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Erdaushub und Gartenabfälle richtig entsorgen

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 7 Minuten

Bußgeldkatalog für illegales Entsorgen von pflanzlichen Abfällen der einzelnen Bundesländer

Bun­des­landBuß­geld (ein Ei­mer)Buß­geld (ein Kof­fer­raum)Buß­geld (eine Last­wa­gen­fuh­re)Buß­geld (Men­ge da­rü­ber)
Ba­den-Würt­tem­berg10 - 25 €25 - 50 €50 - 300 €300 - 1.500 €
Bayern10 - 35 €50 €80 - 320 €320 - 1.300 €
Berlinkeine Angabek.A.keine Angabek.A.keine Angabek.A.keine Angabek.A.
Bran­den­burgkeine Angabek.A.keine Angabek.A.keine Angabek.A.keine Angabek.A.
Bre­men20 - 50 €50 - 100 €100 - 500 €500 - 2.000 €
Ham­burg50 €100 €100 - 500 €500 - 2.000 €
Hessen10 - 20 €30 - 50 €50 - 200 €200 - 1.000 €
Mecklen­burg-Vor­pommern10 - 20 €40 - 100 €100 - 500 €200 - 1.500 €
Nieder­sachsen20 - 40 €400 - 100 €100 - 500 €200 - 1.500 €
Nord­rhein-West­falen/5 - 30 €50 - 200 €200 - 820 €
Rhein­land-Pfalz10,23 - 25,56 €25,56 - 51,13 €51,13 - 306,78 €306,78 - 1.533,88 €
Saar­land50 - 200 €100 - 300 €100 - 500 €500 - 2.500 €
Sach­sen10 - 25 €25 - 50 €50 - 200 €200 - 1.500 €
Sach­sen-Anhaltkeine Angabek.A.keine Angabek.A.keine Angabek.A.keine Angabek.A.
Schles­wig-Holstein5 - 20 €30 €50 - 200 €200 - 800 €
Thü­ringen10 - 20 €30 - 50 €50 - 200 €200 - 1.000 €

Wo und wie Sie Laub, Holz und Grünschnitt entsorgen können

Hausbesitzer mit einem eigenen Garten müssen oft Grünschnitt entsorgen
Hausbesitzer mit einem eigenen Garten müssen oft Grünschnitt entsorgen

Die Gemeinden und Kommunen haben jährlich hohe Ausgaben, um sogenannte wilde Deponien über die Abfallentsorgung entfernen zu lassen. So nennt die deutsche Rechtsprechung, Müllansammlungen an Orten wie etwa Wäldern.

Das illegale Ablagern von Grünabfall oder Erdaushub beispielsweise ist besonders bedenklich für die Natur, da Schadstoffe in den Abfällen vorhanden sein können, die die Umwelt belasten. Zudem ist es möglich, dass diese giftigen Stoffe in das Grundwasser sickern und Gewässer verschmutzen.

Aus diesem Grund soll dieser Text eine Hilfestellung geben, wo und wie Sie Abfälle wie etwa Gartenabfälle, Erdaushub etc. fachgerecht entsorgen können. Ein Großteil der deutschen Bevölkerung schmeißt Erde oder Gartenabfälle in den Hausmüll.

Bei diesem Verfahren können Entsorgungsunternehmen jedoch keine fachgerechte Verwertung garantieren, weshalb natürliche Ressourcen verlorengehen. Besonders Erdaushub richtig zu entsorgen ist wichtig, da ein großer Teil hiervon wiederverwendet werden kann.

FAQ: Gartenabfälle entsorgen

Wie kann ich Gartenabfälle entsorgen?

In kleineren Mengen können Sie Gartenabfälle in die Biotonne geben. Alternativ dazu können diese auch über einen eigenen Kompost recyceln und dadurch gleichzeitig nährstoffreiche Erde erhalten. Für größere Mengen bieten die Entsorgungsbetriebe zudem kostenpflichtige Container an.

Ist das Verbrennen von Gartenabfällen erlaubt?

Vielerorts ist es unter anderem aufgrund der Waldbrandgefahr untersagt, Gartenabfälle mit einem Feuer zu beseitigen.

Was droht für die illegale Entsorgung von Gartenabfällen?

Werden pflanzliche Abfälle nicht vorschriftsgemäß entsorgt, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar. Wie hoch das Bußgeld dabei je nach Bundesland ausfallen kann, verrät diese Tabelle.

Die verschiedenen Bioabfälle und wo sie hingehören

Besonders im Frühjahr, Sommer und Herbst sind viele Hobbygärtner im eigenen Grün unterwegs und beschneiden Pflanzen und Hecken, graben aus und um. In dieser Zeit starten auch die meisten Bauprojekte, welche wiederum Erdaushub produzieren. Wie Sie den verschiedenen Grünabfall entsorgen können, lesen Sie in den nächsten Abschnitten.

Erdaushub entsorgen

Der Begriff Erdaushub definiert Erde, die oftmals aus Baumaßnahmen besteht und keine Schad- oder Fremdstoffe enthält. Gerade bei Gartenbauarbeiten fällt Erdaushub an. Privathaushalte nutzen die Erde wieder, um beispielsweise Hügel oder Beete für Blumen und anderweitige Pflanzen anzulegen. Sollte es sich also um einen kleinen Teil von Erdaushub handeln, den Sie entsorgen möchten, lohnt sich die Wiederverwendung im eigenen Garten.

Den Erdaushub beim Nachbar zu entsorgen, ist gesetzeswidrig. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Grundstück leer steht oder bebaut wird. Es ist ebenfalls irrelevant, ob die Fläche der Stadt, Gemeinde oder einer Privatperson gehört. In jedem Fall dürfen Sie Ihren Erdaushub nicht so entsorgen.

Zudem sollten die Personen bei der Planung eines Bauvorhabens bereits daran denken, wohin der Gartenabfall und Erdaushub gebracht werden kann. Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung:

  • per Kleinanzeige in lokalen (Online-)Medien
  • per Nachfrage beim Grünflächenamt, Stadtbauamt, Gemeinde- oder Bürgeramt
  • per Abgabe bei der örtlichen Mülldeponie
  • per Mitnahme von einem gewerblichen Privatentsorgungsunternehmen
Das Erdaushub-Entsorgen können Sie über das Internet bewerben
Das Erdaushub-Entsorgen können Sie über das Internet bewerben

Erfahrungsgemäß ist guter Erdaushub begehrt. Hobbygärtner, Unternehmen und Tagebaue sind dabei die Hauptabnehmer. Wer den Erdaushub günstig entsorgen möchte, kann sich auch an hiesige Mülldeponiebetreiber oder öffentliche Entsorgungsunternehmen wenden. Die Preise sind zwar je nach Region unterschiedlich, dennoch können Privatpersonen ihren Erdaushub bis zu einer bestimmten Menge kostenfrei entsorgen.


Der unbelastete Erdaushub wird in einer Mülldeponie der Klasse 0 entsorgt. Im Rahmen der deutschen Deponieverordnung sind fünf Deponieklassen definiert. Die erste Deponieklasse wird mit einer „0“ gekennzeichnet und definiert Inertabfall.

Das ist die ungefährlichste Abfallart. Das Wort inert bezeichnet Materialien, die nicht mit anderen reagieren. Holz beispielsweise wird als inert bezeichnet, da es nicht von selbst anfängt zu brennen.

Bei größeren Mengen von Erdaushub, kostet das Entsorgen in der Regel eine Gebühr. Viele private Entsorgungsunternehmen bieten auch einen Containerservice an. Das darf in einen solchen Container:

  • Humus (Mutterboden)
  • Sand
  • Lehm
  • Steine
  • Tonboden
  • allgemeiner Erdaushub

Flüssigkeiten jeglicher Art dürfen sich nicht im Erdaushub befinden, den Sie entsorgen möchten. Also Säuren, Öle, Fette, Lacke etc. sowie Bauschutt muss getrennt entsorgt werden. Sollte sich jedoch noch anderer Abfall im Erdaushub befinden, müssen die entsprechenden Unternehmen zusätzliche Sortier- und Entsorgungskosten verlangen.

Grünschnitt und Gartenabfälle entsorgen

Zum Begriff Grünabfall gehört jedweder Müll, der bei der Gartenarbeit anfällt. Das ist beispielswese Laub, Rasenschnitt, kleine Äste und Wurzeln sowie Sträucher.

Wer Grünschnitt entsorgen möchte, darf diesen Müll nicht mit Plastik, Glas oder anderen Materialien mischen.

Wer illegal Gartenabfälle entsorgen möchte, gefährdet den Wald und alle darin lebenden Tiere und Pflanzen
Wer illegal Gartenabfälle entsorgen möchte, gefährdet den Wald und alle darin lebenden Tiere und Pflanzen

Bei Grünabfall ist es besonders wichtig, dass Personen diesen nicht im Wald oder auf Freiflächen entsorgen. Das kann nicht nur eine Geruchsbelästigung für Anwohner verursachen. Zudem stört dieser Gartenabfall Tiere und Natur in dem Gebiet. Wilde Müllablagerung reduziert zusätzlich die Erholungsfunktion mancher Gebiete.

Aus diesem Grund nennt der Umwelt-Bußgeldkatalog teilweise hohe Strafen für das illegale Müllentsorgen. Diese sind jedoch je nach Bundesland unterschiedlich.

Wer Gartenabfälle richtig entsorgen möchte, muss Grünschnitt und Co. in die Biotonne werfen. Jedoch darf jede Stadt, Gemeinde und jeder Kreis selbst entscheiden, was in die Biotonne gehört und was nicht. Diese Entscheidung trifft meist der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger vor Ort. Denn dieses Unternehmen weiß, welche Verwertungsmöglichkeiten und Behandlungsanlagen möglich und vorhanden sind. Wer also Gartenabfälle entsorgen möchte, sollte darauf achten, welche Richtlinien das lokale Amt bzw. Entsorgungsunternehmen vorschreibt.

Allgemein ist zu sagen, dass folgende Grünabfälle in der Biotonne entsorgen werden können:

  • Abfall von Beeten
  • Zweige und Schnitt von Bäumen und Hecken
  • Blumen sowie deren Erde
  • Topfpflanzen (ohne Topf)
  • Unkraut

Teebeutel, Obstreste, Eierschalen etc. können Sie neben dem Grünschnitt als Gartenabfall in der Biotonne entsorgen. Zu Bioabfall gehören jedoch nicht u.a. Glas, Asche, Medikamente, Papier, Plastiktüten, Textilien, Ruß oder Windeln.

Sollten Sie in einer dichtbesiedelten Stadt wohnen, lohnt es sich auch hier, die übrige Erde aus der Grünschnittentsorgung als Kleinanzeige im Internet zu veröffentlichen. Denn hier warten bereits Kleingarten- oder Balkonbesitzer darauf, günstige Erde anzukaufen. Wer also Erde entsorgen möchte, sollte sich vorher informieren, ob es noch Interessenten dafür gibt.

Holz und Baumschnitt entsorgen

Über den Sperrmüll können Sie auch Holz entsorgen
Über den Sperrmüll können Sie auch Holz entsorgen

Bei der Entsorgung von Grünschnitt kann auch Baumschnitt oder Holz anfallen. Altholz sollten Sie jedoch nicht über den Bioabfall entsorgen.

Als Altholz bezeichnen Entsorger Material, welches bereits gebraucht wurde. Ganz im Gegensatz zum Baumschnitt. Dieses ist unbehandelt, da es direkt vom Baum stammt.

In Deutschland regelt die Altholzverordnung, wie Verbraucher Altholz entsorgen können. In der Regel geschieht dies über den Sperrmüll. Hier können Sie jegliche Arten von behandeltem und gebrauchtem Holz entsorgen.

Baumschnitt, also natürliches, unbehandeltes Holz können Sie problemlos über die Biotonne entsorgen. In Berlin beispielsweise gibt es die Biogut-Tonne, in der Sie auch Baumschnitt entsorgen können. Der örtliche Recyclinghof nimmt Äste, Zweige und Stammholz in der Regel bis zu einer kleinen Menge entgeltfrei an. Dabei sollten Sie jedoch darauf achten, das Holz richtig zu verpacken und es nicht lose abzugeben.

Laub entsorgen

Laub gehört wie Grünabfall zum Biomüll. Die Laubentsorgung sollte demnach über die Biotonne erfolgen. Laubbläser eignen sich zwar gut, um das lästige Laub zu entsorgen, jedoch müssen Sie hier einiges beachten.

Zum einen können Sie damit Kleintiere töten, die wichtig für das Ökosystem im Garten sind. Zum anderen ist diese Art der Laubentsorgung sehr laut. Aus diesem Grund müssen Sie darauf achten, dass Sie nicht gegen den Lärmschutz verstoßen.

Aufgrund der oftmals hohen Mengen an Laub, welche zu entsorgen sind, ist die Biotonne nur bedingt geeignet. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, beim Wertstoffhof anzufragen, ob diese Art von Gartenabfall hier entsorgt werden kann. Manche Gemeinden geben spezielle Säcke für Gartenabfälle aus, mit denen Sie auch Laub entsorgen können.

Rasenschnitt entsorgen

Rasenschnitt gehört in die Kategorie der Gartenabfälle, die Sie auch in der Biotonne entsorgen können. Jedoch raten Experten, dass die Grasblätter gut als Mulchmaterial verwendet werden können. Anstatt den Rasenschnitt zu entsorgen, dient er auch perfekt als Kompost. Gemeinsam mit Laub und Erde kann das übrige Gras kompostiert werden.

Rasenschnitt im Wald zu entsorgen, ist auch verboten. Das frisch geschnittene Gras hat einen hohen Wasseranteil und schimmelt schnell. Dabei entwickeln sich fiese Gerüche. Diese entstehen auch bei der illegalen Pferdemistentsorgung. Hierfür können Sie bei regionalen Landwirten oder dem Wertstoffhof anfragen.

So können Sie viele Gartenabfälle über den Kompost entsorgen. Dieser dient wiederum als Dünger für Pflanzen und Co. Möchten Sie jedoch den Kompost entsorgen, können Sie diesen auch in die Biotonne werfen.

Eine große Menge Gartenabfälle zu entsorgen?

Die Kosten für einen Container für Gartenabfälle richten sich nach der Menge
Die Kosten für einen Container für Gartenabfälle richten sich nach der Menge

Die Gartenabfallentsorgung kann immer dann zum Problem werden, wenn es sich um eine große Menge handelt. Diese passt meist nicht mehr in die Biotonne. Anstatt jedoch die Gartenabfälle mit dem Auto bis zum Wald zu fahren und sie dort illegal zu entsorgen, können Sie einen Grünschnittcontainer mieten. Im Vergleich mit den Bußgeldern für das illegale Abladen von Grünabfall, ist dies die günstigere Variante.

Die Container für Gartenabfälle gibt es in verschiedenen Größen. Dabei können Sie beim öffentlich-rechtlichen Wertstoffhof Ihrer Gemeinde oder Stadt nachfragen oder einen privaten Entsorger beauftragen, die Gartenabfälle zu entsorgen.

Achten Sie beim Mieten vom Container für Gartenabfälle auf die jeweiligen Hinweise des Entsorgungsunternehmens. Oftmals müssen Äste, Wurzeln, Sträucher oder kleine Bäume gekürzt werden. Der Durchmesser sollte maximal 15 cm betragen. Sie müssen die Äste, Sträucher etc. kürzen, wenn die Länge mehr als einen Meter beträgt.

Auch bei dieser Art der Entsorgung von Grünschnitt sollten Sie vorher abschätzen, um wie viel Kubikmeter Abfall es sich handelt. Die Container für Gartenabfälle gibt es in verschiedenen Größen. Damit die Entsorger einen gefahrlosen Transport gewährleisten können, dürfen Sie den Container nur bis zur Ladekante mit Grünabfall befüllen.

Neben dem Grünschnittcontainer gibt es in vielen Kommunen Säcke für Gartenabfälle. In Berlin beispielsweise beträgt das Fassungsvermögen von einem Sack etwa 90 Liter und kostet zirka 4 Euro. Wer Gartenabfälle wie z.B. Laub entsorgen möchte, sollte zu dieser Lösung greifen. Die Säcke für Gartenabfälle werden meist wieder vom Entsorger abgeholt.

Ist das Verbrennen von Gartenabfällen im eigenen Garten legal?

Nein, ist es nicht. Die Wertstoffhöfe haben bestimmte Anlagen, um die Bioabfälle richtig zu verwerten. Meist werden die Gartenabfälle verbrannt. Daraus entsteht Energie, die weitergenutzt wird. Dies ist im eigenen Garten nicht möglich. Zudem entstehen durch das Verbrennen von Gartenabfällen giftige Dämpfe, die bei modernen Anlagen durch spezielle Filtersysteme nicht in die Umwelt gelangen.

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

21 Kommentare

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  1. Sascha
    Am 1. Oktober 2019 um 18:17

    Hi,
    Folgendes Szenario ein paar Nachbarn nutzen das brachliegende Grundstück neben unserem Haus als Deponie für ihre Gartenabfälle, was gerade in den Sommermonaten einen starken Gestank verursacht.
    Nun habe ich einen davon dabei erwischt und auch gefilmt. Das Ornungsamt hat mir jedoch keine Aussicht auf eine Strafe gegeben, da es ein Privat-Grundstück ist und nicht mir gehört, auch nicht dem Müllabladenden, es liegt einfach nur brach im Wohngebiet. Kann dass sein? Das Amt interessierte sich nicht einmal für das Video!? Da er sich jedesmal an uns vorbeischleicht bin ich mir absolut sicher das er sich dessen bewusst ist, dass was er tut nicht rechtens ist und auch nicht abgesprochen mit dem Eigentümer. Ich bin am Ende mit meinem Latein. Schonmal Danke im Vorraus !!!

  2. Nele
    Am 2. Juni 2019 um 17:08

    Auf einem privaten Grundstück in Mecklenburg-Vorpommern, das direkt an einen See grenzt, wirft der Eigentümer regelmäßig im Sommer den Grasschnitt die Abhänge zum See hinunter, teilweise auch direkt ins Wasser. Was kann ich tun, ohne mit dem Eigentümer in Streit zu geraten?

  3. von j. ulrike
    Am 25. Mai 2019 um 18:45

    Hallo,

    wie kann es denn sein, dass in NRW die Entsorgung von Grasschnitt im Wald kein Bußgeld kostet?? Haben wir hier andere Wälder als in anderen Bundesländern?
    Unfassbar!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

  4. MJ
    Am 6. Mai 2019 um 21:10

    Hallo,
    wir haben ein unbebautes Grundstück. Dieses wird von einem Nachbar immer als Mülldeponie für Rasenschnitt verwendet.Wir haben dieses sogar mit Video aufgenommen.
    Er schmeißt den Rasen über die Hecke und lässt diesen dort verrotten.

    Wie ist nun das weitere Vorgehen, da dieser Anwohner zu keinem Gespräch bereit ist und es nicht unterlässt.

    Wir würden sogar aufgrund der Dreistigkeit rechtliche Schritte einleiten.

    Bitte um Hilfe und Info.

    DANKE.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Juni 2019 um 11:23

      Hallo MJ,

      bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nicht befugt sind, eine kostenlose Rechtsberatung anzubieten. Wir bitte Sie daher, sich mit einem Anwalt in Verbindung zu setzen, der sich mit den Einzelheiten Ihres Falls auseinandersetzen und daher angemessen beraten kann.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Adolf
    Am 16. Oktober 2018 um 2:31

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich bin Besitzer einer 2,5 Hektar großen Wald- und Betriebsfläche
    am Niederrhein in Nordrhein-Westfalen. Diese liegt in 250 Meter Entfernung
    zu einem Kies- und Sandabbaugebiet innerhalb eines festgesetzten
    Naturschutzgebietes. Darf ich auf meinem Eigentum/meiner Waldfläche
    den angefallenen Heckenpflegeschnitt einer Ligusterhecke zur Verrottung
    verteilt ausbringen? Wie ist hierzu Ihre Einschätzung? Ich finde im Landesnaturschutzgesetz des Landes NRW leider keine Aussage, die das
    Ablagern von Stoffen auf eigenem Waldgrundstück erlaubt aber auch nicht verbietet.

    Vielen Dank für Ihre Einschätzung im Voraus.

    Mit freundlichen Grüßen

    Adolf

  6. Ruth N.
    Am 23. April 2018 um 14:52

    habe beobachtet, wie ein PKW mit Anhänger Grünschnitt einfach ins Naturschutzgebiet gekippt hat. Leider konnte ich das Kennzeichen nicht erkennen. Was kann man da tun?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. August 2018 um 10:57

      Hallo Ruth,

      das Entsorgen ist nicht erlaubt. Sie können entsprechende Informationen der zuständigen Behörde zukommen lassen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Micha
    Am 27. Oktober 2017 um 18:35

    hallo,
    ich wohne in nrw in einem mehrfamilienhaus und meine nachbarin die unter mir wohnt baut in ihren zwei gärten nur gemüse an.
    jahrelang hat sie die pflanzenreste nach der ernte aufgehäuft und verbrannt, bis vor 4-5 jahren die polizei gerufen wurde die ihr das dann klar gemacht hat das es verboten ist.
    seit dem landet das gestrüpp immer in der gemeinsamen hausmülltonne und zwar macht sie direkt die ganze große tonne voll.

    ist das legal, darf sie wirklich die gartenabfälle einfach so in den gemeinsamen hausmüll schmeißen ?

    gruß micha

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. November 2017 um 9:56

      Hallo Micha,

      Gartenabfälle müssen grundsätzlich in der Biotonne entsorgt werden. Jede Stadt, Gemeinde und jeder Kreis entscheidet, was in die Biotonne gehört und was nicht. Für mehr Informationen können Sie das zuständige Umweltamt konsultieren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Anne C.
    Am 17. August 2017 um 6:42

    Jemand hatte mich gefragt, ob ich noch kostenlos Erde für meine Neugestaltung des Grundstücks bräuchte. Ich sagte ja, ein oder zwei Lkw Ladungen könnten wir noch gebrauchen. Tatsächlich hat er dann 8 Lkw voll auf mein Grundstück gekippt von denen die letzen 5 nur Lehmboden mit Steinen waren. Wir können damit überhaupt nichts anfangen. Ich habe ihn gebeten einen Teil davon wieder zu entfernen aber er weigert sich. Was man ich tun?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 21. August 2017 um 12:42

      Hallo Anne,

      in einem solchen Fall ist der Gang zum Anwalt ratsam.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Dania
    Am 15. August 2016 um 15:22

    Hallo,
    ein Eigentümer des Mehrfamilienhauses in Hamburg, der in einer der Wohnungen seine Firma betreibt, aber nicht im Gebäude wohnt, bringt immer Gartenabfälle oder auch anderen Restmüll von zuhause mit und schmeißt sie in die Mülltonnen der Hausgemeinschaft.

    Darf er dies? Er ist zwar Eigentümer und mit seiner Firma auch Mieter, aber die Mülltonnen sollten doch für den Müll der Hausgemeinschaft sein. Sprich für den Müll, der bei den Mietern im Haus entsteht und nicht woanders.
    Ist dies ein Straftatbestand bzw. welche Vorschriften gelten hier?
    vielen Dank im voraus

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. August 2016 um 8:28

      Hallo Dania,

      die Mülltonnen sollten zwar für die Mieter sein, allerdings auch nur für die Abfälle des Mietshauses gelten. Hierbei sollten Sie den Vermieter kontaktieren oder sich an des Hauswart des Gebäudes wenden. Je nachdem kann eine Entscheidung zum weiteren Vorgehen getroffen werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Renate
    Am 11. April 2016 um 17:03

    Unsere Nachbarin pfeffert Ihre Geschnitten Sträucher und Erde über den Zaun auf eines der wenigen Grünfläche von der Stadt wo Bäume stehen. Scheint kein zu interessieren.

  11. Jürgen B.
    Am 30. November 2015 um 15:22

    Hi,

    ich hätte eine Frage. Wenn ich Pflanzenabfälle (Äste, Blätter, Rasenabschnitt, Kompost) auf meiner eigenen Wiese lagere. Darf ich das?

    • bußgeldkatalog.org
      Am 7. Dezember 2015 um 10:35

      Hallo Jürgen,
      Blätter, Äste und Rasenabschnitt dürfen Sie in Ihrem eigenen Garten kompostieren. Sicherer wäre allerdings den Abfall bei einer entsprechenden Entsorungsstelle beseitigen zu lassen.
      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Klaus
    Am 5. Oktober 2015 um 12:17

    Unser Haus wird durch einen Weg und eine Hecke von bewirtschafteten Feldern getrennt. Zwischen den Feldern und der Hecke befindet sich ein Reiterweg und auch eine kleine Fläche die hauptsächlich mit Brennnessel bewachsen ist. Wem diese gehört weis ich nicht. Einige Hausbesitzer aus unserer Nachbarschaft entsorgen dorthin regelmäßig ihre Gartenabfälle, teilweise auch anderen Müll. Vor einigen Tagen hat ein Nachbar sogar sein Schmutzwasser mit Mörtel dort entsorgt. Ich persönlich finde dies eine Schweinerei. Ist das rechtens ?
    Was kann man machen? An wen kann man sich wenden? Vielleicht würde ja ein Verbotsschild helfen. Für eine Rückinfo wäre ich Ihnen dankbar.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. Oktober 2015 um 11:34

      Hallo Klaus,

      wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Umweltamt. Sollte es dies bei Ihnen nicht geben, sollten Sie sich an Ihr Gemeindeamt oder Stadtverwaltung wenden. In der Regel können Sie Anzeige erstatten bzw. erst einmal die Behörden informieren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Rolf
    Am 29. August 2015 um 16:06

    Ich habe einen Mieter bei mir im Haus. Er verbudelt ständig seine Gartenabfälle im Garten. Ist dies im Bundesland Sachsen erlaubt ?
    Würde mich über eine Antwort freuen.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. August 2015 um 11:22

      Hallo Rolf,

      dies ist nicht verboten. Für mehr Informationen können Sie das zuständige Umweltamt in Ihrer Kommune konsultieren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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