […] Nach deutschem Gesetz ist das Wildcampen mit einem Zelt generell verboten, insbesondere in Naturschutzgebieten und Küstenregionen. Dabei wird Wildcampen definiert als das Übernachten im Zelt außerhalb von Campingplätzen. Eine Grauzone dagegen ist das Biwakieren, das Übernachten im Freien im Schlafsack oder auf einer Luftmatratze. Denn das Nächtigen im Freien ohne Zelt ist im Gesetz nicht ausdrücklich verboten. Da es Unterschiede zwischen den Bundesländern gibt, ist es ratsam, dich vorab zu informieren. Informationen zum Wildcampen findest du zum Beispiel auf bussgeldkatalog.org. […]

  2. Salem
    Am 18. Oktober 2020 um 9:33

    Wir müssten protestieren, das ist sehr traurig, wenn sie uns von unseren Hobbys trennen

  3. Ingo
    Am 30. Januar 2020 um 18:03

    Hallo zusammen,

    die Lösung für das wilde Zelten ist: Es zu erlauben!

    Daher suchen wir Gemeinden und Privatleute, die ihre Grundstücke im Wald oder auf der Wiese zur Verfügung stellen.
    Ziel ist es dem Trekkingbegeisterten naturnahe Zeltplätze anzubieten, die mehrtägiges Weitwandern ermöglichen.

    Wir listen den Naturzeltplatz hier gerne kostenlos auf:
    wildes-zelten.de

    Da ist das wilde Zelten völlig legal.

    Gut (Trekking-)Pfad,

    Ingo

  4. Bodo
    Am 7. Mai 2019 um 18:53

    Ganz schön dumm, wenn man den Menschen von der Natur getrennt sieht.

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