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Entsorgung von Elektroschrott: Wo ist dies möglich?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 10 Minuten

Bußgeldkataloge für illegales Entsorgen von Elektroschrott der einzelnen Bundesländer

BundeslandBußgeld (ein Elektrogerät)Bußgeld (meh­rere Elektro­geräte)
Baden-Württemberg50 - 200 €100 - 2.500 €
Bayern80 - 240 €160 - 2.500 €
Berlinkeine Angabekeine Angabe
Brandenburg37,50 - 150 €100 - 1.500 €
Bremen50 - 200 €100 - 400 €1
Hamburg75 - 250 €150 - 2.000 €
Hessen150 - 2.500 €150 - 1.500 €
Mecklenburg-Vorpommern10 - 20 €20 - 5.000 €
Niedersachsen150 - 2.500 €150 - 1.550 €
Nordrhein-Westfalen50 - 150 €100 - 1.530 €
Rheinland-Pfalz50,13 - 204,52 €102,26 - 2.556,46 €
Saarland50 - 200 €100 - 2.500 €
Sachsen150 - 2.500 €100 - 10.000 €
Sachsen-Anhaltkeine Angabekeine Angabe
Schleswig-Holstein50 - 150 €100 - 1.500 €
Thüringen150 - 2.500 €150 - 1.500 €
1 schadstoffhaltige Elektrogeräte wie etwa PC-Monitore, Kühlgeräte etc.: 150 – 2.500 €

Hinweise zum Fernseher, Videokassetten und CD entsorgen

Zum Elektroschrott gehören auch Handys
Zum Elektroschrott gehören auch Handys

Ein deutscher Verbraucher kauft im Jahr Elektrogeräte mit einem Gewicht von etwa 28 Kilogramm. Am Ende produziert er in der gleichen Zeit 23 Kilogramm Elektroschrott. Dies errechnete die Universität der Vereinten Nationen, welche als autonomes Nebenorgan zu den Vereinten Nationen gehört.

Mit Blick auf den europäischen Vergleich liegt Deutschland in puncto Produktion von Elektroschrott auf dem ersten Platz. Denn etwa 22 Prozent (zirka 777.000 Tonnen) des gesamten Aufkommens in der EU fällt hierzulande an, wie die Wochenzeitung „Die Zeit“ gemeinsam mit dem Statistikportal Statista erarbeitete. Danach folgen Italien (17 Prozent), Großbritannien (14 Prozent) und Frankreich (12 Prozent). Die ersten vier Plätze machen somit zwei Drittel des Gesamtaufkommens von Elektroschrott in der Europäischen Union aus.

Wer jetzt nun denkt, dass der Elektronikschrott in Deutschland wiederverwertet wird, hat weit gefehlt. Ein großer Teil wird per Containern nach Afrika verschifft und belastet dort die Umwelt des gesamten Planeten. Aus diesem Grund ist das Recycling dieser Tage ein wichtiger Prozess, welcher nicht unterschätzt werden sollte.

FAQ: Elektroschrott

Was gehört in den Elektroschrott?

Als Elektroschrott gelten beinahe sämtliche Geräte, die Strom nutzen. Mitunter lassen sich aber auch Tonerkartuschen dazuzählen.

Wo kann man Elektroschrott abgeben?

Die Abgabe von Elektroschrott ist beim örtlichen Wertstoff- oder Recyclinghof möglich. Zudem müssen Geschäfte und Versandhändler, die Elektrogeräte verkaufen, diese Abfälle seit 2016 auch annehmen. 

Was droht für das illegale Entsorgen von Elektroschrott?

Je nach Bundesland kann für das illegale Entsorgen von Elektroschrott ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro folgen. Eine Übersicht der Sanktionen liefert diese Tabelle.

Altgeräteentsorgung in der deutschen Rechtsprechung

Die Europäische Union (EU) brachte vielerlei Gesetze auf den Weg, die den Umgang sowie die Vermeidung von Elektroschrott bestimmen sollen. Die EU-Mitgliedsstaaten sind dazu angehalten, diese Richtlinien in hiesige Verordnungen umzusetzen.

Die Richtlinie 2002/96/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Januar 2003 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte ist eine Verordnung, welche vordergründig die Reduktion der zunehmenden Menge von Elektroschrott zur Funktion hat.

Sie bildete die Grundlage für das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten, kurz Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG), welches im März 2005 in Kraft trat. Gemeinsam mit dem Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz, Abk. KrWG) bildet das ElektroG den Rahmen für die Entsorgung der Elektrogeräte in Deutschland.

Das deutsche Recht für die Entsorgung von Elektroschrott umfasst im Rahmen der EU-Richtlinien folgende Bestimmungen:

  • Seit Ende 2006 müssen mindestens 4 kg Elektronikschrott pro Einwohner und Jahr recycelt werden.
  • Seit Anfang 2013 gibt es bestimmte Mengenbeschränkungen von Schadstoffen in Elektronik- und Elektrogeräten.
  • Der Hersteller eines Geräts muss eindeutig auf dem Produkt zu identifizieren sein.
  • Auf dem Elektrogerät muss ein Symbol, welches eine durchgestrichene Mülltonne darstellt, gekennzeichnet sein.
  • Gefährliche Stoffe dürfen bei der Produktion von Elektrogeräten nicht mehr eingesetzt werden. Blei, Chrom und Quecksilber beispielsweise sollen Hersteller vermeiden.

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz in Deutschland

Das Elektroschrott-Gesetz ist das ElektroG in Deutschland
Das Elektroschrott-Gesetz ist das ElektroG in Deutschland

Mit den Zielen, das Aufkommen von Elektroschrott zu verringern bzw. die anfallenden Mengen wiederzuverwerten und die enthaltenen Schadstoffe zu reduzieren, setzte die Bundesrepublik Deutschland im März 2005 diverse EU-Richtlinien um. Sie veröffentlichte das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG).

Das Verbot der gefährlichen Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten war anfangs in der ElektroG verankert. Mit der ElektroStoffV, also der Verordnung zur Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten, veröffentlichte der Bund ein eigenes Gesetz für die Grenzwerte der Schadstoffe.


Das ElektroG besitzt sechs Abschnitte:

  • Abschnitt 1: Allgemeine Vorschriften (Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen)
  • Abschnitt 2: Pflichten beim Inverkehrbringen von Elektro- und Elektronikgeräten (Einrichtung einer Sammelstelle für Privatverbraucher sowie deren Kennzeichnung)
  • Abschnitt 3: Sammlung, Rücknahme, Behandlungs- und Verwertungspflichten (Rücknahmepflicht der Hersteller und die getrennte Sammlung seitens der Müllbehandlungsunternehmen)
  • Abschnitt 4: Gemeinsame Stelle, zuständige Behörde (Aufgaben und Organisation der Behörde)
  • Abschnitt 5: Beleihung (Ermächtigung, Aufsicht und Beendigung der Beleihung)
  • Abschnitt 6: Schlussbestimmungen (Widerspruch, Gebühren, Bußgelder, etc.)
  • Anhänge: Liste der verschiedenen Geräte und ihrer Kategorisierung, Symbol zur Kennzeichnung von Geräten, Trennung der Wertstoffe und Schadstoffe von Elektroschrott in genannte Bestandteile sowie technische Anforderungen für die Elektroschrott-Deponien.

Die Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) übernimmt die in Abschnitt 4 beschriebene „gemeinsame Stelle“. Sie kümmert sich um die Registrierung der Hersteller, Wiederverkäufer und Importeure der Geräte. Zudem überprüft die Stiftung die Garantien und deren Sicherheiten. Parallel dazu kann das EAR das Einhalten des ElektroG kontrollieren und gegebenenfalls Bußgelder und Maßnahmen ergreifen.

Die Auswirkungen des ElektroG auf Endverbraucher, Hersteller und Co.
Wo können Verbraucher Elektrogeräte entsorgen?
Wo können Verbraucher Elektrogeräte entsorgen?

Entsorgungsunternehmen, Hersteller, Wiederverkäufer, Importeure und Endverbraucher sind von den Auswirkungen dieses Gesetzes involviert.

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz in Deutschland bestimmt, dass der Hersteller bereits während der Produktion auf die verwendeten Stoffe achten muss. Zudem sind sie in der Pflicht, die hergestellten bzw. verkauften Produkte kostenlos zurückzunehmen. Die Gebührenbefreiung gilt in der Regel nur für private Haushalte.

Potenzielle Käufer von Elektrogeräten müssen daher einen höheren Preis in Kauf nehmen. Meist wird hier von einer Gebühr für die Entsorgung gesprochen, den die Unternehmen zahlen müssen und wiederum auf den Verkaufspreis umschlagen. Ab August 2005 dürfen Verbraucher ihren Elektroschrott kostenlos entsorgen. Das geschieht bei kommunalen Sammelstellen.

Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsunternehmen haben dafür Sorge zu tragen, dass die Sammelstellen geleert und der Elektroschrott in fünf grundlegende Arten sortiert wird. Eine EU-Richtlinie schreibt zehn Elektronikschrott-Kategorien vor, für den Privathaushalt reduziert sich die Zahl jedoch auf fünf:

  1. Automatische Ausgabegeräte sowie Haushaltsgroßgeräte, wie etwa Waschmaschinen oder Kühlschränke
  2. Klima- und Kühlgeräte
  3. Geräte der Unterhaltungselektronik, Information und Telekommunikation, wie etwa PC, Drucker, Telefone, Fernseher
  4. Gasentladungslampen, wie etwa Neonröhren bei Reklametafeln, Leuchtröhren
  5. sonstige Geräte wie etwa Spielzeug, Sportgeräte, Haushaltskleingeräte

So läuft die Elektro-Entsorgung ab

Die Verbraucher geben ihren Elektroschrott bei kommunalen Sammelstellen ab, welche über ein flächendeckendes und bundesweites Netz verteilt sind. Die Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) beschäftigt sich mit der Koordination der Abholung. Mithilfe eines bestimmten Algorithmuses teilt die EAR den Elektronikschrott den Herstellern zu, welche sich um die Entsorgung kümmern.

Die Sammelquote beträgt aktuell etwa 8 kg pro Einwohner im Jahr. So viel Elektronikschrott konnten die Sammelstellen zurücknehmen. Im Rahmen einer EU-Richtlinie machte die relative Quote vom eingesammelten Elektroschrott im Jahr 2016 45 Prozent aus. Drei Jahre später steigt die Quote laut Richtlinie auf 65 Prozent.

Müll wie eine CD dürfen Sie nicht über den Hausmüll entsorgen
Müll wie eine CD dürfen Sie nicht über den Hausmüll entsorgen

Die Hersteller vom Elektroschrott sind verpflichtet, die gesammelten Geräte an Erstbehandler zu übergeben. Nach der Lieferung zu diesen Unternehmen übernehmen diese die Behandlung und Verwertung vom Elektroschrott. Je nach Gerätekategorie unterscheidet sich die Art der Entsorgung bzw. Verwertung.

Die Entsorgungsunternehmen entfernen besondere Stoffe wie FCKW und Quecksilber. Danach entfernen sie bestimmte Bauteile wie Batterien, Akkus und Tonerkartuschen. Zudem entnehmen die Unternehmen dem Elektroschrott wichtige und seltene Metalle wie Gold, Silber oder andere Edelmetalle. Laut dem deutschen Umweltbundesamt sind die speziellen Rückgewinnungstechniken für diese besonderen Stoffe noch in der Entwicklung oder „fehlen bislang weitestgehend“ (Quelle: Umweltbundesamt, Ratgeber Abfälle im Haushalt, Mai 2014).

Die Abfallbehandlungsunternehmen recyceln oder entsorgen den Elektronikschrott, wobei primär die Wiederverwertung angestrebt wird. Ein Beispiel für Recycling sind Unternehmen, die alte Telefone ankaufen, reparieren und weiterverkaufen. Dies ist eine Alternative zur Handyentsorgung.

Elektrogeräte entsorgen: So werden Sie Ihren Elektroschrott los

Die Entsorgung der Elektrogeräte ist, wie bereits erwähnt, seit 2005 im ElektroG verankert. Grundsätzlich können Sie also Ihren Kühlschrank über Händler entsorgen. Diese Unternehmen sind verpflichtet, die Entsorgung vom Fernseher zu übernehmen. Doch wie genau läuft die Elektro-Entsorgung ab? Und vor allem wohin mit dem Elektroschrott?

Bei Elektroschrott wird ganz allgemein in

  • schadstoffhaltige Elektronikgeräte und
  • herkömmliche schrotthaltige Gegenstände

unterschieden. Letzteres können Verbraucher im Sperrmüll entsorgen. Hierbei handelt es sich zum Beispiel um Fahrräder, Rohre, Kinderwagen etc. Sollten Sie einen Sperrmüll-Container bestellen, bieten die Unternehmen oftmals einen Service an, der den Elektroschrott beinhaltet.

Die Entsorgung vom Elektroschrott hat sich heutzutage entwickelt, sodass es nicht mehr nur eine Option zum Elektrogeräte entsorgen gibt. Zudem haben sich viele private Unternehmer auf den Ankauf von Schrott und den Weiterverkauf spezialisiert.

Folgende Entsorgungswege sind in Deutschland üblich:

  • Entsorgung der Elektrogeräte über den Sperrmüll, falls der Containerdienst dies anbietet
  • Verkauf vom Elektroschrott über Auktionsplattformen
  • Verkauf der Altgeräte an private Ankaufunternehmen
  • eigenes Recycling vom Elektroschrott (sogenanntes Upcycling)
  • Elektrogeräte entsorgen über kommunale Sammelstellen (Recyclinghöfe etc.)
  • Altgerätesammlung einmal im Jahr vor der Haustür (nicht in allen Kommunen möglich)
  • Altgeräteentsorgung über einen Abholdienst der öffentlichen Entsorger
  • Abgabe der alten Geräte bei Elektrofachmärkten/Herstellern
  • Alte Geräte an karitative Einrichtungen spenden oder verschenken
Elektroschrott über das Internet entsorgen
Elektroschrott über das Internet entsorgen

Jede Option, um Elektrogeräte zu entsorgen, bietet Vor- und Nachteile. Der private Verkauf an Unternehmen über Onlineplattformen bringt je nach Größe und Metallgehalt der Altgeräte noch ein wenig Geld. Zudem holen die Unternehmer den Elektroschrott selbst ab, was natürlich besonders bequem für Verbraucher ist.

Der gravierende Nachteil an manchen Händlern ist, dass diese den Elektroschrott nicht fachgerecht entsorgen, sondern nach Afrika verkaufen. Auf diese Weise gelangen die giftigen Stoffe, welche sich in den Altgeräten befinden, ins Meer und zerstören so ganze Ökosysteme.

Wer seine Altgeräteentsorgung den kommunalen Entsorgern überlässt, kann sich in der Regel sicher sein, dass diese öffentlichen Träger den Elektroschrott fachgerecht entsorgen. Aus diesem Grund ist es verlässlicher, den Elektroschrott an genehmigte Sammelstellen wie etwa Wertstoffhöfen abzugeben.

Verbraucher, die nicht wissen, wohin sie mit ihrem Elektroschrott sollen und die Entsorgung möglichst kostenlos haben möchten, sind an den regionalen Recycling- und Wertstoffhöfen gut beraten. Die Abgabe in „haushaltsüblichen Mengen“ ist kostenlos. Das bedeutet, dass sie nicht mehrere Fernseher kostenfrei entsorgen können.

Teilweise ist es bei Elektrofachmärkten möglich, alte Elektrogeräte zu entsorgen. Nämlich immer dann, wenn sie eine Tauschaktion anbieten. So kann eine alte Waschmaschine abgegeben und ein neues Gerät gekauft werden. Der Vorteil dabei ist, dass der Verbraucher noch zusätzlich spart, da er einen Preisvorteil bekommt.

Tonerkartuschen beispielsweise können kostenlos bei den Herstellern wie Canon und Co. eingeschickt werden. Die Firmen recyceln die Toner und Patronen und lassen die Materialien wieder in die neue Produktion einfließen.

Sollten die Altgeräte noch intakt sein, lohnt sich auch immer ein Blick auf die karitativen Einrichtungen in der Umgebung. Diese benötigen meist auch alte Rechner oder verschenken sie an andere Menschen, die sich diese Technik nicht leisten können.

Die Deutsche Post bietet auch ein kostenloses Elektroschrott-Recycling an. Damit können Sie alte Handys, Computerbauteile, Druckerpatronen und kleine Elektrogeräte entsorgen. Dazu müssen sich Verbraucher einen Maxibrief kaufen und eine kostenlose Versandmarke darauf kleben.

Neue Regelungen für das Entsorgen von Elektroschrott

Im März 2015 gab die Bundesregierung bekannt, dass sie das Elektro- und Elektronikgerätegesetz angepasst hat. Die neue Regelung verpflichtet Großhändler und Fachgeschäfte mit einer Verkaufsfläche von mehr als 400 m2 dazu, Elektrogeräte kostenlos zurückzunehmen. Dies gilt jedoch nur für kleine Altgeräte, bei denen keine Kante länger als 25 cm ist. Die Regelung trifft auch für diejenigen Altgeräte zu, die nicht im betreffenden Geschäft gekauft wurden. Außerdem sind Onlinehändler wie Amazon nicht von der Regelung befreit. Nun müssen Bundestag und Bundesrat der Neuerung noch zustimmen, dann kann das Gesetz laut Bundesregierung Ende 2015 in Kraft treten.

Eine CD entsorgen

Eine CD oder Compact Disc gehört nicht in den Hausmüll. Wer eine CD entsorgen möchte, sollte sie auch nicht in die gelbe Tonne werfen. Dies liegt daran, dass die Scheibe nicht aus Kunststoff, sondern überwiegend aus Polycarbonat besteht. Experten des Umweltamts schätzen, dass etwa ein Prozent aller produzierten CDs in Deutschland wieder eingesammelt werden. Dadurch gehen aber wichtige Rohstoffe verloren.

Die Verpackung der CDs gehört in die gelbe Tonne, die Platte an sich jedoch nicht. Wer also eine CD entsorgen möchte, sollte sich an die speziell dafür vorgesehenen Rücknahmesysteme wenden. So können die Elektroschrott-Produkte recycelt werden. Aus dem geschredderten Material lassen sich Produkte für die Automobil- und Computerindustrie sowie für die Medizintechnik herstellen.

Wer eine CD entsorgen möchte, sollte keine weiten Wege mit dem Auto in Kauf nehmen. Das Umweltbundesamt empfiehlt nämlich, dass die Fahrt mehr Benzin verbraucht, als eine CD durch das Wiederverwerten einspart.

Bevor Sie die CD entsorgen, sollten sie darauf achten, dass sich keine empfindlichen Daten auf der Platte befinden. Andernfalls empfiehlt es sich, die spiegelnde Seite zu zerkratzen und somit unbrauchbar zu machen.

Videokassetten entsorgen

Wie können Sie alte Filmbänder und Videokassetten entsorgen?
Wie können Sie alte Filmbänder und Videokassetten entsorgen?

Auch beim Videokassetten-Entsorgen ist darauf zu achten, diese Produkte nicht in die gelbe Tonne zu werfen.

Viele Kommunen erlauben die VHS-Kassetten in der grauen oder schwarzen Restmüll-Tonne. Sollte es sich jedoch um eine größere Menge Videokassetten handeln, die Sie entsorgen möchten, empfiehlt es sich beim nächstgelegenen Wertstoffhof nachzufragen. Meist ist die Entsorgung kostenlos.

Jedoch sollten Verbraucher noch einmal darüber nachdenken, ob sie ihre Videokassetten wirklich entsorgen möchten. Auf Flohmärkten sind VHS-Kassetten noch sehr begehrt.

Batterien entsorgen

Batterien enthalten neben Akkus von PCs oder Handys wertvolle Stoffe wie Zink, Eisen oder Silber. Zudem bestehen sie aus hochgiftigen Bestandteilen, weshalb sie nicht über den herkömmlichen Hausmüll weggeschmissen werden dürfen.

Wer also Batterien richtig entsorgen möchte, damit sie wiederverwertet werden können, muss sie getrennt behandeln. Bereits im Jahr 1998 trat die Batterieverordnung in Kraft, die die Batterieentsorgung bestimmte. Im Jahr 2009 löste das Batteriegesetz die Verordnung ab. Nunmehr müssen Abfallunternehmen Batterien getrennt entsorgen.

Die Entsorgung der Batterien über den normalen Abfallstrom könnte den restlichen Müll mit Schadstoffen verunreinigen. Aus diesem Grund ist die richtige Batterieentsorgung wichtig.

Wo können Verbraucher Batterien entsorgen?

  • Schadstoffsammelstellen bei Wertstoff- und Recycelhöfen
  • Schadstoffmobile (besitzen nicht alle Kommunen in Deutschland
  • Sammelboxen im Supermarkt, Discounter, Baumarkt etc.

Der Handel ist in der Pflicht, die Batterieentsorgung zu übernehmen. Zudem muss dieser immer kostenfrei für Verbraucher sein. Achten Sie einfach beim nächsten Einkauf auf eine Sammelbox, an der Sie Ihre Batterien entsorgen können.

Waschmaschine und Kühlschrank entsorgen

Elektroschrott kann auch gemeinsam mit dem Sperrmüll entsorgt werden
Elektroschrott kann auch gemeinsam mit dem Sperrmüll entsorgt werden

Beide Haushaltsgeräte sind meist zu schwer, um sie fachgerecht transportieren zu können. Doch wohin mit dem Elektroschrott? Wer beispielsweise nach einer Haushaltsauflösung oder einem Umzug seinen Fernseher, Waschmaschine oder Kühlschrank entsorgen möchte, kann neben einem Sperrmüll-Container auch einen für Elektroschrott buchen.

Meist bieten Abholunternehmen Rabatte an, wenn die Entsorgung vom Kühlschrank mit durchgeführt wird. Zudem kann beispielsweise die Entsorgung vom Fernseher auch selbst in die Hand genommen werden. Viele Wertstoffhöfe bieten eine kostenfreie Verwertung an, wenn der Verbraucher den Elektroschrott zum Unternehmen bringt.

Die Berliner Stadtreinigungsbetriebe etwa nehmen maximal 20 haushaltsübliche Elektrogeräte entgeltfrei an. Dabei dürfen jedoch nur fünf Stück pro Geräteart dabei sein. Andernfalls handelt es sich nach der Auffassung des Unternehmens um eine gewerbliche Entsorgung. Doch nicht immer ist die Kühlschrank-Entsorgung der richtige Weg. Sollte das Haushaltsgerät noch funktionstüchtig sein, können Sie es spenden. Gleiches gilt für die Entsorgung vom Fernseher. Auch dieser kann noch in karitativen Einrichtungen gebraucht werden.

Einige Elektrofachmärkte nehmen Altgeräte auch im Tausch mit dem Kauf eines neuen Geräts an. Dabei sollten Sie jedoch auf die saisonalen Angebote und Aktionen achten.

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

1 Kommentar

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  1. R.Schoder
    Am 6. Juni 2019 um 14:56

    Wenn ich in unserer Brange mal schaue, dann sind diese Strafen von 100.000 € einfach nur ein Witz. Wir haben z.B. vor Jahren mehrere Millionen investiert um eine stoffliche Entsorgung zu schaffen (Pioniersarbeit), aber wenn es um die Entsorgung größerer Firmen oder der OEMs geht sagen diese einfach nur: Ihr wollt 150k, Strafe liegt bei 100k, naja, wir nehmen die Strafe … .

    Selbst Anzeigen bei den obersten Behörden verlaufen nur im Sand, da tut sich einfach überhaupt nichts (keine Handhabe) und das geht nun schon Jahre. Schauen Sie doch mal in Ihrer Behörde. Bei Ihnen wird bestimmt gedruckt, d.h. es fallen leere Tonerkartuschen / Tintenpatronen an, wo entsorgen Sie diesen E-Schrott? Hat Ihr Entsorger die nötigen Zertifikate? Was geschieht mit den defekten (Verbrennung? stoffliche Verwertung?)? Ja, Sie sind bis zum Schluss dafür haftbar, wie jeder andere auch, aber die Gesetze sind einfach nur ein großer Witz. Hier gehören Millionenstrafen für Unternehmen her, am besten den Jahresumsatz nehmen, dann, aber auch nur dann bewegt sich etwas.

    Alles andere ist nur kalter Kaffee.

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