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Müll und Abfall: Bußgelder zur Müllentsorgung

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 19 Minuten

Bußgeldkataloge Müll und Müllentsorgung der einzelnen Bundesländer

Bußgeldkatalog Baden-Württemberg

VergehenBußgeld
Abfall des Hausmülls (ohne Sperrmüll) behandelt, gelagert oder abgelagert (z.B. Wegwerfen, Liegenlassen, Wegschütten, Vergraben oder Verbrennen)
unbedeutende Produkte (z.B. Pappbecher oder -teller, Taschentuch, Zigarettenschachtel, Inhalt eines Aschenbechers, Bananenschalen), flüssige Abfälle bis 0,5 Liter (z.B. Farbreste, Spülmittel, etc.)10 - 25 €
mehrere unbedeutende Produkte einer Art,
Gegenstände von gewisser Bedeutung (z.B. Geschirr, Kochtopf, Kleidungsstücke), flüssige Abfälle von 0,5 bis 1 Liter (z.B. Farbreste, Spülmittel, etc.)
25 - 75 €
Gegenstände mit scharfen Kanten, ätzenden und/oder schneidenden Eigenschaften (z.B. Glasscherben oder -flaschen, rostige Nägel, Eisen- und Blechreste)25 - 100 €
mehrere Gegenstände über 2 Kilogramm, flüssiger Abfall über 2 Liter75 - 500 €
Abfall des Sperrmülls behandelt, gelagert oder abgelagert (ohne Altfahrzeuge, Altreifen, Bauschutt und pflanzliche Abfälle)
einzelne Gegenstände kleinen Umfangs (z.B. Radio, Stuhl, Korb, Kisten)50 - 200 €
einzelne Gegenstände größeren Umfangs (z.B. Kühlschrank, Waschmaschine, Kommode, Badewanne), mehrere Gegenstände kleinen Umfangs (z.B. Nähmaschine, Heizkörper)100 - 300 €
mehrere Gegenstände bis 1 Kubikmeter oder 200 Kilogramm100 - 500 €
mehrere Gegenstände über 1 Kubikmeter oder 200 Kilogramm500 - 2.500 €
Altreifen behandelt, gelagert oder abgelagert
bis zu 5 Reifen75 - 200 €
Mengen über 5 Reifen200 - 2.500 €
Altfahrzeuge gelagert oder abgelagert
Moped oder Motorrad
bei sofortiger Beseitigung50 - 150 €
später150 - 250 €
Pkw
bei sofortiger Beseitigung150 - 300 €
später300 - 1.250 €
Lkw, Anhänger, Wohnwagen, Omnibus, Traktor
bei sofortiger Beseitigung400 - 750 €
später750 - 2.500 €
Altfahrzeuge behandelt (z.B. Fahrzeug ausbrennen)
Einzelfall400 - 1.500 €
mehrmalig1.000 - 5.000 €
Bauschutt gelagert oder abgelagert
Bauschutt bis 1 Kubikmeter50 - 250 €
Bauschutt bis 5 Kubikmeter250 - 750 €
Bauschutt über 5 Kubikmeter750 - 2.500 €
Schlammige Stoffe abgelagert (z.B. Klärschlamm, Fäkalien)
Stoffe bis 20 Kilogramm25 - 150 €
Stoffe über 20 Kilogramm150 - 2.500 €
Pflanzlicher Abfall behandelt, gelagert oder abgelagert
Müll bis 1 Eimer10 - 25 €
Müll bis 1 Handwagen oder Kofferraum25 - 50 €
Müll bis 1 Lastwagenfuhre50 - 300 €
Müll mit einer Menge darüber300 - 1.500 €
Abfall durch Schlachterzeugnisse sowie Tierkadaver behandelt, gelagert oder abgelagert
Abfall bis 20 Kilogramm25 - 150 €
Abfall über 20 Kilogramm150 - 2.500 €

Bußgeldkatalog Bayern
VergehenBußgeld
Abfall des Hausmülls (ohne Sperrmüll) behandelt, gelagert oder abgelagert (z.B. Wegwerfen, Liegenlassen, Wegschütten, Vergraben oder Verbrennen)
unbedeutende Produkte (z.B. Pappbecher oder -teller, Taschentuch, Zigarettenschachtel, Inhalt eines Aschenbechers, Bananenschalen), flüssige Abfälle bis 0,5 Liter (z.B. Farbreste, Spülmittel, etc.)20 €
mehrere unbedeutende Produkte einer Art,
Gegenstände von gewisser Bedeutung (z.B. Geschirr, Kochtopf, Kleidungsstücke), flüssige Abfälle von 0,5 bis 1 Liter (z.B. Farbreste, Spülmittel, etc.)
35 €
Gegenstände mit scharfen Kanten, ätzenden und/oder schneidenden Eigenschaften (z.B. Glasscherben oder -flaschen, rostige Nägel, Eisen- und Blechreste)35 - 80 €
mehrere Gegenstände bis 2 Kilogramm, flüssiger Abfall bis 2 Liter35 - 80 €
mehrere Gegenstände über 2 Kilogramm, flüssiger Abfall über 2 Liter80 - 320 €
Abfall des Sperrmülls behandelt, gelagert oder abgelagert (ohne Altfahrzeuge, Altreifen, Bauschutt und pflanzliche Abfälle)
einzelne Gegenstände kleinen Umfangs (z.B. Radio, Stuhl, Korb, Kisten)80 - 240 €
einzelne Gegenstände größeren Umfangs (z.B. Kühlschrank, Waschmaschine, Kommode, Badewanne), mehrere Gegenstände kleinen Umfangs (z.B. Nähmaschine, Heizkörper)160 - 500 €
mehrere Gegenstände bis 1 Kubikmeter oder 100 Kilogramm160 - 700 €
mehrere Gegenstände über 1 Kubikmeter oder 100 Kilogramm700 - 2.500 €
Altreifen behandelt, gelagert oder abgelagert
bis zu 5 Reifen110 - 330 €
Mengen über 5 Reifen330 - 1.600 €
Altfahrzeuge gelagert oder abgelagert
Fahrrad
bei sofortiger Beseitigung35 - 80 €
später80 - 160 €
Moped oder Motorrad
bei sofortiger Beseitigung80 - 160 €
später160 - 320 €
Pkw
bei sofortiger Beseitigung160 - 320 €
später500 - 2.000 €
Lkw, Anhänger, Wohnwagen, Omnibus, Traktor
bei sofortiger Beseitigung500 - 800 €
später800 - 8.000 €
Altfahrzeuge behandelt (z.B. Fahrzeug ausbrennen)
Einzelfall500 - 1.300 €
mehrmalig800 - 8.000 €
Bauschutt gelagert oder abgelagert
Bauschutt bis 1 Kubikmeter80 - 400 €
Bauschutt bis 5 Kubikmeter400 - 1.000 €
Bauschutt über 5 Kubikmeter1.000 - 2.500 €
Schlammige Stoffe abgelagert (z.B. Klärschlamm, Fäkalien)
Abfall in Form von kleineren Mengen an Fäkalien (z.B. Hundekot auf Gehwegen oder Kinderspielplätzen)20 - 150 €
Stoffe bis 1 Kubikmeter80 - 400 €
Stoffe bis 5 Kubikmeter400 - 800 €
Stoffe über 5 Kubikmeter800 - 2.400 €
Pflanzlicher Abfall behandelt, gelagert oder abgelagert
Müll bis 1 Eimer10 - 35 €
Müll bis 1 Handwagen oder Kofferraum50 €
Müll bis 1 Lastwagenfuhre80 - 320 €
Müll mit einer Menge darüber320 - 1.300 €
Abfall durch Schlachterzeugnisse sowie Tierkadaver behandelt, gelagert oder abgelagert
Abfall bis 20 Kilogramm40 - 160 €
Abfall über 20 Kilogramm160 - 1.600 €

Bußgeldkatalog Berlin
VergehenBußgeld
Schlammige Stoffe außerhalb zugelassener Anlagen oder Einrichtungenabgelagert (z.B. Klärschlamm, Fäkalien), Abfall aus Massentierhaltung außerhalb zugelassener Anlagen oder Einrichtungen abgelagert mit der Folge von Verunreinigungen kleiner Mengen an Fäkalien10 - 35 €
Gartenabfälle gelagert oder abgelagert in Landschaftsschutzgebieten sowie geschützten Landschaftsbestandteilen20 €
Abfall des Hausmülls (ohne Sperrmüll) behandelt, gelagert oder abgelagert (z.B. Wegwerfen, Liegenlassen, Wegschütten, Vergraben oder Verbrennen)30 €
unbedeutende Produkte (z.B. Pappbecher oder -teller, Taschentuch, Zigarettenschachtel, Inhalt eines Aschenbechers, Bananenschalen),
flüssige Abfälle bis 0,5 Liter (z.B. Farbreste, Spülmittel, etc.)
35 €

Bußgeldkatalog Brandenburg
VergehenBußgeld
Abfall des Hausmülls (ohne Sperrmüll) behandelt, gelagert oder abgelagert (z.B. Wegwerfen, Liegenlassen, Wegschütten, Vergraben oder Verbrennen)
unbedeutende Produkte (z.B. Pappbecher oder -teller, Taschentuch, Zigarettenschachtel, Inhalt eines Aschenbechers, Bananenschalen), flüssige Abfälle bis 0,5 Liter (z.B. Farbreste, Spülmittel, etc.)15 €
mehrere unbedeutende Produkte einer Art, Gegenstände von gewisser Bedeutung (z.B. Geschirr, Kochtopf, Kleidungsstücke), flüssige Abfälle von 0,5 bis 1 Liter (z.B. Farbreste, Spülmittel, etc.)20 €
Gegenstände mit scharfen Kanten, ätzenden und/oder schneidenden Eigenschaften (z.B. Glasscherben oder -flaschen, rostige Nägel, Eisen- und Blechreste)20 - 50 €
mehrere Gegenstände bis 2 Kilogramm, flüssiger Abfall bis 2 Liter20 - 50 €
mehrere Gegenstände über 2 Kilogramm, flüssiger Abfall über 2 Liter50 - 200 €
Abfall des Sperrmülls behandelt, gelagert oder abgelagert (ohne Altfahrzeuge, Altreifen, Bauschutt und pflanzliche Abfälle)
einzelne Gegenstände kleinen Umfangs (z.B. Radio, Stuhl, Korb, Kisten)37,50 - 150 €
einzelne Gegenstände größeren Umfangs (z.B. Kühlschrank, Waschmaschine, Kommode, Badewanne), mehrere Gegenstände kleinen Umfangs (z.B. Nähmaschine, Heizkörper)100 - 300 €
mehrere Gegenstände bis 1 Kubikmeter oder 100 Kilogramm100 - 300 €
mehrere Gegenstände über 1 Kubikmeter oder 100 Kilogramm400 - 1.500 €
Altreifen behandelt, gelagert oder abgelagert
1 Reifen30 €
bis zu 5 Reifen75 - 200 €
Mengen über 5 Reifen200 - 1.000 €
Altfahrzeuge gelagert oder abgelagert
Fahrrad
bei sofortiger Beseitigung20 - 50 €
später100 - 200 €
Moped oder Motorrad
bei sofortiger Beseitigung50 - 100 €
später100 - 400 €
Pkw
bei sofortiger Beseitigung150 - 500 €
später500 - 4.000 €
Lkw, Anhänger, Wohnwagen, Omnibus, Traktor
bei sofortiger Beseitigung400 - 2.000 €
später1.000 - 5.000 €
Einzelfall300 - 2.500 €
mehrmalig1.000 - 10.000 €
Bauschutt gelagert oder abgelagert
Bauschutt bis 0,5 Kubikmeter37,50 €
Bauschutt bis 1 Kubikmeter50 - 250 €
Bauschutt bis 5 Kubikmeter250 - 600 €
Bauschutt über 5 Kubikmeter600 - 1.500 €
Schlammige Stoffe abgelagert (z.B. Klärschlamm, Fäkalien)
Abfall in Form von kleineren Mengen an Fäkalien (z.B. Hundekot auf Gehwegen oder Kinderspielplätzen)10 - 20 €
Stoffe bis 1 Kubikmeter50 - 250 €
Stoffe über 5 Kubikmeter200 - 500 €
Stoffe bis 20 Kubikmeter500 - 1.500 €
Stoffe bis 100 Kubikmeter1.500 - 10.000 €
Stoffe über 100 Kubikmeter10.000 - 50.000 €
Abfall durch Schlachterzeugnisse sowie Tierkadaver behandelt, gelagert oder abgelagert
Abfall bis 20 Kilogramm20 - 100 €
Abfall über 20 Kilogramm100 - 1.000 €

Bußgeldkatalog Bremen
VergehenBußgeld
Abfall des Hausmülls (ohne Sperrmüll) behandelt, gelagert oder abgelagert (z.B. Wegwerfen, Liegenlassen, Wegschütten, Vergraben oder Verbrennen)
unbedeutende Produkte (z.B. Pappbecher oder -teller, Taschentuch, Zigarettenschachtel, Inhalt eines Aschenbechers, Bananenschalen), flüssige Abfälle bis 0,5 Liter (z.B. Farbreste, Spülmittel, etc.)20 €
mehrere unbedeutende Produkte einer Art, Gegenstände von gewisser Bedeutung (z.B. Geschirr, Kochtopf, Kleidungsstücke), flüssige Abfälle von 0,5 bis 1 Liter (z.B. Farbreste, Spülmittel, etc.)25 €
Gegenstände mit scharfen Kanten, ätzenden und/oder schneidenden Eigenschaften (z.B. Glasscherben oder -flaschen, rostige Nägel, Eisen- und Blechreste)20 - 250 €
mehrere Gegenstände bis 2 Kilogramm, flüssiger Abfall bis 2 Liter25 - 75 €
mehrere Gegenstände über 2 Kilogramm, flüssiger Abfall über 2 Liter75 - 1.000 €
Schadstoffe abgelagert (z.B. Lacke, Batterien, Altöl, Chemikalien)50 - 2.500 €
Abfall des Sperrmülls behandelt, gelagert oder abgelagert (ohne Altfahrzeuge, Altreifen, Bauschutt und pflanzliche Abfälle)
einzelne Gegenstände kleinen Umfangs (z.B. Radio, Stuhl, Korb, Kisten)50 - 200 €
einzelne Gegenstände größeren Umfangs (z.B. Kühlschrank, Waschmaschine, Kommode, Badewanne), mehrere Gegenstände kleinen Umfangs (z.B. Nähmaschine, Heizkörper)100 - 400 €
mehrere Gegenstände bis 1 Kubikmeter oder 100 Kilogramm100 - 500 €
mehrere Gegenstände über 1 Kubikmeter oder 100 Kilogramm500 - 2.500 €
Sperriger Abfall mit schadstoffhaltigen Bestandteilen (z.B. asbesthaltiger Heizkörper, Kühlschrank)150 - 2.500 €
Altreifen behandelt, gelagert oder abgelagert
bis zu 5 Reifen75 - 250 €
Mengen über 5 Reifen250 - 5.000 €
Altfahrzeuge gelagert oder abgelagert
Moped oder Motorrad100 - 400 €
Pkw200 - 2.000 €
Lkw, Anhänger, Wohnwagen, Omnibus, Traktor400 - 4.000 €
Bauschutt gelagert oder abgelagert
Bauschutt bis 1 Kubikmeter50 - 400 €
Bauschutt bis 5 Kubikmeter400 - 800 €
Bauschutt über 5 Kubikmeter800 - 5.000 €
Schlammige Stoffe abgelagert (z.B. Klärschlamm, Fäkalien)
Abfall in Form von kleineren Mengen an Fäkalien (z.B. Hundekot auf Gehwegen oder Kinderspielplätzen)35 - 70 €
Stoffe bis 1 Kubikmeter50 - 400 €
Stoffe bis 5 Kubikmeter400 - 800 €
Stoffe über 5 Kubikmeter800 - 5.000 €
Pflanzlicher Abfall behandelt, gelagert oder abgelagert
Müll bis 1 Eimer20 - 50 €
Müll bis 1 Handwagen oder Kofferraum50 - 100 €
Müll bis 1 Lastwagenfuhre100 - 500 €
Müll mit einer Menge darüber500 - 2.000 €
Abfall durch Schlachterzeugnisse sowie Tierkadaver behandelt, gelagert oder abgelagert
Abfall bis 20 Kilogramm25 - 150 €
Abfall über 20 Kilogramm150 - 2.500 €
Elektro- und Elektronikgeräte behandelt, gelagert oder abgelagert
einzelne Haushaltskleingeräte (z.B. Staubsauger, Toaster, Bohrmaschine)50 - 200 €
mehrere Haushaltskleingeräte, einzelne Haushaltsgroßgeräte (z.B. Waschmaschine, Trockner, elektrische Heizkörper)100 - 400 €
Elektrogeräte mit schadstoffhaltigen Bestandteilen (z.B. Fernseher, Kühlgeräte, Monitore)150 - 2.500 €

Bußgeldkatalog Hamburg
VergehenBußgeld
Abfall des Hausmülls (ohne Sperrmüll) behandelt, gelagert oder abgelagert (z.B. Wegwerfen, Liegenlassen, Wegschütten, Vergraben oder Verbrennen)
unbedeutende Produkte (z.B. Pappbecher oder -teller, Taschentuch, Zigarettenschachtel, Inhalt eines Aschenbechers, Bananenschalen), flüssige Abfälle bis 0,5 Liter (z.B. Farbreste, Spülmittel, etc.)35 - 70 €
mehrere unbedeutende Produkte einer Art, Gegenstände von gewisser Bedeutung (z.B. Geschirr, Kochtopf, Kleidungsstücke), flüssige Abfälle von 0,5 bis 1 Liter (z.B. Farbreste, Spülmittel, etc.)50 - 100 €
Gegenstände mit scharfen Kanten, ätzenden und/oder schneidenden Eigenschaften (z.B. Glasscherben oder -flaschen, rostige Nägel, Eisen- und Blechreste)75 - 300 €
mehrere Gegenstände über 2 Kilogramm, flüssiger Abfall über 2 Liter120 - 600 €
Schadstoffe abgelagert (z.B. Lacke, Batterien, Altöl, Chemikalien)50 - 2.500 €
Abfall des Sperrmülls behandelt, gelagert oder abgelagert (ohne Altfahrzeuge, Altreifen, Bauschutt und pflanzliche Abfälle)
einzelne Gegenstände kleinen Umfangs (z.B. Radio, Stuhl, Korb, Kisten)75 - 250 €
einzelne Gegenstände größeren Umfangs (z.B. Kühlschrank, Waschmaschine, Kommode, Badewanne), mehrere Gegenstände kleinen Umfangs (z.B. Nähmaschine, Heizkörper)150 - 1.000 €
mehrere Gegenstände bis 1 Kubikmeter oder 100 Kilogramm250 - 2.000 €
mehrere Gegenstände über 1 Kubikmeter oder 100 Kilogramm400 - 2.000 €
Altreifen behandelt, gelagert oder abgelagert pro Stück75 €
Altfahrzeuge gelagert oder abgelagert
Fahrrad100 €
Moped oder Motorrad250 €
Pkw500 €
Lkw, Anhänger, Wohnwagen, Omnibus, Traktor1.000 - 2.000 €
Altfahrzeuge behandelt (z.B. Fahrzeug ausbrennen) pro Fahrzeug150 - 1.000 €
Bauschutt gelagert oder abgelagert
Bauschutt bis 1 Kubikmeter50 - 300 €
Bauschutt bis 5 Kubikmeter300 - 800 €
Bauschutt über 5 Kubikmeter800 - 3.000 €
Schlammige Stoffe abgelagert (z.B. Klärschlamm, Fäkalien)
Abfall in Form von kleineren Mengen an Fäkalien (z.B. Hundekot auf Gehwegen oder Kinderspielplätzen)30 - 100 €
Stoffe bis 1 Kubikmeter100 - 300 €
Stoffe bis 5 Kubikmeter300 - 800 €
Stoffe über 5 Kubikmeter800 - 3.000 €
Pflanzlicher Abfall behandelt, gelagert oder abgelagert
Müll bis 1 Eimer50 €
Müll bis 1 Handwagen oder Kofferraum100 €
Müll bis 1 Lastwagenfuhre100 - 500 €
Müll mit einer Menge darüber500 - 2.000 €
Abfall durch Schlachterzeugnisse sowie Tierkadaver behandelt, gelagert oder abgelagert
Abfall bis 20 Kilogramm50 - 200 €
Abfall über 20 Kilogramm200 - 2.000 €
Gefährlicher Abfall gelagert oder abgelagert (z.B. Medikamente, Lösemittel, Öl, Leuchtstoffröhren)
Abfall bis 2 Liter, Abfall bis 2 Kilogramm300 - 1.500 €
Abfall über der Begrenzung600 - 5.000 €

Bußgeldkatalog Hessen
VergehenBußgeld
Abfall des Hausmülls (ohne Sperrmüll) behandelt, gelagert oder abgelagert (z.B. Wegwerfen, Liegenlassen, Wegschütten, Vergraben oder Verbrennen)
unbedeutende Produkte (z.B. Pappbecher oder -teller, Taschentuch, Zigarettenschachtel, Inhalt eines Aschenbechers, Bananenschalen), flüssige Abfälle bis 0,5 Liter (z.B. Farbreste, Spülmittel, etc.)10 €
mehrere unbedeutende Produkte einer Art, Gegenstände von gewisser Bedeutung (z.B. Geschirr, Kochtopf, Kleidungsstücke), flüssige Abfälle von 0,5 bis 1 Liter (z.B. Farbreste, Spülmittel, etc.)20 €
Gegenstände mit scharfen Kanten, ätzenden und/oder schneidenden Eigenschaften (z.B. Glasscherben oder -flaschen, rostige Nägel, Eisen- und Blechreste)20 - 100 €
mehrere Gegenstände bis 2 Kilogramm, flüssiger Abfall bis 2 Liter20 - 50 €
mehrere Gegenstände über 2 Kilogramm, flüssiger Abfall über 2 Liter50 - 1.500 €
Schadstoffe abgelagert (z.B. Lacke, Batterien, Altöl, Chemikalien)50 - 1.500 €
Abfall des Sperrmülls behandelt, gelagert oder abgelagert (ohne Altfahrzeuge, Altreifen, Bauschutt und pflanzliche Abfälle)
einzelne Gegenstände kleinen Umfangs (z.B. Radio, Stuhl, Korb, Kisten)50 - 150 €
einzelne Gegenstände größeren Umfangs (z.B. Kühlschrank, Waschmaschine, Kommode, Badewanne), mehrere Gegenstände kleinen Umfangs (z.B. Nähmaschine, Heizkörper)100 - 300 €
mehrere Gegenstände bis 1 Kubikmeter oder 100 Kilogramm100 - 400 €
mehrere Gegenstände über 1 Kubikmeter oder 100 Kilogramm400 - 1.500 €
sperriger Müll mit schadstoffhaltigen Bestandteilen (z.B. asbesthaltiger Heizkörper, Kühlschrank)150 - 2.500 €
Altreifen behandelt, gelagert oder abgelagert75 €
bis zu 5 Reifen75 - 200 €
Mengen über 5 Reifen200 - 1.000 €
Altfahrzeuge gelagert oder abgelagert
Fahrrad
bei sofortiger Beseitigung20 - 50 €
später50 - 100 €
Moped oder Motorrad
bei sofortiger Beseitigung50 - 100 €
später100 - 200 €
Pkw
bei sofortiger Beseitigung100 - 300 €
später300 - 1.500 €
Lkw, Anhänger, Wohnwagen, Omnibus, Traktor
bei sofortiger Beseitigung300 - 1.000 €
später1.000 - 3.000 €
Anzahl der Altfahrzeuge150 - 1.000 €
Einzelfall300 - 500 €
mehrmalig500 - 5.000 €
Teile mit Betriebsstoffen behaftet (z.B. Fahrzeugteile, Maschinenteile) behandelt, gelagert oder abgelagert
Fahrzeugbatterie pro Stück25 - 100 €
kleine Einzelstücke100 - 200 €
mehrere Einzelstücke150 - 400 €
mehrere Einzelstücke bis 1 Kubikmeter, mehrere Einzelstücke bis 100 Kilogramm250 - 500 €
mehrere Einzelstücke über 1 Kubikmeter, mehrere Einzelstücke über 100 Kilogramm500 - 5.000 €
Altöl behandelt, gelagert oder abgelagert (z.B. in Kanistern oder offenen Behältnissen)
Menge bis 5 Liter25 - 50 €
Menge bis 20 Liter50 - 250 €
Menge über 20 Liter250 - 5.000 €
Bauschutt gelagert oder abgelagert
Bauschutt bis 1 Kubikmeter50 - 250 €
Bauschutt bis 5 Kubikmeter250 - 600 €
Bauschutt über 5 Kubikmeter600 - 10.000 €
Bauabfall mit Verunreinigungen schädlicher Art250 - 50.000 €
Schlammige Stoffe abgelagert (z.B. Klärschlamm, Fäkalien)
Abfall in Form von kleineren Mengen an Fäkalien (z.B. Hundekot auf Gehwegen oder Kinderspielplätzen)20 €
Stoffe bis 1 Kubikmeter50 - 250 €
Stoffe bis 5 Kubikmeter200 - 500 €
Stoffe über 5 Kubikmeter500 - 2.000 €
Pflanzlicher Abfall behandelt, gelagert oder abgelagert
Müll bis 1 Eimer10 - 20 €
Müll bis 1 Handwagen oder Kofferraum30 - 50 €
Müll bis 1 Lastwagenfuhre50 - 200 €
Müll mit einer Menge darüber200 - 1.000 €
Abfall durch Schlachterzeugnisse sowie Tierkadaver behandelt, gelagert oder abgelagert
Abfall bis 20 Kilogramm40 - 200 €
Abfall über 20 Kilogramm100 - 1.000 €

Bußgeldkatalog Mecklenburg-Vorpommern
VergehenBußgeld
Abfall des Hausmülls (ohne Sperrmüll) behandelt, gelagert oder abgelagert (z.B. Wegwerfen, Liegenlassen, Wegschütten, Vergraben oder Verbrennen)
unbedeutende Produkte (z.B. Pappbecher oder -teller, Taschentuch, Zigarettenschachtel, Inhalt eines Aschenbechers, Bananenschalen), flüssige Abfälle bis 0,5 Liter (z.B. Farbreste, Spülmittel, etc.)5 - 10 Euro
mehrere unbedeutende Produkte einer Art, Gegenstände von gewisser Bedeutung (z.B. Geschirr, Kochtopf, Kleidungsstücke), flüssige Abfälle von 0,5 bis 1 Liter (z.B. Farbreste, Spülmittel, etc.)10 - 20 Euro
Gegenstände mit scharfen Kanten, ätzenden und/oder schneidenden Eigenschaften (z.B. Glasscherben oder -flaschen, rostige Nägel, Eisen- und Blechreste)15 - 150 Euro
mehrere Gegenstände mit mehr als 1 Liter bis 10 Liter15 - 200 Euro
Schadstoffe abgelagert (z.B. Lacke, Batterien, Altöl, Chemikalien)80 - 2.000 Euro
Abfall des Sperrmülls oder Elektroschrott behandelt, gelagert oder abgelagert (ohne Altfahrzeuge, Altreifen, Bauschutt und pflanzliche Abfälle)
mehrere Gegenstände bis 1 Kubikmeter oder 100 Kilogramm30 - 500 Euro
mehrere Gegenstände über 1 Kubikmeter oder 100 Kilogramm500 - 5.000 Euro
Abfälle mit einer besonderen Überwachungsbeürftigkeit behandelt, gelagert oder abgelagert
kleine Einzelstücke (z.B. Taschenlampenbatterie), flüssiger Abfall bis 0,5 Liter (z.B. Spülmittel)10 - 20 Euro
mehrere kleine Gegenstände, einzelne größere Gegenstände, flüssiger Abfall zwischen 0,5 und 10 Liter20 - 500 Euro
Abfall zwischen 10 und 100 Liter, Abfall zwischen 10 und 100 Kilogramm200 - 5.000 Euro
Abfall über 100 Liter, Abfall über 100 Kilogramm5.000 - 50.000 Euro
Pflanzlicher Abfall behandelt, gelagert oder abgelagert
Müll bis 1 Handwagen oder Kofferraum40 - 100 Euro
Müll bis 1 Lastwagenfuhre100 - 500 Euro
Bauschutt bis 1 Kubikmeter10 - 20 Euro
Bauschutt bis 10 Kubikmeter20 - 500 Euro
Bauschutt bis 100 Kubikmeter500 - 5.000 Euro
Bauschutt über 100 Kubikmeter5.000 - 50.000 Euro
Schlammige Stoffe abgelagert (z.B. Klärschlamm, Fäkalien)
Abfall in Form von kleineren Mengen an Fäkalien (z.B. Hundekot auf Gehwegen oder Kinderspielplätzen)10 - 20 Euro
Bauschutt bis 1 Kubikmeter20 - 250 Euro
Bauschutt bis 10 Kubikmeter250 - 500 Euro
Altreifen behandelt, gelagert oder abgelagert
Altreifen bis zu 1 Tonne75 - 200 Euro
Altreifen bis zu 10 Tonnen250 - 1.000 Euro
Altreifen bis zu 100 Tonnen1.000 - 10.000 Euro
Altreifen über 100 Tonnen10.000 - 50.000 Euro
Altfahrzeuge gelagert oder abgelagert
Fahrrad20 - 100 Euro
Moped oder Motorrad50 - 500 Euro
Pkw, Anhänger100 - 2.500 Euro
Lkw, Wohnwagen, Omnibus, Traktor300 - 5.000 Euro
Bauschutt gelagert oder abgelagert
Bauschutt bis 1 Kubikmeter50 - 250 Euro
Bauschutt bis 10 Kubikmeter250 - 1.250 Euro
Bauschutt bis 100 Kubikmeter1.250 - 12.500 Euro
Bauschutt über 100 Kubikmeter12.500 - 50.000 Euro

Bußgeldkatalog Niedersachsen
VergehenBußgeld
Abfall des Hausmülls (ohne Sperrmüll) behandelt, gelagert oder abgelagert (z.B. Wegwerfen, Liegenlassen, Wegschütten, Vergraben oder Verbrennen)
unbedeutende Produkte (z.B. Pappbecher oder -teller, Taschentuch, Zigarettenschachtel, Inhalt eines Aschenbechers, Bananenschalen), flüssige Abfälle bis 0,5 Liter (z.B. Farbreste, Spülmittel, etc.)10 - 50 Euro
mehrere unbedeutende Produkte einer Art, Gegenstände von gewisser Bedeutung (z.B. Geschirr, Kochtopf, Kleidungsstücke), flüssige Abfälle von 0,5 bis 1 Liter (z.B. Farbreste, Spülmittel, etc.)50 - 80 Euro
Gegenstände mit scharfen Kanten, ätzenden und/oder schneidenden Eigenschaften (z.B. Glasscherben oder -flaschen, rostige Nägel, Eisen- und Blechreste)50 - 100 Euro
mehrere Gegenstände bis 2 Kilogramm, flüssiger Abfall bis 2 Liter50 - 100 Euro
mehrere Gegenstände über 2 Kilogramm, flüssiger Abfall über 2 Liter80 - 1.000 Euro
Schadstoffe abgelagert (z.B. Lacke, Batterien, Altöl, Chemikalien)80 - 2.000 Euro
Abfall des Sperrmülls behandelt, gelagert oder abgelagert (ohne Altfahrzeuge, Altreifen, Bauschutt und pflanzliche Abfälle)
einzelne Gegenstände kleinen Umfangs (z.B. Radio, Stuhl, Korb, Kisten)50 - 150 Euro
einzelne Gegenstände größeren Umfangs (z.B. Kühlschrank, Waschmaschine, Kommode, Badewanne), mehrere Gegenstände kleinen Umfangs (z.B. Nähmaschine, Heizkörper)100 - 500 Euro
mehrere Gegenstände bis 1 Kubikmeter oder 100 Kilogramm100 - 450 Euro
mehrere Gegenstände über 1 Kubikmeter oder 100 Kilogramm450 - 1.550 Euro
sperriger Müll mit schadstoffhaltigen Bestandteilen (z.B. asbesthaltiger Heizkörper, Kühlschrank)150 - 2.500 Euro
Altreifen behandelt, gelagert oder abgelagert75 Euro
bis zu 5 Reifen80 - 1.000 Euro
Mengen über 5 Reifen1.000 - 25.000 Euro
Altfahrzeuge gelagert oder abgelagert
Fahrrad
bei sofortiger Beseitigung50 - 100 Euro
später oder bei mehreren Fahrzeugen100 - 1.000 Euro
Moped oder Motorrad
bei sofortiger Beseitigung100 - 400 Euro
später oder bei mehreren Fahrzeugen100 - 2.000 Euro
Pkw
bei sofortiger Beseitigung100 - 1.000 Euro
später oder bei mehreren Fahrzeugen500 - 5.000 Euro
Lkw, Anhänger, Wohnwagen, Omnibus, Traktor, mobile Maschine (z.B. Kran, Presse, Bagger)
bei sofortiger Beseitigung500 - 5.000 Euro
später oder bei mehreren Fahrzeugen5.000 - 50.000 Euro
Teile mit Betriebsstoffen behaftet (z.B. Fahrzeugteile, Maschinenteile) behandelt, gelagert oder abgelagert
Fahrzeugbatterie pro Stück50 - 500 Euro
Einzelfall100 - 1.000 Euro
mehrmalig1.000 - 25.000 Euro
mehrere Einzelstücke bis 1 Kubikmeter, mehrere Einzelstücke bis 100 Kilogramm250 - 500 Euro
mehrere Einzelstücke über 1 Kubikmeter, mehrere Einzelstücke über 100 Kilogramm500 - 5.000 Euro
Altöl behandelt, gelagert oder abgelagert (z.B. in Kanistern oder offenen Behältnissen)
Menge bis 5 Liter50 - 100 Euro
Menge bis 20 Liter100 - 500 Euro
Menge über 20 Liter500 - 25.000 Euro
Bauschutt gelagert oder abgelagert
Bauschutt bis 1 Kubikmeter50 - 450 Euro
Bauschutt bis 5 Kubikmeter450 - 800 Euro
Bauschutt über 5 Kubikmeter800 - 1.550 Euro
Bauabfall mit Verunreinigungen schädlicher Art250 - 25.000 Euro
Schlammige Stoffe abgelagert (z.B. Klärschlamm, Fäkalien)
Abfall in Form von kleineren Mengen an Fäkalien (z.B. Hundekot auf Gehwegen oder Kinderspielplätzen)50 - 100 Euro
Stoffe bis 1 Kubikmeter50 - 500 Euro
Stoffe bis 5 Kubikmeter200 - 2.000 Euro
Stoffe über 5 Kubikmeter550 - 10.000 Euro
Pflanzlicher Abfall behandelt, gelagert oder abgelagert
Müll bis 10-Liter-Eimer20 - 40 Euro
Müll bis 1 Handwagen oder Kofferraum40 - 100 Euro
Müll bis 1 Lastwagenfuhre100 - 500 Euro
Müll mit einer Menge darüber200 - 1.500 Euro
Abfall durch Schlachterzeugnisse sowie Tierkadaver behandelt, gelagert oder abgelagert
Abfall bis 20 Kilogramm40 - 200 Euro
Abfall über 20 Kilogramm100 - 1.000 Euro

Bußgeldkatalog Nordrhein-Westfalen
VergehenBußgeld
Abfall des Hausmülls (ohne Sperrmüll) behandelt, gelagert oder abgelagert (z.B. Wegwerfen, Liegenlassen, Wegschütten, Vergraben oder Verbrennen)
unbedeutende Produkte (z.B. Pappbecher oder -teller, Taschentuch, Zigarettenschachtel, Inhalt eines Aschenbechers, Bananenschalen), flüssige Abfälle bis 0,5 Liter (z.B. Farbreste, Spülmittel, etc.)10 - 25 €
mehrere unbedeutende Produkte einer Art, Gegenstände von gewisser Bedeutung (z.B. Geschirr, Kochtopf, Kleidungsstücke), flüssige Abfälle von 0,5 bis 1 Liter (z.B. Farbreste, Spülmittel, etc.)25 - 80 €
mehrere Gegenstände bis 2 Kilogramm, flüssiger Abfall bis 2 Liter25 - 100 €
mehrere Gegenstände über 2 Kilogramm, flüssiger Abfall über 2 Liter80 - 510 €
Abfall des Sperrmülls behandelt, gelagert oder abgelagert (ohne Altfahrzeuge, Altreifen, Bauschutt und pflanzliche Abfälle)
einzelne Gegenstände kleinen Umfangs (z.B. Radio, Stuhl, Korb, Kisten)50 - 150 €
einzelne Gegenstände größeren Umfangs (z.B. Kühlschrank, Waschmaschine, Kommode, Badewanne), mehrere Gegenstände kleinen Umfangs (z.B. Nähmaschine, Heizkörper)100 - 300 €
mehrere Gegenstände bis 1 Kubikmeter oder 100 Kilogramm100 - 410 €
mehrere Gegenstände über 1 Kubikmeter oder 100 Kilogramm410 - 1.530 €
Sperriger Abfall mit schadstoffhaltigen Bestandteilen (z.B. asbesthaltiger Heizkörper, Kühlschrank)150 - 2.500 €
Altreifen behandelt, gelagert oder abgelagert
bis zu 5 Reifen80 - 200 €
Mengen über 5 Reifen200 - 510 €
Altfahrzeuge gelagert oder abgelagert
Fahrrad20 - 80 €
Moped oder Motorrad50 - 200 €
Pkw100 - 1.500 €
Lkw, Anhänger, Wohnwagen, Omnibus, Traktor300 - 1.500 €
Altfahrzeuge behandelt (z.B. Fahrzeug ausbrennen)
Einzelfall300 - 1.500 €
mehrmalig1.500 - 5.000 €
Altöle gelagert oder behandelt (z.B. in einem Kanister oder enem offenen Behältnis)
Abfall bis 5 Liter25 - 80 €
Abfall bis 20 Liter50 - 250 €
Abfall über 20 Liter250 - 5.100 €
Fahrzeugbatterie pro Stück25 €
Teile mit Betriebsstoffen behaftet (z.B. Fahrzeugteile, Maschinenteile)
kleine Einzelteile100 - 200 €
mehrere Einzelteile150 - 410 €
mehrere Einzelteile bis 1 Kubikmeter, mehrere Einzelteile bis 100 Kilogramm250 - 510 €
mehrere Einzelteile über 1 Kubikmeter, mehrere Einzelteile über 100 Kilogramm510 - 5.100 €
Bauschutt gelagert oder abgelagert
Bauschutt bis 1 Kubikmeter50 - 410 €
Bauschutt bis 5 Kubikmeter410 - 800 €
Bauschutt über 5 Kubikmeter800 - 5.000 €
Schlammige Stoffe abgelagert (z.B. Klärschlamm, Fäkalien)
Abfall in Form von kleineren Mengen an Fäkalien (z.B. Hundekot auf Gehwegen oder Kinderspielplätzen)10 - 100 €
Stoffe bis 1 Kubikmeter50 - 250 €
Stoffe bis 5 Kubikmeter200 - 510 €
Stoffe über 5 Kubikmeter510 - 1.530 €
Pflanzlicher Abfall behandelt, gelagert oder abgelagert
Müll bis 1 Handwagen oder Kofferraum5 - 30 €
Müll bis 1 Lastwagenfuhre50 - 200 €
Müll mit einer Menge darüber200 - 820 €
Abfall durch Schlachterzeugnisse sowie Tierkadaver behandelt, gelagert oder abgelagert
Abfall bis 20 Kilogramm20 - 100 €
Abfall über 20 Kilogramm100 - 1.020 €

Bußgeldkatalog Rheinland-Pfalz
VergehenBußgeld
Abfall des Hausmülls (ohne Sperrmüll) behandelt, gelagert oder abgelagert (z.B. Wegwerfen, Liegenlassen, Wegschütten, Vergraben oder Verbrennen
unbedeutende Produkte (z.B. Pappbecher oder -teller, Taschentuch, Zigarettenschachtel, Inhalt eines Aschenbechers, Bananenschalen), flüssige Abfälle bis 0,5 Liter (z.B. Farbreste, Spülmittel, etc.)10,23 - 25,56 €
mehrere unbedeutende Produkte einer Art, Gegenstände von gewisser Bedeutung (z.B. Geschirr, Kochtopf, Kleidungsstücke), flüssige Abfälle von 0,5 bis 1 Liter (z.B. Farbreste, Spülmittel, etc.)25,56 - 76,69 €
Gegenstände mit scharfen Kanten, ätzenden und/oder schneidenden Eigenschaften (z.B. Glasscherben oder -flaschen, rostige Nägel, Eisen- und Blechreste)20,45 - 102,26 €
mehrere Gegenstände über 2 Kilogramm, flüssiger Abfall über 2 Liter76,69 - 511,29 €
Schadstoffe (z.B. Batterien, Chemikalien, Lacke, Altöl)80 - 2.000 €
Abfall des Sperrmülls behandelt, gelagert oder abgelagert (ohne Altfahrzeuge, Altreifen, Bauschutt und pflanzliche Abfälle)
einzelne Gegenstände kleinen Umfangs (z.B. Radio, Stuhl, Korb, Kisten)50,13 - 204,52 €
einzelne Gegenstände größeren Umfangs (z.B. Kühlschrank, Waschmaschine, Kommode, Badewanne), mehrere Gegenstände kleinen Umfangs (z.B. Nähmaschine, Heizkörper)102,26 - 409,03 €
mehrere Gegenstände bis 1 Kubikmeter oder 100 Kilogramm102,26 - 511,29 €
mehrere Gegenstände über 1 Kubikmeter oder 100 Kilogramm511,29 - 2.556,46 €
Altreifen behandelt, gelagert oder abgelagert
bis zu 5 Reifen76,69 - 204,52 €
Mengen über 5 Reifen204,52 - 2.556,46 €
Altfahrzeuge gelagert oder abgelagert
Moped oder Motorrad
bei sofortiger Beseitigung51,13 - 153,39 €
später153,39 - 255,65 €
Pkw
bei sofortiger Beseitigung102,26 - 306,78 €
später306,78 - 1.022,58 €
Lkw, Anhänger, Wohnwagen, Omnibus, Traktor
bei sofortiger Beseitigung409,03 - 1.022,58 €
später1.022,58 - 2.556,46 €
Altfahrzeuge behandelt (z.B. Fahrzeug ausbrennen)
Einzelfall409,03 - 1.533,88 €
mehrmalig1.022,58 - 5.122,92 €
Bauschutt gelagert oder abgelagert
Bauschutt bis 1 Kubikmeter51,13 - 255,65 €
Bauschutt bis 5 Kubikmeter255,65 - 766,94 €
Bauschutt über 5 Kubikmeter766,94 - 2.556,46 Euro
Schlammige Stoffe abgelagert (z.B. Klärschlamm, Fäkalien)
Abfall in Form von kleineren Mengen an Fäkalien (z.B. Hundekot auf Gehwegen oder Kinderspielplätzen)10,23 - 25,56 €
Stoffe bis 1 Kubikmeter51,13 - 255,65 €
Stoffe bis 5 Kubikmeter255,65 - 766,94 €
Stoffe über 5 Kubikmeter766,94 - 2.556,46 €
Pflanzlicher Abfall behandelt, gelagert oder abgelagert
Müll bis 10-Liter-Eimer10,23 - 25,56 €
Müll bis 1 Handwagen oder Kofferraum25,56 - 51,13 €
Müll bis 1 Lastwagenfuhre51,13 - 306,78 €
Müll mit einer Menge darüber306,78 - 1.533,88 €
Abfall durch Schlachterzeugnisse sowie Tierkadaver behandelt, gelagert oder abgelagert
Abfall bis 20 Kilogramm20,45 - 153,39 €
Abfall über 20 Kilogramm153,39 - 1.533,88 €

Bußgeldkatalog Saarland
VergehenBußgeld
Abfall des Hausmülls (ohne Sperrmüll) behandelt, gelagert oder abgelagert (z.B. Wegwerfen, Liegenlassen, Wegschütten, Vergraben oder Verbrennen)
unbedeutende Produkte (z.B. Pappbecher oder -teller, Taschentuch, Zigarettenschachtel, Inhalt eines Aschenbechers, Bananenschalen), flüssige Abfälle bis 0,5 Liter (z.B. Farbreste, Spülmittel, etc.)10 - 100 €
mehrere unbedeutende Produkte einer Art, Gegenstände von gewisser Bedeutung (z.B. Geschirr, Kochtopf, Kleidungsstücke), flüssige Abfälle von 0,5 bis 1 Liter (z.B. Farbreste, Spülmittel, etc.)25 - 200 €
Gegenstände mit scharfen Kanten, ätzenden und/oder schneidenden Eigenschaften (z.B. Glasscherben oder -flaschen, rostige Nägel, Eisen- und Blechreste)25 - 150 €
mehrere Gegenstände über 2 Kilogramm, flüssiger Abfall über 2 Liter75 - 500 €
Abfall des Sperrmülls behandelt, gelagert oder abgelagert (ohne Altfahrzeuge, Altreifen, Bauschutt und pflanzliche Abfälle)
einzelne Gegenstände kleinen Umfangs (z.B. Radio, Stuhl, Korb, Kisten)50 - 200 €
einzelne Gegenstände größeren Umfangs (z.B. Kühlschrank, Waschmaschine, Kommode, Badewanne), mehrere Gegenstände kleinen Umfangs (z.B. Nähmaschine, Heizkörper)100 - 300 €
mehrere Gegenstände bis 1 Kubikmeter oder 100 Kilogramm100 - 500 €
mehrere Gegenstände über 1 Kubikmeter oder 100 Kilogramm500 - 2.500 €
Altreifen behandelt, gelagert oder abgelagert
bis zu 5 Reifen75 - 200 €
Mengen über 5 Reifen200 - 2.500 €
Altfahrzeuge gelagert oder abgelagert
Fahrrad
bei sofortiger Beseitigung20 - 50 €
später50 - 100 €
Moped oder Motorrad
bei sofortiger Beseitigung50 - 150 €
später150 - 250 €
Pkw
bei sofortiger Beseitigung150 - 300 €
später300 - 1.250 €
Lkw, Anhänger, Wohnwagen, Omnibus, Traktor
bei sofortiger Beseitigung400 - 750 €
später750 - 2.500 €
Altfahrzeuge behandelt (z.B. Fahrzeug ausbrennen)
Einzelfall400 - 1.500 €
mehrmalig1.000 - 5.000 €
Bauschutt gelagert oder abgelagert
Bauschutt bis 1 Kubikmeter50 - 250 €
Bauschutt bis 5 Kubikmeter250 - 750 €
Bauschutt über 5 Kubikmeter750 - 2.500 €
Schlammige Stoffe abgelagert (z.B. Klärschlamm, Fäkalien)
Abfall in Form von kleineren Mengen an Fäkalien (z.B. Hundekot auf Gehwegen oder Kinderspielplätzen)10 - 30 €
Stoffe bis 1 Kubikmeter50 - 250 €
Stoffe bis 5 Kubikmeter250 - 750 €
Stoffe über 5 Kubikmeter750 - 2.500 €
Abfall durch Schlachterzeugnisse sowie Tierkadaver behandelt, gelagert oder abgelagert
Abfall bis 20 Kilogramm25 - 150 €
Abfall über 20 Kilogramm150 - 2.500 €

Bußgeldkatalog Sachsen
VergehenBußgeld
Abfall des Hausmülls (ohne Sperrmüll) behandelt, gelagert oder abgelagert (z.B. Wegwerfen, Liegenlassen, Wegschütten, Vergraben oder Verbrennen)
unbedeutende Produkte (z.B. Pappbecher oder -teller, Taschentuch, Zigarettenschachtel, Inhalt eines Aschenbechers, Bananenschalen), flüssige Abfälle bis 0,5 Liter (z.B. Farbreste, Spülmittel, etc.)10 - 40 €
mehrere unbedeutende Produkte einer Art, Gegenstände von gewisser Bedeutung (z.B. Geschirr, Kochtopf, Kleidungsstücke), flüssige Abfälle bis 2 Liter (z.B. Farbreste, Spülmittel, etc.), Gegenstände bis 2 Kilogramm20 - 50 €
Gegenstände mit scharfen Kanten, ätzenden und/oder schneidenden Eigenschaften (z.B. Glasscherben oder -flaschen, rostige Nägel, Eisen- und Blechreste)25 - 200 €
mehrere Gegenstände über 2 Kilogramm, flüssiger Abfall über 2 Liter40 - 120 €
Schadstoff (z.B. Lack, Chemikalien, Batterien)50 - 1.500 €
Abfall des Sperrmülls behandelt, gelagert oder abgelagert (ohne Altfahrzeuge, Altreifen, Bauschutt und pflanzliche Abfälle)
einzelne Gegenstände kleinen Umfangs (z.B. Radio, Stuhl, Korb, Kisten)50 - 200 €
einzelne Gegenstände größeren Umfangs (z.B. Kühlschrank, Waschmaschine, Kommode, Badewanne), mehrere Gegenstände kleinen Umfangs (z.B. Nähmaschine, Heizkörper)100 - 300 €
mehrere Gegenstände über 1 Kubikmeter oder 200 Kilogramm300 - 10.000 €
Altreifen behandelt, gelagert oder abgelagert
bis zu 5 Reifen70 - 250 €
Mengen über 5 Reifen250 - 3.000 €
Altfahrzeuge gelagert oder abgelagert
Fahrrad
bei sofortiger Beseitigung20 - 60 €
später60 - 120 €
Moped oder Motorrad
bei sofortiger Beseitigung100 - 250 €
später250 - 500 €
Pkw
bei sofortiger Beseitigung200 - 500 €
später500 - 2.500 €
Lkw, Anhänger, Wohnwagen, Omnibus, Traktor
bei sofortiger Beseitigung400 - 1.200 €
später1.200 - 5.000 €
Altfahrzeuge behandelt (z.B. Fahrzeug ausbrennen)
Einzelfall400 - 1.000 €
mehrmalig1.000 - 5.000 €
Bauschutt gelagert oder abgelagert
Bauschutt bis 1 Kubikmeter100 - 1.500 €
Bauschutt bis 5 Kubikmeter500 - 20.000 €
Bauschutt oder Bodenaushub mit schädlichen Verunreinigungen500 - 25.000 €
Schlammige Stoffe abgelagert (z.B. Klärschlamm, Fäkalien)
Abfall in Form von kleineren Mengen an Fäkalien (z.B. Hundekot auf Gehwegen oder Kinderspielplätzen)10 - 100 €
Stoffe bis 5 Kubikmeter100 - 2.500 €
Stoffe über 5 Kubikmeter500 - 25.000 €
Pflanzlicher Abfall behandelt, gelagert oder abgelagert
Müll bis 1 Eimer10 - 25 €
Müll bis 1 Handwagen oder Kofferraum25 - 50 €
Müll bis 1 Lastwagenfuhre50 - 200 €
Müll mit einer Menge darüber200 - 1.500 €
Abfall durch Schlachterzeugnisse sowie Tierkadaver behandelt, gelagert oder abgelagert
Abfall bis 20 Kilogramm25 - 200 €
Abfall über 20 Kilogramm200 - 3.000 €
Schastoffe (z.B. gefährliche Abfälle oder Abfälle mit einer besonderen Überwachungsbedürftigkeit) mit Verstoß gegen die Verordnung über die Beseitigung von Pflanzenabfällen außerhalb zugelassender Beseitigungsanlagen entsorgt oder verbrannt
mit Gefahr oder Belästigung für die Allgemeinheit oder Nachbarschaft, besonders durch Rauch oder Funkenflug10 - 200 €
Verbrennung erfolgte außerhalb der zugelassenen Zeiten25 - 1.000 €
vorgeschriebene Mindestabstände wurden nicht eingehalten25 - 1.500 €
Verbrennung ohne erforderliche Ausnahmegenehmigung100 - 6.000 €

Bußgeldkatalog Sachsen-Anhalt
(keine Angaben)

Bußgeldkatalog Schleswig-Holstein

VergehenBußgeld
Abfall des Hausmülls (ohne Sperrmüll) behandelt, gelagert oder abgelagert (z.B. Wegwerfen, Liegenlassen, Wegschütten, Vergraben oder Verbrennen)
unbedeutende Produkte (z.B. Pappbecher oder -teller, Taschentuch, Zigarettenschachtel, Inhalt eines Aschenbechers, Bananenschalen), flüssige Abfälle bis 0,5 Liter (z.B. Farbreste, Spülmittel, etc.)10 €
mehrere unbedeutende Produkte einer Art, Gegenstände von gewisser Bedeutung (z.B. Geschirr, Kochtopf, Kleidungsstücke), flüssige Abfälle bis 2 Liter (z.B. Farbreste, Spülmittel, etc.), Gegenstände bis 2 Kilogramm20 €
Gegenstände mit scharfen Kanten, ätzenden und/oder schneidenden Eigenschaften (z.B. Glasscherben oder -flaschen, rostige Nägel, Eisen- und Blechreste)20 - 50 €
mehrere Gegenstände bis 2 Kilogramm, flüssiger Abfall bis 2 Liter20 - 50 €
mehrere Gegenstände über 2 Kilogramm, flüssiger Abfall über 2 Liter50 - 200 €
Abfall des Sperrmülls behandelt, gelagert oder abgelagert (ohne Altfahrzeuge, Altreifen, Bauschutt und pflanzliche Abfälle)
einzelne Gegenstände kleinen Umfangs (z.B. Radio, Stuhl, Korb, Kisten)50 - 150 €
einzelne Gegenstände größeren Umfangs (z.B. Kühlschrank, Waschmaschine, Kommode, Badewanne), mehrere Gegenstände kleinen Umfangs (z.B. Nähmaschine, Heizkörper)100 - 300 €
mehrere Gegenstände bis 1 Kubikmeter, mehrere Gegenstände bis 200 Kilogramm100 - 400 €
mehrere Gegenstände über 1 Kubikmeter, mehrere Gegenstände über 200 Kilogramm400 - 1.500 €
Altreifen behandelt, gelagert oder abgelagert
bis zu 5 Reifen75 - 200 €
Mengen über 5 Reifen200 - 1.000 €
Altfahrzeuge gelagert oder abgelagert
Fahrrad
bei sofortiger Beseitigung20 - 50 €
später50 - 100 €
Moped oder Motorrad
bei sofortiger Beseitigung50 - 100 €
später100 - 200 €
Pkw
bei sofortiger Beseitigung100 - 200 €
später300 - 800 €
Lkw, Anhänger, Wohnwagen, Omnibus, Traktor
bei sofortiger Beseitigung300 - 800 €
später500 - 5.000 €
Altfahrzeuge behandelt (z.B. Fahrzeug ausbrennen)
Einzelfall300 - 800 €
mehrmalig500 - 5.000 €
Bauschutt gelagert oder abgelagert
Bauschutt bis 1 Kubikmeter50 - 250 €
Bauschutt bis 5 Kubikmeter250 - 600 €
Bauschutt oder Bodenaushub mit schädlichen Verunreinigungen600 - 1.500 €
Schlammige Stoffe abgelagert (z.B. Klärschlamm, Fäkalien)
Abfall in Form von kleineren Mengen an Fäkalien (z.B. Hundekot auf Gehwegen oder Kinderspielplätzen)10 - 20 €
Stoffe bis 1 Kubikmeter50 - 250 €
Stoffe bis 5 Kubikmeter200 - 500 €
Stoffe über 5 Kubikmeter50 - 1.500 €
Pflanzlicher Abfall behandelt, gelagert oder abgelagert
Müll bis 1 Eimer5 - 20 €
Müll bis 1 Handwagen oder Kofferraum30 €
Müll bis 1 Lastwagenfuhre50 - 200 €
Müll mit einer Menge darüber200 - 800 €
Abfall durch Schlachterzeugnisse sowie Tierkadaver behandelt, gelagert oder abgelagert
Abfall bis 20 Kilogramm20 - 100 €
Abfall über 20 Kilogramm100 - 1.000 €
Schastoffe (z.B. gefährliche Abfälle oder Abfälle mit einer besonderen Überwachungsbedürftigkeit) mit Verstoß gegen die Verordnung über die Beseitigung von Pflanzenabfällen außerhalb zugelassender Beseitigungsanlagen entsorgt oder verbrannt
mit Gefahr oder Belästigung für die Allgemeinheit oder Nachbarschaft, besonders durch Rauch oder Funkenflug10 - 200 €
Verbrennung erfolgte außerhalb der zugelassenen Zeiten25 - 1.000 €
vorgeschriebene Mindestabstände wurden nicht eingehalten25 - 1.500 €
Verbrennung ohne erforderliche Ausnahmegenehmigung100 - 6.000 €

Bußgeldkatalog Thüringen
VergehenBußgeld
Abfall des Hausmülls (ohne Sperrmüll) behandelt, gelagert oder abgelagert (z.B. Wegwerfen, Liegenlassen, Wegschütten, Vergraben oder Verbrennen)
unbedeutende Produkte (z.B. Pappbecher oder -teller, Taschentuch, Zigarettenschachtel, Inhalt eines Aschenbechers, Bananenschalen), flüssige Abfälle bis 0,5 Liter (z.B. Farbreste, Spülmittel, etc.)10 €
mehrere unbedeutende Produkte einer Art, Gegenstände von gewisser Bedeutung (z.B. Geschirr, Kochtopf, Kleidungsstücke), flüssige Abfälle bis 2 Liter (z.B. Farbreste, Spülmittel, etc.), Gegenstände bis 2 Kilogramm20 €
Gegenstände mit scharfen Kanten, ätzenden und/oder schneidenden Eigenschaften (z.B. Glasscherben oder -flaschen, rostige Nägel, Eisen- und Blechreste)20 - 100 €
mehrere Gegenstände bis 2 Kilogramm, flüssiger Abfall bis 2 Liter20 - 50 €
mehrere Gegenstände über 2 Kilogramm, flüssiger Abfall über 2 Liter50 - 1.500 €
Abfall des Sperrmülls behandelt, gelagert oder abgelagert (ohne Altfahrzeuge, Altreifen, Bauschutt und pflanzliche Abfälle)
einzelne Gegenstände kleinen Umfangs (z.B. Radio, Stuhl, Korb, Kisten)50 - 150 €
einzelne Gegenstände größeren Umfangs (z.B. Kühlschrank, Waschmaschine, Kommode, Badewanne), mehrere Gegenstände kleinen Umfangs (z.B. Nähmaschine, Heizkörper)100 - 300 €
mehrere Gegenstände bis 1 Kubikmeter, mehrere Gegenstände bis 200 Kilogramm100 - 400 €
mehrere Gegenstände über 1 Kubikmeter, mehrere Gegenstände über 200 Kilogramm400 - 1.500 €
Sperrmüll mit Bestandteilen aus Schadstoffen (z.B. asbesthaltiger Heizkörper, Kühlschrank)150 - 2.500 €
Altreifen behandelt, gelagert oder abgelagert
bis zu 5 Reifen75 - 200 €
Mengen über 5 Reifen200 - 1.000 €
Altfahrzeuge gelagert oder abgelagert
Fahrrad
bei sofortiger Beseitigung20 - 50 €
später50 - 100 €
Moped oder Motorrad
bei sofortiger Beseitigung50 - 100 €
später100 - 200 €
Pkw
bei sofortiger Beseitigung100 - 300 €
später300 - 1.500 €
Lkw, Anhänger, Wohnwagen, Omnibus, Traktor
bei sofortiger Beseitigung300 - 1.000 €
später1.000 - 3.000 €
Altfahrzeuge behandelt (z.B. Fahrzeug ausbrennen)
Einzelfall300 - 500 €
mehrmalig500 - 5.000 €
Altöle gelagert oder behandelt (z.B. in einem Kanister oder enem offenen Behältnis)
Abfall bis 5 Liter25 - 50 €
Abfall bis 20 Liter50 - 250 €
Abfall über 20 Liter250 - 5.000 €
Teile mit Betriebsstoffen behaftet (z.B. Fahrzeugteile, Maschinenteile)
Fahrzeugbaterie pro Stück25 - 100 €
kleine Einzelteile100 - 200 €
mehrere Einzelteile150 - 400 €
mehrere Einzelteile bis 1 Kubikmeter, mehrere Einzelteile bis 100 Kilogramm250 - 500 €
mehrere Einzelteile über 1 Kubikmeter, mehrere Einzelteile über 100 Kilogramm500 - 5.000 €
Bauschutt gelagert oder abgelagert
Bauschutt bis 1 Kubikmeter50 - 250 €
Bauschutt bis 5 Kubikmeter250 - 600 €
Bauschutt über 5 Kubikmeter600 - 10.000 €
Schlammige Stoffe abgelagert (z.B. Klärschlamm, Fäkalien)
Abfall in Form von kleineren Mengen an Fäkalien (z.B. Hundekot auf Gehwegen oder Kinderspielplätzen)20 €
Stoffe bis 1 Kubikmeter50 - 250 €
Stoffe bis 5 Kubikmeter200 - 500 €
Stoffe über 5 Kubikmeter500 - 2.000 €
Pflanzlicher Abfall behandelt, gelagert oder abgelagert
Müll bis 1 Eimer10 - 20 €
Müll bis 1 Handwagen oder Kofferraum30 - 50 €
Müll bis 1 Lastwagenfuhre50 - 200 €
Müll mit einer Menge darüber200 - 1.000 €
Abfall durch Schlachterzeugnisse sowie Tierkadaver behandelt, gelagert oder abgelagert
Abfall bis 20 Kilogramm40 - 200 €
Abfall über 20 Kilogramm100 - 1.000 €

Müll und Abfall: So teuer ist die falsche Müllentsorgung

Müll und Müllentsorgung werden in Deutschland ernster genommen als an vielen anderen Orten.
Müll und Müllentsorgung werden in Deutschland ernster genommen als an vielen anderen Orten.

Tagtäglich fällt Müll und Abfall in deutschen Privathaushalten und Betrieben an. Die jeweiligen Städte und Landkreise haben hohe Kosten, um illegalen Müll aus Wäldern zu entsorgen und falsch getrennten Abfall richtig zu recyceln. Das „Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfall“, oder kurz Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), regelt die Fragen danach, wer Abfälle entsorgen muss und wie sie beseitigt werden müssen.

FAQ: Müll

Was ist der Unterschied zwischen Müll und Abfall?

Im alltäglichen Sprachgebrauch werden Müll und Abfall synonym verwendet. Dabei entsteht Abfall bei Produkten bzw. Arbeitsprozessen und hat noch einen Wert. So ist in diesem Fall zum Beispiel das Recycling möglich. Müll muss hingegen verbrannt, vergraben oder gelagert werden.

Was gehört alles in den Restmüll?

In der schwarzen Tonne wird der Haus- bzw. Restmüll gesammelt, der nicht getrennt gesammelt oder wiederverwendet werden kann. Besondere Vorgaben für die Entsorgung gelten zudem für Elektroschrott, Bauschutt, Batterien oder Schadstoffe.

Was droht bei einer unsachgemäßen Müllentsorgung?

Wer seinen Müll nicht vorschriftsgemäß entsorgt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Wie hoch das Bußgeld dabei im Einzelnen ausfällt, variiert je nach Bundesland, wobei der Höchstbetrag bei bis zu 50.000 Euro liegt.

Bereits im Juni 1972 verabschiedete die damalige Bundesrepublik ein Abfallbeseitigungsgesetz, um die Abfallentsorgung zu klären. Nach einigen Änderungen trat im Juni 2012 das Kreislaufwirtschaftsgesetz in Kraft.

Zweck des Gesetzes ist es, die Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen zu fördern und den Schutz von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen sicherzustellen. (Quelle: § 1 KrWG)

Das KrWG gilt für

  • die Vermeidung,
  • die Verwertung und
  • die Beseitigung von Müll sowie
  • sonstige Maßnahmen der Abfallbewirtschaftung

Abfall und Müll in Deutschland

Die Müllentsorgung in Deutschland teilt das KrWG in zwei Begriffe: Beseitigung und Verwertung. Abfall, welcher nicht weiter verwertet wird, weil er keinen Verwendungszweck mehr erfüllt, wird beseitigt. Alles andere gehört zur Verwertung. Unter diesem Begriff versteht die Rechtsprechung zum einen die Wiederverwendung. Hierfür sind Baumaterialen ein Beispiel, wie etwa Nägel und Muttern aus einem auseinandergebauten Schrank, welche für den erneuten Zusammenbau von einem Möbelstück verwendet werden. Auch das Pfandflaschen-System ist ein Beispiel für die Wiederverwendung.

Müllrecycling schützt zum Beispiel die Bäume, da sie weniger angeholzt werden müssen.
Müllrecycling schützt zum Beispiel die Bäume, da sie weniger angeholzt werden müssen.

Zum anderen ist das Recyceln ein Teil der Müllverwertung. Der Begriff definiert ein Verfahren, bei dem Müll entweder zu seinem ursprünglichen Zweck oder für einen anderen aufbereitet wird.

Beispiele hierfür sind das Einschmelzen von altem Schmuck, um neuen daraus zu machen oder die Verwertung von alten Verpackungen zu neuen Gegenständen.

Der Unterschied zwischen der Wiederverwendung und dem Recycling besteht darin, dass der Gesetzgeber davon ausgeht, dass nur Produkte wiederverwendet werden, wenn sie vorher nicht als Abfall bezeichnet wurden.

Der letzte Teil der Wertschöpfungskette ist die thermische Verwertung des Mülls. So wird der Vorgang bezeichnet, bei dem Müllverbrennungsanlagen den Abfall in Energie umwandeln. Selten werden Teile vom anfallenden Müll auch zur Befüllung von Hohlräumen genutzt. Damit können beispielsweise Bergschäden verhindert werden, damit die Berge nicht abrutschen. Eine Abwandlung davon sind sogenannte Schutt- oder Müllberge, welche meist nach der Zeit des Zweiten Weltkriegs aufgebaut wurden. Die künstlich aufgeschütteten Berge bestehen zu großen Teilen aus Trümmern der vom Krieg zerstörten Gebäude. Ein berühmtes Beispiel für diese Müllentsorgung ist der Teufelsberg in Berlin.

Abfallwirtschaft in Deutschland

Unter dem Begriff Abfallwirtschaft versteht der Gesetzgeber die Gesamtheit aller Vorgänge, die das Verwerten, Beseitigen, Verringern oder Vermeiden von Müll betreffen. Die Abfallwirtschaft ist ein Zweig der deutschen Wirtschaft und kann von öffentlichen, privaten oder gemischten Unternehmen betrieben werden.

Die Abfallwirtschaft kümmert sich um Abfall aus dem Gewerbe-, dem Industrie- und dem Dienstleistungssektor. Zudem zählt auch der Müll aus privaten Haushalten und öffentlichen Plätzen (z.B. Parks, Straßen) in das Tätigkeitsfeld der Abfallwirtschaft hinein.

Die Abfallwirtschaft richtet sich im Rahmen des § 6 KrWG nach folgender Hierarchie in ihrem Vorgehen:

  1. Abfallvermeidung: Aufklärung von Abfallentsorgungsbetrieben, wie Müll in Deutschland vermieden werden kann bzw. Verbote von der Bundesregierung, umweltgefährdende Stoffe bei Produktionen zu nutzen
  2. Vorbereitung zur Wiederverwendung: die erneute Nutzung diverser Abfallgegenstände
  3. Recycling des Mülls: die Aufbereitung von Abfall, um aus ihnen Sekundärrohstoffe zu gewinnen
  4. sonstige Verwertung: die energetische Verwertung mittels der Müllverbrennung bzw. Verfüllung von beispielsweise Bergen
  5. Beseitigung: die Verbringungen in beispielsweise Deponien

Jeder Schritt in der Abfallhierarchie stellt eine Möglichkeit dar, wie die Abfallwirtschaft mit der Müllentsorgung umgehen soll. Dabei ist die Liste nur ein kurzer Überblick, über das Tätigkeitsfeld moderner Abfallbehandlungsbetriebe. Der Müll in Deutschland durchläuft diese Schritte in einer entsprechenden Anlage und wird so sortiert. Vorrang hat immer diejenige Option, welche am besten verträglich für die Umwelt ist und dem Umweltschutz am nahsten kommt.

Die Abfallwirtschaft wird nach Angaben des Umweltbundesamtes „konsequent auf die Abfallvermeidung und das Recycling ausgerichtet“. Um dies gewährleisten zu können, müssen die deutsche Bevölkerung sowie die Betriebe den Abfall trennen. Im Jahr 2015 erneuerte die Bundesregierung das Kreislaufwirtschaftsgesetz, um sicherzustellen, dass der Abfallprozess immer weiter optimiert wird. Demnach ist die Abfallwirtschaft verpflichtet, den Müll von Anfang an getrennt einzusammeln.

Das Netto-Abfallaufkommen in Deutschland beträgt jährlich rund 325 bis 350 Millionen Tonnen. Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich Straßenaufbruch) machen mit rund 60 Prozent den Großteil dieses Abfallaufkommens aus. Rund 14 Prozent sind Siedlungsabfälle. Der Anteil der auch als „Sonderabfälle“ bekannten gefährlichen Abfälle beträgt rund fünf Prozent. (Quelle: Abfallstatistik 2013, Umweltbundesamt)

Mit Verabschiedung eines Abfallvermeidungsprogrammes des Bundeskabinetts im Juli 2013 legte der Bund das vorrangige Ziel der Abfallwirtschaft fest. Demnach wird die Abfallvermeidung mit folgenden Absichten angestrebt:

  • Verringerung der Müllmenge
  • Verringern der schädlichen Auswirkungen des Mülls auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit
  • Verringerung des Gehalts der schädlichen Stoffe in Produkten und Materialien

Mülldeponien in Deutschland

Müll wie Reifen lagert auf Deponien in Deutschland.
Müll wie Reifen lagert auf Deponien in Deutschland.

In einer Deponie lagert die Abfallwirtschaft Müll langfristig. Mit Verabschiedung der Deponieverordnung im April 2009 hat die Bundesregierung 5 Deponieklassen beschlossen, die sich nach der Gefährlichkeit der Abfälle gliedern.

Deponieklasse 0 bezeichnet Inertabfall. Der Begriff inert bezeichnet Stoffe, die unter den jeweils gegebenen Bedingungen nicht mit anderen Partnern reagieren. Dieser Partner kann etwa Wasser sein. Ein Beispiel für einen Inertstoff bildet Holz. Unter normalen Bedingungen ist es inert, da es nicht von selbst Feuer fängt. Inertmüll besteht aus gering belasteten mineralischen Substanzen, welche als kaum gefährlich gelten.

Auch die Deponieklassen I und II betreffen nicht gefährlichen Abfall mit sehr geringem bzw. geringem organischem Anteil. Auf diesen Deponien landet Haus- und Gewerbeabfall, welcher verbrannt oder gerottet wird. Zudem zählen auch Industriemüll sowie Einlagerungsstoffe ohne Überwachungsbedarf dazu. Die Klasse III bezeichnet gefährliche Abfälle wie etwa Altlack, Säuren, Altpestizide, Laborchemikalien, Lösungsmittel sowie teilweise Krankenhausabfälle. Im allgemeinen Sprachgebrauch haben sich hier die Begriffe Sondermüll oder Giftmüll , wie etwa Atommüll, verbreitet.

Im Kreislaufwirtschaftsgesetz ist von „besonders überwachungsbedürftigem Abfall“ die Rede. Diese Stoffe werden oberirdisch gelagert. Die Deponieverordnung stellt besondere Anforderungen an diese Deponie. So darf die sogenannte geologische Barriere nicht den Wert von 5 m unterschreiten. Diese Barriere besteht meist aus Gesteinen, die Schadstoffe zurückhalten. Sie verhindert somit, dass gefährliche Stoffe in das Grundwasser durchsickern und so eine Wasserverschmutzung herbeiführen. Außerdem müssen sie regelmäßig kontrolliert werden, damit Lecks rechtzeitig behoben werden können.

Die Deponieklasse IV bezeichnet unterirdische Mülllagerungen, welche auch aus gefährlichen Stoffen bestehen. Der Abfall darf in Bergwerken mit einem eigenständigen Ablagerungsbereich gelagert werden. Dieser Bereich muss sich getrennt von der möglichen Mineralgewinnung des Werks befinden. Die zweite Möglichkeit ist eine Kaverne, also ein unterirdischer Hohlraum, der vollständig von Gestein eingeschlossen ist. Der hier entsorgte Müll ist meist radioaktiver Abfall. Häufig wird hier auch von der Endlagerung gesprochen. Diese bezeichnet die jahrelange Mülllagerung an einem Ort.

Eine Mülldeponie durchläuft immer vier Stadien: die Errichtung, der Betrieb, die Stilllegung und die Nachsorge. Dabei müssen einige Maßnahmen zur Kontrolle, Verminderung sowie Vermeidung von Emissionen und Immissionen, Belästigungen und Gefährdungen getroffen werden.

Elektronisches Abfallnachweisverfahren für gefährliche Abfälle ab 2010

Die Abfallwirtschaft besteht aus vielen Berufsgruppen bzw. Beteiligten. Diese sind:

  • Erzeuger
  • Besitzer
  • Beförderer
  • Einsammler
  • Entsorger

All diese Beteiligten sind dazu verpflichtet, Nachweise über den Abfall zu führen. Dabei interessiert den Gesetzgeber, wo der Müll verbleibt und wie er entsorgt wurde. Zudem müssen die Entsorgungsvorgänge für eine bestimmte Zeit archiviert werden.

Ein elektronisches Nachweisverfahren ist Pflicht in Deutschland, um die Entsorgung von Müll mittels elektronischer Karten nachzuweisen.
Ein elektronisches Nachweisverfahren ist Pflicht in Deutschland, um die Entsorgung von Müll mittels elektronischer Karten nachzuweisen.

Am 1. April 2010 führte die Bundesregierung ein elektronisches Abfallnachweisverfahren ein. Die Gründe hierfür sind die erhöhte Effizienz der abfallrechtlichen Überwachung seitens des Betriebes und des Staates bzw. der zuständigen Behörden, die Kostensenkung sowie der nachhaltige Bürokratieabbau.

Davor mussten die Abfallwirtschaftsbeteiligten die Nachweise per Fax erbringen bzw. die Papierdokumente archivieren, was viel Platz verbrauchte. Die Bundesregierung führte die elektronische Variante über Nachweise der Müllentsorgung bereits im Februar 2007 ein. Dabei beruhte das System noch auf einer freiwilligen Teilnahme, die einer behördlichen Zustimmung bedurfte. Ab 2010 ist das elektronische Abfallnachweisverfahren für alle Beteiligten der Wertschöpfungskette Pflicht.

Anfangs war das Nachweisverfahren lediglich für nachweispflichtigen, also gefährlichen, Müll in Deutschland gedacht. Mittlerweile ist das Angebot auch für nicht gefährlichen Abfall freigeschalten. Für eine Müllentsorgung dieser Art besteht keine Nachweispflicht, sondern lediglich eine Auskunftspflicht. Hierbei gibt es jedoch die Regelung, dass die zuständige Behörde in Einzelfällen einen Nachweis über nicht gefährlichen Müll verlangen kann.

Privathaushalte sind von der Nachweispflicht ausgenommen. Diese kann jedoch von der zuständigen Behörde verhängt werden, sobald der Abfall nicht mehr in haushaltsüblichen Mengen anfällt.

Das Verfahren besteht aus dem elektronischen Entsorgungsnachweis, dem elektronischen Begleitschein, der elektronischen Registerführung und der elektronischen Signatur.

Elektronischer Entsorgungsnachweis (eEN): Dieser besteht noch einmal aus der elektronischen Verantwortlichen-Erklärung (eVE), der elektronischen Annahmeerklärung (eAE) und der eindeutigen Identifikationsnummer (ID). Letzteres ermöglicht die Zuordnung eines Vorgangs. Der Erzeuger sendet die eVE an den Entsorger. Dieser prüft, ob er den Müll fachgerecht entsorgen kann. Sollte dies der Fall sein, schickt der Entsorger die eAE an den Erzeuger. Zudem wird eine Kopie an die zentrale Koordinierungsstelle der Länder (ZKS-Abfall) übermittelt. Die Stelle sendet die Daten wiederum an die zuständige Behörde, welche ihre Bestätigung oder Ablehnung auf dem elektronischen Entsorgungsnachweis vermerkt. Jeder Übermittlungsvorgang erfordert außerdem eine elektronische Signatur.

Elektronischer Begleitschein (eBGS): Sobald der Müllbeförderer und -entsorger mit gefährlichem Abfall hantieren, muss der eBGS erstellt werden. Dieser erfasst alle Informationen über den Abfall. Dabei erstellt die ZKS-Abfall automatisch eine ID. Wird der Müll abgeholt, bestätigen Erzeuger und Beförderer die Übergabe. Der Entsorger trägt nach Ankunft wiederum seine Informationen auf dem eBGS ein. Der ausgefüllte Schein wird danach automatisch an die zuständige Behörde übertragen.

Elektronische Registerführung: Die Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen regelt die Art und den Umfang der Nachweispflicht für Müll. Dabei wird auch die Registerführung bestimmt. Die Daten müssen in einer bestimmten Verzeichnisstruktur auf der Festplatte abgespeichert werden, so dass der Benutzer die einzelnen Dokumente schneller findet, sobald die Behörde einen Auszug fordert. Die Verordnung sieht für folgende Dokumente eine Aufbewahrungsfrist von 3 Jahren vor:

  • Entsorgungsnachweise
  • Sammelentsorgungsnachweise
  • Begleitscheine
  • Übernahmescheine

Elektronische Signatur: Der Abfallwirtschaftsbeteiligte ist in der Pflicht, die jeweiligen Nachweise über die Müllentsorgung zu unterschreiben. Die Signatur besitzt die Form einer Karte, die in einem Kartenlesegerät die elektronische Unterschrift erzeugt.

Die Müllabfuhr in Deutschland

Die Abfallwirtschaft kümmert sich um den anfallenden Müll und Abfall.
Die Abfallwirtschaft kümmert sich um den anfallenden Müll und Abfall.

Jedes Jahr werden etwa 380 Millionen Tonnen Müll in Deutschland „produziert“. Der größte Teil des Mülls in Deutschland fällt dabei aus Bau- und Abbruchabfällen an. Im Jahr 2012 waren es etwa 52 Prozent, also rund 200 Millionen Tonnen. Müll aus der Produktion und dem Gewerbe machte zirka 14 Prozent aus. Der Abfall aus Haushalten betrug 9 Prozent gegenüber dem Gesamtaufkommen von Müll in Deutschland. Genauer gesagt, waren es etwa 36,6 Millionen Tonnen. Zum Vergleich: Dies sind etwa 4,8 Millionen ausgewachsene afrikanische Elefanten. Pro deutschen Einwohner macht das im Durchschnitt etwa 160 Kilogramm Haushaltsabfall.

Der Begriff Müllabfuhr definiert den Vorgang, bei dem Spezialfahrzeuge in städtischer oder kommunaler Hand für die Müllentsorgung verantwortlich sind. Dabei haben sich 4 Formen des Besitzes herausgebildet:

  • Müllabfuhr-Zweckverband für ländliche Kommunen
  • kommunaler Eigenbetrieb
  • Unternehmen im kommunalen Besitz
  • Privatfirma

Der Verband kommunaler Unternehmen veröffentlichte im Jahr 2013 die Zahl der Müllautos in Deutschland, die sich in kommunaler Hand befinden. Zwischen 6.000 und 8.000 Autos sind auf deutschen Straßen unterwegs, um den Müll einzusammeln. Die Berliner Straßenreinigung beispielsweise besitzt 300 Fahrzeuge, die täglich die Müllentsorgung erledigen.

Da die Müllentsorgung in Deutschland laut Kreislaufwirtschaftsgesetz die Aufgabe der Vermeidung von Abfall innehat und jährlich hohe Summen für die Sammlung von Müll in der Öffentlichkeit zahlt, weisen die Betriebe regelmäßig auf den Missstand hin. Die Berliner Müllabfuhr beispielsweise sammelt jährlich 87.000 Tonnen Müll von den Straßen der Hauptstadt. Mit verschiedenen Marketingaktionen versucht der Betrieb, darauf aufmerksam zu machen.

Restmüll, Sondermüll und Co.: Die verschiedenen Arten

Restmüll und Sondermüll richtig entsorgen
Restmüll und Sondermüll richtig entsorgen

Anfang 2015 entschied die Regierung, die Biotonne bundesweit zur Pflicht zu machen. Diese ist besonders wertvoll, da Biogas oder Dünger für die Landwirtschaft daraus entstehen kann.

Nun liegt es an den Kommunen und Städten, die Biotonne ans Entsorgungsnetz anzuschließen. Doch bereits vor Beschließung der Pflicht hatten bereits 340 der etwa 400 Stadt- und Landkreise die Biotonne eingeführt. Was alles in die Biotonne und andere Mülltonnen kommt, soll nachfolgend geklärt werden.

Der beste Abfall ist derjenige, der erst gar nicht anfällt. (Quelle: Ratgeber Abfall, Umweltbundesamt)

Der Restmüll

Städte und Kommunen legen selbst fest, was alles zu Restmüll gehört und in die graue Tonne gehört. Aus diesem Grund ist es zu empfehlen, besonders auf die Beschriftungen auf der Tonne zu achten. Zum Restmüll gehören beispielsweise Asche, Tapetenreste, Fotos, Spiegel- und Fensterglas, Geschirr, Windeln, Tierstreu und Hygieneartikel.

Die Abfallbilanz 2011 des Statistischen Bundesamtes zeigt deutlich, dass Papier, Pappe und Kartonage am häufigsten in die Restmüll-Tonne gelangt ist (21,5 Prozent).

Die Restmüllentsorgung erfolgt auf zwei Wegen:

  • mechanisch-biologische Abfallbehandlung (MBA) und
  • Abfallverbrennung (thermische Abfallbehandlung)

Die mechanisch-biologische Müllentsorgung zerkleinert den Restmüll zuerst und führt ihm verschiedene Stoffe zu. Der Hauptvorgang der MBA ist die Spaltung der Stoffe. Sie werden getrennt, um sie danach einer spezifischen Verwertung zuführen zu können. Beide Entsorgungsarten sparen Deponieraum ein und verhindert, dass klimaschädliche Stoffe wie beispielsweise Methan entstehen. Das System der MBA verarbeitet den Restmüll zu Erstbrennstoffen und Metallen. Die Müllverbrennungsanlage produziert Energie. In Deutschland gibt es derzeit 69 Abfallverbrennungsanlagen, welche etwa 19 Millionen Tonnen Müll verwerten (Stand: April 2014).

Müll verbrennen produziert Energie und ist gut für die Umwelt.
Müll verbrennen produziert Energie und ist gut für die Umwelt.

Verbrennungsanlagen haben einige Vorteile gegenüber dem herkömmlichen Zuführen einer Deponie. Sie verringern das Volumen des Abfalls beträchtlich, so dass Platz gespart wird. Außerdem entsteht bei der Verwertung Energie, die weiter genutzt werden kann. Schädliche organische Substanzen werden durch die hohen Temperaturen (etwa 850 Grad Celsius) beim Verbrennen zerstört.

Die restlichen Schadstoffe werden konzentriert und später gezielt abgeschieden werden. Metalle wie etwa Eisen kann zurückgewonnen werden. Außerdem produziert der Brennvorgang bei manchem Müll Schlacke. Dieser Stoff wird für den Straßenbau genutzt. Die Gase, die bei diesem Vorgang anfallen, werden sicher in unterirdischen Deponien abgelagert. Aufgrund von hochwertigen Filter- und Wäschesystemen können die Abgase gereinigt werden.

Das Verbrennen von Haushaltsabfällen in Öfen oder offenen Kaminen ist strafbar und gefährlich. Diese Geräte erreichen nicht die Temperaturen einer Verbrennungsanlage, so dass nicht alle Stoffe verbrannt werden. Dieser Vorgang ruft giftige Gase hervor, welche die Gesundheit schädigen.

Der Biomüll

Der Begriff Bioabfall definiert folgende Arten:

  • Müll aus der Bioabfalltonne
  • Pflanzlicher Müll aus Garten und Parks wie etwa Baum-, Strauch- und Rasenschnitt
  • Speisereste aus Restaurant und Kantinen
  • Biomüll aus der Landwirtschaft
  • Biomüll aus der Industrie wie etwa Lebensmittel- und Holzverarbeitung

Die Bioabfallverordnung regelt die Stoffe, die in der entsprechenden Tonne entsorgt werden dürfen. Diese Abfälle können beispielsweise sein: Heu und Stroh in kleinen Mengen, Heckenschnitt, Blumen und Blumenerde, Brot- und Backwarenreste, Eierschalen, Gemüse- und Salatreste, Haare, Federn, Holzwolle, Taschentücher, Knochen, etc.

In die Biotonne dürfen nicht: Medikamente, Ruß, Milch, Asche, Blumentöpfe, Glas, Hygieneartikel, Staubsaugerbeutel, Textilien, Watte, Windeln, etc. Die Städte und Kommunen haben die Möglichkeit, die Liste einzuschränken. Dies ist u.a. möglich, wenn sie nicht das spezifische Verfahren anwenden können, welches die Verwertungsanlage benötigt.

Müll besteht u.a. aus Bioabfall.
Müll besteht u.a. aus Bioabfall.

Bioabfall wird seitens der Müllabfuhr getrennt behandelt. Das liegt an den unterschiedlichen Endprodukten, die aus dem Biomüll entstehen. Einerseits stellen die Betriebe Kompost und Gärrest als Ersatz für Torf oder Dünger in der Landwirtschaft oder dem Gartenbau her. Diejenigen organischen Abfälle, die die meisten Nährstoffe und Humus enthalten, kommen für diesen Weg in Frage. Der Rest wird für die Energieerzeugung benötigt und verbrannt.

Ab dem 1. Januar 2015 müssen Bioabfälle getrennt gesammelt werden. Diese Verordnung reduziert das Aufkommen des Restmülls um etwa ein Drittel.

Warum dürfen Gartenabfälle nicht im eigenen Garten verbrannt werden?

In Verbrennungsanlagen herrschen kontrollierte Bedingungen bzw. moderne Technik, die Ihr Garten nicht besitzt. Beim Verbrennen von Biomasse entstehen Schadstoffe, welche in der Anlage gefiltert werden. Im eigenen Garten gelangen diese in die Umwelt. Außerdem kann die freigesetzte Energie nicht genutzt werden.

Sind Bakterien oder Schimmelpilze aus der Biotonne gefährlich?

Die Bakterien und Schimmelpilze haben keine Auswirkungen. Ihre enthaltenen Mikrororganismen, die sich über die Luft verbreiten, können jedoch gefährlich werden. Dies sind größtenteils Schimmelsporen, die bei gesunden Menschen nach einer kurzen Zeit sofort wieder aus dem Körper verschwinden und zu kurzzeitigen Belastungen führen. Menschen mit einem geschädigten Immunsystem wie etwa nach einer Chemotherapie sollten ihren Biomüll nicht über längere Zeit in der Wohnung stehen lassen. Das Gleiche gilt für Schimmelpilzallergiker oder Asthmatiker.

Gibt es Möglichkeiten, die Fliegen über der Biotonne zu vermeiden?

Feuchter Fleisch-, Fisch- und Speisemüll wirkt anziehend auf kleine Fliegen. Aus diesem Grund können Sie nasse, faule oder geruchsintensive Abfälle in Zeitungspapier einwickeln. Dieses kann dann auch problemlos mit im Biomüll landen. Außerdem sollte der Biomüllbehälter im Schatten und nicht in der direkten Sonne aufgstellt werden. Zudem sind dicht schließende Gefäße zu empfehlen. Biotonnen sollten außerdem nicht in Innenräumen aufgestellt werden, damit die Gefahr vor Ratten und Fliegen im Haus nicht steigt.

Wie werden die Nahrungsmittel aus Großküchen, Kantinen und Restaurants entsorgt?

Diese anfallenden Speiseabfälle müssen getrennt vom Abfall der Privathaushalte gesammelt und entsorgt werden. Mit dieser Verordnung verhindert die Bundesregierung, dass sich Tierseuchen ausbreiten. In der Regel entsorgen private Unternehmen den Müll. Zudem beschloss die EU ein Verbot zur Weiterverarbeitung von Biomüll zu Tierfutter. Als Folge werden die Speiseabfälle zur Energieerzeugung verbrannt oder zu Dünger weiterverarbeitet.

Das Altpapier

Papier in Deutschland wird vorrangig recycelt. Das deutsche Kreislaufwirtschaftsgesetz und die Verpackungsverordnung regeln die Verwertungsquoten für Altpapier. Im Jahr 2010 wurden so etwa 82 Prozent des recycelten Altpapiers wieder für Kartonagen, Pappe oder Papier benutzt.

In die blaue Papiertonne gehören u.a.:

  • Zeitschriften und Zeitungen
  • entleerte Verpackungen aus Karton, Pappe oder Papier
  • Bücher und Borschüren
  • Geschenkpapier (unbeschichtet)
  • Eierkartons

Tapeten, Kohlepapier, Kleber enthaltende Pappen oder Papiere und alle Papiere oder Pappen, die mit Öl, Wachs, Kunststoff, etc. beschichtet wurden, gehören nicht in die blaue Tonne.

Müllrecycling wird oft bei Papier angewendet.
Müllrecycling wird oft bei Papier angewendet.

Eine Zellstofffaser, beispielsweise aus Hygeniepapier, kann bis zu sechsmal wiederverwendet werden. Beim Müllrecycling müssen jedoch in der Regel neue Fasern dem Kreislauf zugeführt werden, um Altpapier herzustellen. Deutsche Betriebe schaffen es aufgrund des hohen Standes der Technik, Zeitungs- und Verpackungspapiere aus nahezu 100 Prozent Altpapier zu produzieren.

Nachdem die die Müllabfuhr die Papiertonne entleert hat, wird der Inhalt manuell oder teilautomatisiert sortiert. Dabei wird besonders auf die Qualitätsmerkmale des Papiers geachtet. Danach lösen die Unternehmen das Papier in Wasser auf, um so die Fasern zu erhalten. Auch hier lösen die Anlagen die unerwünschten Bestandteile wie Glas, Sand oder Kunststoffe aus.

Danach wird das Papier noch einmal mit bestimmten Chemikalien gewaschen, um die Druckfarben zu entfernen. Spezielle Umweltzeichen zeigen dem Verbraucher, dass das Altpapier nicht mit chlorhaltigen Bleichmitteln hergestellt wurde. Müllrecycling spart außerdem CO2, Wasser und Energie im Vergleich zur primären Herstellung der Produkte.

Das Altglas

Altglas wird in Deutschland größtenteils für Lebensmittelgläser recycelt, welche Getränke oder andere Nahrungsmittel enthalten. Die Verpackungsverordnung schreibt vor, dass die jährliche Recyclingquote mindestens 75 Prozent betragen muss. In Deutschland liegt der Wert bei über 85 Prozent.

Bevor die Glasscherben eingeschmolzen werden, müssen sie aufbereitet werden. Zuerst sieben große Geräte das Glas und die enthaltenen Metalle aus. Im zweiten Schritt entfernt ein Sauger Papier und Kunststoff. Schwere Materialien wie Steine, Keramik oder Porzellan machen den Prozess sehr schwer und müssen mit besonderen Sensoren erkannt und aussortiert werden.

Wohin gehören Flaschen mit einer anderen Farbe als Weiß, Grün oder Braun?

Alle Gläser, welche nicht eindeutig in einen der drei Container passen, müssen in den Grünglas-Container geworfen werden. Diese Farbe kann beim Wiedereinschmelzen den größten Teil der anderen Farben absorbieren.

In welchem Zustand muss das Glas im Container landen?

Das Glas sollte vorher grundsätzlich entleert werden. Papier, Metall oder Kunststoff können am Glas bleiben, da sie beim Prozess vom Müllrecycling entfernt werden. Deckel sollten separat entsorgt werden.

Darf auch Fensterglas in den Altglascontainer?

Fensterglas gehört in den Restmüll-Behälter. Diese Art von Glas könnte Probleme beim Einschmelzungsprozess verursachen. Aus diesem Grund dürfen auch keine Steingutflaschen, Porzellangeschirr, Glühbirnen und Bleikristallgläser in die Glascontainer. Diese Stoffe gehören in den Restmüll.

Die gelbe Tonne

Faustregel bei der Müllentsorgung: Ist ein grüner Punkt auf dem Produkt, kommt es in die gelbe Tonne.
Faustregel bei der Müllentsorgung: Ist ein grüner Punkt auf dem Produkt, kommt es in die gelbe Tonne.


Verpackungen gehören in die gelbe Tonne. Im Jahr 1991 erließ die Bundesregierung die Verpackungsverordnung, um den ständigen Anstieg von Verpackungen entgegen zu wirken. Diese lassen sich nämlich nur schwer von der Umwelt verarbeiteten bzw. besitzen zum größten Teil giftige Stoffe. Viele Unternehmen setzen jedoch schon länger auf umweltverträgliche Verpackungen. Verbraucher können auf den Begriff Mehrfachverpackung achten. Diese wird wie Mehrwegflaschen mehrmals benutzt.

Sämtliche Verpackungen gehören in die gelbe Tonne. Verpackungen aus Glas oder Papier müssen in den Glas- bzw. Papiercontainern entsorgt werden. Leichtverpackungen aus Aluminium, Weißblech, Kunststoffen und Verbundstoffen kann also in die gelbe Tonne geworfen werden. Dies kann jedoch nicht so pauschal gesagt werden, da die Kommunen in Ihrer Region auch noch einmal Änderungen in der Abfallliste vornehmen können.

Was alles in den gelben Sack gehört, finden Sie in der Regel im Abfallkalender oder auf den Internetseiten der Region. Die Restmengen aus den Kartons müssen entfernt, aber nicht ausgespült werden. Zudem rät das Umweltbundesamt die Verpackungen nicht ineinander zu stecken, da sie die Förderbänder in den Entsorgungsbetrieben einzeln durchlaufen.

Wo gibt es gelbe Säcke?

Gelbe Säcke gibt es entweder in Supermärkten, Drogerien oder Discountern sowie beim Gemeindeamt oder Rathaus. Dies ist jedoch von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Aus diesem Grund lohnt es sich, beim örtlichen Gemeindeamt nachzufragen.

Gehören Batterien auch in die gelbe Tonne?

Auf gar keinen Fall. Der Handel ist verpflichtet, Altbatterien und Altakkus unentgeltlich zurückzunehmen. Achten Sie deshalb auf Sammelstellen in Ihrer Nähe, wie etwa beim Supermarkt, Discounter, Baumarkt, etc.

Plastik entsorgen? Wo geht das?

Bei Plastik kommt es auf die Größe des Gegenstands an. Ein Gartenstuhl beispielsweise sollte auf der lokalen Mülldeponie abgegeben werden und gehört nicht in die gelbe Tonne. Handelt es sich um mehrere oder größere Gegenstände aus Plastik kann der Sperrmüll gerufen werden. Als Faustregel gilt: Hat es den grünen Punkt auf der Verpackung, können Verbraucher das Plastik in der gelben Tonne entsorgen.

Die Altfahrzeuge

Illegale Müllentsorgung von Altfahrzeugen und Anhängern kostet viel Geld für die Gemeinden und Kommunen.
Illegale Müllentsorgung von Altfahrzeugen und Anhängern kostet viel Geld für die Gemeinden und Kommunen.


Ein Altfahrzeug wird als solches bezeichnet, wenn grundlegende Bauteile wie der Motor oder die Achsen stark beschädigt sind. Akute Sicherheits- und Umweltgefahren an einem Auto sind außerdem Indizien für ein Altfahrzeug. Läuft Betriebsflüssigkeit aus, kann dies eine erhebliche Gefahr für die Umwelt sein.

Jährlich werden eine halbe Million Altfahrzeuge in Deutschland entsorgt. Die Müllentsorgung erfolgt in Deutschland in einem zweistufigen System. Zuerst wird das Fahrzeug „trocken gelegt“. Das bedeutet, dass ein Demontagebetrieb alle Betriebsflüssigkeiten wie Kältemittel, Motoröl, etc. entfernen. Zudem bauen Fachkräfte alle schadstoffhaltigen Bauteile wie die Starterbatterie aus. Der letzte Schritt ist das Schreddern. Etwa 97 Prozent der im Altfahrzeug enthaltenen Stoffe können recycelt werden.

Das Altfahrzeug kann in einem anerkannten Demontagebetrieb oder einer anerkannten Rücknahmestelle abgegeben werden. Dies ist meist kostenlos. In der Praxis bekommt der Fahrzeughalter noch ein wenig Geld für das Fahrzeug. Dies ist jedoch vom Fahrzeugzustand abhängig.

Der Elektroschrott

Elektronische Geräte enthalten viele gefährliche Stoffe, weshalb die Abfallentsorgung dieser schwer ist. Aus diesem Grund verfasste die Bundesregierung im Jahr 2005 das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG). Das Gesetz bestimmt, dass elektronische Gerätegetrennt vom Hausmüll erfasst werden müssen. Sie enthalten wichtige Metalle, die zu Sekundärrohstoffen recycelt werden.

Aus diesem Grund werden die Geräte getrennt gesammelt. Wo Sie diese abgeben können, erfahren Sie bei Ihrem lokalen Anbieter. Meist kann der Elektroschrott auf dem Recyclinghof abgegeben werden.

Der Sondermüll

Gefährliche Abfälle bzw. Abfallstoffe, die Gefährlichkeitsmerkmale aufweisen, wie es die EU nennt, definieren meist Giftmüll oder Sondermüll. Die Sondermüllentsorgung ist sehr schwierig, da die Substanzen gefährlich für die Umwelt sind.

Sondermüll besteht beispielsweise aus:

  • Farbresten
  • Pflanzenschutz– und Schädlingsbekämpfungsmittel
  • Motoröle
  • Altmedikamente
  • Altbatterien
  • Elektroschrott
  • Kühlschränke

Die Kommunen legen meist selbst fest, was sie unter Sondermüll oder Restmüll definieren. Wo dieser abgegeben werden kann, erfahren Sie also in ihrer Gemeinde, Kommune bzw. den örtlichen Reinigungsbetrieben. Die Kommunen richteten Sammelstellen für die Sondermüllentsorgung ein, bei denen Sie Ihren Sondermüll abgeben können.

Die Müllentsorgung von Sondermüll ist in Berlin beispielsweise für Privathaushalte kostenlos, wenn der Sondermüll unter 20 Kilogramm beträgt. Diese Informationen finden Sie auf der Internetseite Ihrer Stadt- bzw. Gemeindereinigung.

Abfall und Müll entsorgen: legal oder illegal?

Illegale Müllentsorgung gefährdet nicht nur den Menschen, sondern auch die Tiere.
Illegale Müllentsorgung gefährdet nicht nur den Menschen, sondern auch die Tiere.

Am besten ist es natürlich, den Müll ganz zu vermeiden. Hierbei sind jedoch auch die deutschen bzw. internationalen Betriebe angehalten. Immer noch werden Verpackungen produziert, die schadlos verwertet werden können. Wenn dies aber nicht möglich ist, kommt es darauf an, wie der angefallene Müll entsorgt wird. So müssen Städte und Kommune mehrere tausend Euro zahlen, um Kühlschränke aus dem Wald und Hundekot von den Straßen zu entfernen. Diese Kosten werden teilweise aus Steuergeldern finanziert.

So vermeiden Sie Abfall

Diese Tipps sind nicht vollständig, geben aber ein Bild von dem, was jeder gegen das steigende Müllaufkommen tun kann:

  • Plastiktüten vermeiden: Plastik ist ein Stoff, der nur sehr schwer von der Umwelt abgebaut werden kann. Dabei zersetzt er sich in immer kleinere Teilchen, welche Substanzen wie beispielsweise Weichmacher freisetzen. Diese Stoffe gelangen dann unter Umständen in das Grundwasser und schädigen Mensch und Tier. Kleine Plastikteile sind darüber hinaus sehr gefährlich für wild lebende Tiere. Sie verschlucken diese und sterben meist daran, da das Plastik zu inneren Verletzungen führen kann. Um dies zu vermeiden, können Verbraucher zu jedem Einkauf eine Einkaufstasche mitnehmen, anstatt eine neue Tüte zu kaufen. Außerdem empfiehlt sich ein Beutel aus Stoff oder ein stabiler Einkaufskorb.
  • >Mehrweg einkaufen: Nach Einführung des Pfandsystems im Jahr 2003 bedeutete für viele Verbraucher der Begriff Pfand gleich Mehrweg. Dennoch sind nicht alle Pfandflaschen auch Mehrweg-Flaschen. Mehrweg bedeutet, dass diese Flaschen noch bis zu 50-mal befüllt werden können. Um also überflüssigen Müll zu vermeiden, sollten Verbraucher auf die Mehrweg-Kennzeichnung achten.
  • Aufladbare Batterien nutzen: Diese Art von Batterien, auch Akkus genannt, können mehrmals aufgeladen werden. Damit sparen sie viele Batterien, die in der Zeit gekauft worden wären, ein.
  • Papierverbrauch einschränken: In der heutigen Zeit sind die Papierpreise sehr niedrig. Dies nehmen viele Personen bzw. Unternehmen zum Anlass, um mehrere Seiten pro Tag zu drucken. Um Müll zu vermeiden, sollte darüber nachgedacht werden, ob es ausgedruckt werden muss oder auch eine E-Mail mit den Daten genügt. Viele Drucker bieten in ihren Einstellungen eine Toner- bzw. Tintensparfunktion an. Außerdem ist es zu empfehlen, ein Blatt Papier beidseitig zu bedrucken bzw. die leere Rückseite für Notizen zu benutzen.
  • Möbel, Hausrat und Co. anbieten: Im täglichen Leben gehen Gegenstände kaputt. Meist werden sie einfach weggeworfen. Dennoch gibt es Recyclingbörsen oder Reparaturnetzwerke, welche kaputte Möbel, Fahrräder, etc. reparieren und anschließend an Second-Hand-Shops weitergeben.
  • Bewusster einkaufen: Abfälle können direkt beim Einkauf vermieden werden. Daher empfiehlt es sich, auf Siegel wie „Blauer Engel“ zu achten. Dieses informiert Verbraucher über wichtige Eigenschaften des Produkts. Meist lohnt es auch, teurere Produkte zu kaufen, da diese häufig langlebiger sind oder weniger Energie verbauchen.
  • Lebensmittel besser einteilen: Häufig landen ungeöffnete Lebensmittel in den Mülltonen der deutschen Privathaushalte. Um dies zu vermeiden, lohnt es sich, eine Einkaufsliste zu schreiben, welche dem Bedarf angepasst ist.
  • Brotdosen statt Alufolie verwenden: Eine Brotdose kann wiederverwendet werden, was bei der Alufolie in der Regel nicht der Fall ist. Außerdem benötigen Fabriken, welche Alufolie herstellen, viel Energie.

Ein erheblicher Teil des Mülls aus Privathaushalten ist der Biomüll. Dieser benötigt bei Anbau, Ernte, Transport, Einkauf und Beseitigung vom Abfall entweder Wasser, Energie oder Boden. Das Umweltbundesamt verglich die Zahlen des anfallenden Biomülls in Deutschland. Dabei kam heraus, dass der Anbau der Lebensmittel, die ein Mensch pro Jahr einkauft, ein halbes Fußballfeld für die Anbaufläche benötigt.

Außerdem benötigt die Landwirtschaft etwa 84 Badewannenfüllungen mit Wasser, um die Lebensmittel anzubauen. Und auch die CO2-Produktion ist erheblich. Ein Hin- und Rückflug von Frankfurt nach New York produziert die gleiche Anzahl an Kohlenstoffdioxid.

Doch nicht nur in den Privathaushalten fällt viel Lebensmittelabfall an. Der meiste Bioabfall wird in der Landwirtschaft verursacht. Aufgrund einiger europäischer Bestimmungen werden Lebensmittel noch vor dem Transport weggeschmissen, da sie angeblich mangelhaft sind. Um diesen Müll zu entsorgen, fallen etwa 5 Prozent der gesamten Treibhausgasemissionen Deutschlands an.

In den Privathaushalten werden pro Jahr etwa 430 Kilogramm Lebensmittel laut Umweltbundesamt eingekauft. Rund 17 Prozent, also 82 Kilogramm, so schätzt das Amt, werden zu früh entsorgt.

Bioabfälle können einfach vermieden werden. Herstellerfirmen geben dem Verbraucher mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum zwar eine Orientierung, dennoch ist der Wert nur das “mindeste” Datum bzw. der frühesteste Termin. Deshalb sollten sich Verbraucher auf ihre Sinne verlassen und nicht einfach wahllos Müll entsorgen. Achten Sie auf die richtige Lagerung der Nahrungsmittel beispielsweise im Kühlschrank.

Und sollte ein Produkt bald verderben, gibt es viele Internetseiten mit interessanten Rezepten, die sich auf die “Resteverwertung” spezialisiert haben. So können Sie mit den restlichen Produkten noch leckere Gerichte zubereiten. Sollten Sie in den Urlaub fahren oder länger nicht Zuhause sein, müssen Sie die restlichen Produkte nicht entsorgen. Auf sogenannten “Foodsharing”-Plattformen im Internet finden Sie Informationen, wie Sie Lebensmittel spenden können. In Berlin beispielsweise stehen derzeit drei Kühlschränke im Stadtgebiet, in die freiwillige Helfer jeden Tag Nahrungsmittel aus Supermärkten, Imbissen und Privathaushalten hineintun.

Waren aus der Region sind laut Umweltbundesamt besser für die CO2-Bilanz. Das liegt daran, dass Waren aus Übersee Kohlenstoffdioxid beim Transport ausstoßen. Fleisch benötigt in der Produktion mehr klimaschädliches CO2 sowie Wasser. Deshalb sollte öfter auf Gemüse und Obst zurückgegriffen werden.

Die Entsorgungskosten

Sperriger oder gefährlicher Müll kann Entsorgungskosten verursachen.
Sperriger oder gefährlicher Müll kann Entsorgungskosten verursachen.

Die Preisunterschiede für Gewerbe und Privathaushalte sind sehr groß. Meist liegt dies an der zu entsorgenden Menge des Abfalls. Möchte eine Privatperson Sperrmüll entsorgen und bringt sie selbst zu einem Entsorgungsbetrieb, kostet dies in der Regel 5 Euro unter 50 Kilogramm. Wer einen Entsorgungscontainer bestellt, muss mehr bezahlen. Doch auch hier lohnt es sich, Preise zu vergleichen, da es große Unterschiede in den Städten und Gemeinden gibt.

Die Müllcontainer-Preise berechnen sich meist pro angefangenen Kubikmeter. Für Sperrmüll beträgt dieser etwa 50 Euro. Um die Entsorgungskosten niedrig zu halten, haben viele Städte und Gemeinden bereits ein Schadstoffmobil eingerichtet, bei denen auch Sondermüll entsorgt werden kann.

Illegale Abfallentsorgung

Ein Teil der Bevölkerung möchte die verlangten Preise nicht zahlen oder ist einfach zu bequem, um bis zum Recyclinghof zu fahren. Aus diesem Grund landen mehrere Millionen Tonnen an illegalem Müll auf deutschen Straßen oder in den Wäldern. Die Umwelt kann viele Stoffe nicht so schnell abbauen. Manchmal gelangen giftige Stoffe in das Grundwasser und können so die Gesundheit der Menschen beeinträchtigen.

Um das Verhalten der Menschen zu ändern, wurden Bußgelder für die illegale Abfallentsorgung eingeführt. Diese variieren von Bundesland zu Bundesland. Wer beispielsweise in Bayern einen Lkw oder Anhänger stehen lässt und nicht entsorgt, kann bis zu 8.000 Euro dafür zahlen. In Sachsen kostet das Ablagern von Klärschlamm über 5 Kubikmetern bis zu 25.000 Euro.

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

50 Kommentare

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  1. Holger
    Am 25. Dezember 2022 um 12:19

    wir haben einen Geschäftsführer eines Schnellrestaurants in Bremen, der seinen Müll in unsere Tonnen entsorgt! Dadurch spart dieser Geschäftsführer jede Menge Geld und unsere tonnen sind überfüllt! Was kann ich gegen diese Müllentsorgungen unternehmen? Es artet in großen Mengen aus! Pro Woche füllt der Mann ca. 1 Tonne (1100l)! Warum kann man solche Personen nicht abhalten?
    H. Jabben

  2. Anna
    Am 24. Juni 2022 um 12:56

    Meine Nachbarn holen den Müll, den sie auf den Straßen der Stadt hinterlassen, jede Nacht zwischen 1 und 2 Uhr nachts ab oder tragen ihn zu Fuß weg. Ich habe dies dem Beschaffungsamt gemeldet, aber der Beamte sagte, dass sie nachts nicht arbeiten.
    Das sind große Mengen an Müll, ich sehe, wie sie das Treppenhaus verlassen, ohne das Licht einzuschalten, und dann etwa eine Stunde lang fahren oder laufen. Wir haben eine Kamera, um das Privatgrundstück zu überwachen, und wir sehen all das, und obwohl wir es der Polizei und dem Ordnungsamt melden, unternimmt niemand etwas dagegen. Traurig!

  3. Alexander
    Am 24. Mai 2022 um 0:19

    Guten Tag,

    Ist es für eine deutsche Stadt möglich, öffentliche Videokameras zur Überwachung von Mülldeponien zu verwenden und Bußgelder gegen Umweltsünder zu verhängen?

    Dankeschön

  4. Franz K.
    Am 22. Januar 2022 um 23:28

    Is es strafbar ein Müllsack vom Hausmüll im Korb vom Supermarkt zu werfen ?

  5. SONNE
    Am 26. Januar 2021 um 19:54

    Ich lebe in Essen, und in der Nähe meines Hauses gibt es nur einen Containerstandort, der das ganze Jahr über voll ist. Einmal hatte ich es eilig, einen Zug zu erwischen, und warf stattdessen einen schuhkartongroßen PapierKarton neben die Müllstation von innen, wie viel Bussgeld könnte das bezahlen? Die Regierungsbehörde hat mir eine Bussgeld von 200 Euro berechnet. Ist das vernünftig?

  6. A. Buchberger
    Am 17. Dezember 2020 um 18:02

    Eine Vertragspartnerin droht an, eine große Gastronomie Edelstahl-Spüle (2,6 mtr lang) vor meinem Geschäft abzuladen. Diese Spüle war Bestandteil einer Paket-Vereinbarung (schriftlich vereinbart) und nach nun 7 Monaten im Besitz der Dame will sie diese nun nicht mehr haben (die anderen 12 Gegenstände behält sie schon, bzw hat diese schon weiterverkauft) und verlangt, dass ich die Spüle zurücknehme (und sie will die natürlich nicht bezahlen). Wenn ich die nicht freiwillig zurück nehme, stellt sie sie mir vor die Tür (hat ihr Anwalt geschrieben). Sollte sie dies tatsächlich tun, wohin muss ich mich wenden? Polizei? Ordnungsamt? Danke für Tips.

  7. Dirk
    Am 14. Juni 2020 um 10:48

    Hallo ich wohne im Rhein-Sieg Kreis und müsste eine den Platz auf einem Campingplatz in der Nähe von Emmerich bereinigen. Altes Gartenhäuschen und alten Zaun also behandeltes Holz. Muss ich das mit in den Rhein-Sieg Kreis zur Entsorgung nehmen oder kann ich das auch das aus als NRW Bewohner i Emmerich, Kleve oder Wesel entsorgen?
    Vielen Dank
    Dirk

  8. Simon
    Am 9. Juni 2020 um 16:04

    ich habe neulich jemanden gesehen, der auf einem Autobahnparkplatz einen großen Müllsack aus seinem Auto ausgeladen hat und in die Mülltonne geworfen hat. Außerdem noch eine Wolldecke. Ist das erlaubt ? oder kann es da eine Strafe geben und ggf. wie hoch ist diese ? Reicht es wenn ich das Kennzeichen aufschreibe ? Und wo melde ich das ?

  9. Danny P.
    Am 23. Mai 2020 um 0:07

    Lackierte und gebeizte Möbelreste wurden aufgesammelt und am Wärmefeuer verbrannt.
    Wonach richtet sich die Ahndung/Verfolgung?

  10. Levent
    Am 26. Dezember 2019 um 18:28

    Hallo, ist bekannt, wie viele Bussgelder gegen Delikte / Ordnungswidrigkeiten / Straftaten im Jahr verhängt werden? (Gegen Gesetze des Kreislaufwirtschaftsgesetz) ich kann leider keine Statistik finden.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. Januar 2020 um 16:17

      Hallo Levent,

      eine gebündelte, bundesweite Statistik hierzu ist uns nicht bekannt. Vielleicht führen einzelne Bundesländer oder Behörden einzelne statistische Erhebungen durch.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. clara
    Am 27. Oktober 2019 um 14:33

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    der Inhaber einer in der Handwerksrolle eingetragenen kleinen Firma (Holz- und Bautenschutz) verlangte für die Entsorgung eines Gartenhauses (530 kg) 300 € (Altholz A IV + Dachschindeln mit Bitumen). Da er sich weigert, mir hierfür einen Nachweis zu liefern und das auch angeblich nicht müsse, hege ich den Verdacht, dass er das belastete Material illegal entsorgt und die 300 € eingesteckt hat. Habe ich nicht doch einen Anspruch auf einen Beleg und welche Möglichkeiten habe ich jetzt in diesem Zusammenhang?

    Im Voraus vielen Dank für die Beantwortung und freundliche Grüße
    clara

  12. Kalle
    Am 24. Juni 2019 um 18:01

    Mein syrischer Freund hat neben einen Müllcontainer in seinem Heimatort einen alten Koffer zur Entsorgung abgestellt. Er hat gesehen wie andere Menschen auch Sachen neben den Container gestellt haben, da er wahrscheinlich zu voll war. Hierbei wurde er u. sein KfZ von einem Anwohner fotografiert und er bekam promt von der Gemeinde eine Rechnung für den Abtransport seines Koffers über 43,– € Arbeitslohn und 50,– € für eine sogenannte “Einlagerung”, was er ungehend bezahlte. Jetzt 6 Wochen später bekam er noch einen Bußgeldbescheid über sage und schreibe 120,– € für die “illegale” (neben einem Container) Entsorgung des Koffers, was ihn nun letztendlich 213,– € kostete (er hat die auch umgehend bezahlt. Nun meine Frage diese Gebühren erschienen mir recht hoch und unverständlich. Ist dies rechtens , oder kann er hier einen Einspruch geltend machen? Ich danke für Ihre Antwort.

  13. Vitali I.
    Am 8. November 2018 um 17:14

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    mein Nachbar stellt seine Müllsäcke teilweise bis zu 6 Tagen vor dem Abholtermin vor meinem Haus.
    Meine Frage: Gibt es Vorschriften (Land Niedersachsen, Stadt Langenhagen) die darüber aussagen, wann man seine Müllsäcke rausstellen darf und wie lange sie auf öffentlicher Strasse stehen dürfen?
    Welche Konsequenzen gibt es für Übeltäter
    An wen soll ich mich wenden… Ordnungsamt – welcher Fachbereich?

    Ich würde mich über eine Rückmeldung freuen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Vitali I.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. November 2018 um 11:24

      Hallo Vitali,

      entsprechende Informationen sollten der Abfallsatzung der Stadt Langenhagen zu entnehmen sein. Das Ordnungsamt sollte Ihr Ansprechpartner sein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Wolfgang P.
        Am 25. Januar 2019 um 11:07

        Die Stadt Langenhagen hat gar keine Abfallsatzung. Sie ist regionsangehörige Stadt und unterliegt der Abfallsatzung des Zweckverbandes der Region Hannover.

  14. Daniela N.
    Am 19. August 2018 um 12:14

    in unserem Haus wohnen 8 Parteien, von denen 2 den Müll nicht trennen wollen. Enterder weder Lebensmittel Obst/ Gemüse in der Grünanlage entsorgt, Plastik, Flaschen und katronage in der Restmülltonne entsorgt. Mehrfach wurde darauf hingewiesen was den Mieter egal ist.Die Antwort ihr mit “eurem Müll trennen das ist mit egal”. Wie können wir nun vorgehen.
    Grüsse Daniela

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. Oktober 2018 um 10:56

      Hallo Daniela N.,

      Sie könnten das Ordnungsamt kontaktieren oder das Gespräch zum Nachbar suchen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Frank
    Am 1. August 2018 um 19:27

    Hallo,

    unser Müll (gelbe Tonne) wurde nicht geleert.
    Sie wurde übersehen und es sind auch nur Sachen darin, die dort auch hinein gehören. Nach mehrmaligen Anrufen beim Entsorger werden wir immer wieder neu vertröstet und uns wird gesagt, dass die Tonne bald geholt wird.

    Meine Frage:
    Ist der Entsorger dazu verpfichtet die Tonnen zu holen?
    Begeht er eine Ordnungswidrigkeit, wenn er es selbst nach mehrmaligen Anrufen dies irgnoriert?

    Danke für die Antwort.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. September 2018 um 16:01

      Hallo Frank,

      bitte wenden Sie sich bzgl. Ihrer Fragen an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Laura
    Am 23. Juli 2018 um 14:12

    Guten Tag,

    ich bin ein junger Mensch, der in Berlin wohnt. Tag täglich fällt mir auf, wieviel Müll von Bürger und Bürgerinnen achtlos auf den Boden/ins Gebüsch geworfen wird- ganz unabhängig vom Bezirk sieht es überall ähnlich aus! Dieses unerzogene achtlose Verhalten stimmt mich ärgerlich. Nun frage ich mich ob sich etwas ändern würde, hätten wir höhere Bußstrafen für das Wegwerfen von Gegenständen (wie z.B. Flaschen, Zigarettenschachteln, Tüten, Verpackungen…..). Wie kann man so etwas fordern und wie kann ich mir Gehör verschaffen?

    Liebe Grüße,
    Laura

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. September 2018 um 15:41

      Hallo Laura,

      Sie könnten sich beispielsweise politisch engagieren oder eine Petition starten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Stefanie
    Am 19. Februar 2018 um 7:58

    Guten Morgen,

    ich habe am Freitag Abend gesehen wie Nachbarn von mir auf der Strasse ihren Verpackungsmüll entsorgen. Das heißt Kartons und Folie ich denke von Möbeln wurde einfach an die Straßenrand gelegt.
    Ich finde es eine Frechheit da ein paar Meter weiter Altpapier Container stehen wo man die Verpackungen auch hätte hinbringen können. Ich weiß nicht was ich jetzt machen soll oder an wen man sich bei sowas wenden kann.
    Ich hätte wahrscheinlich direkt am Freitag Abend was dazu sagen sollen, hab mich ehrlich gesagt aber nicht getraut und ich glaube auch das die mich nicht wirklich verstanden hätten da sie nicht so gut deutsch sprechen.

    Mit freundlichen Grüßen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. April 2018 um 11:25

      Hallo Stefanie,

      in einem solchen Fall ist wohl zunächst das persönliche Gespräch zu suchen. Hilft dies nicht weiter, ist in der Regel zunächst das Ordnungsamt zu informieren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Claudia
    Am 10. August 2017 um 13:38

    Hallo zusammen,
    wir wohnen in einem 3 Familienhaus in Stuttgart und verfügen über 1 Restmülltone, 1 Papiertonne und 1 Biotonne. Mülltrennung klappt bei 2 Parteien ohne Probleme. Leider hält sich 1 Familie nicht an die Spielreglen und entsorgt z.B. Elektroschrott im Restmüll. Was können wir tun?
    Danke im Voraus. LG Claudia

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. August 2017 um 12:48

      Hallo Claudia,

      jedes Bundesland hat seinen eigenen Bußgeldkatalog für ordnungswidrige Müllentsorgung, der je nach Abfallart und -menge unterschiedliche Bußgelder vorsieht. Es kann sein, dass sich die Müllabfuhr bei wiederholter Falsch-Befüllung der Mülltonnen weigert, diese zu leeren. Die daraus entstehenden Kosten können auf den Verursacher umgelegt werden, insofern dieser bekannt ist. Am besten kommunizieren Sie das Problem gemeinsam mit allen Mietparteien des Hauses. Sollte es zu keiner einvernehmlichen Lösung kommen, können Sie den Vermieter darauf ansprechen. Dieser kann gegebenenfalls eine Mahnung aussprechen und zur ordentlichen Beseitigung auffordern.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Maria
    Am 24. Januar 2017 um 15:53

    Hallo,

    unsere Nachbarn haben keine Mülltonnen. Weder Bio, Papier noch Restmülltonne. Wir vermuten, das deren Restmüll in öffentlichen oder in den Tonnen ihrer Arbeitgeber entsorgt wird. Ich habe gelesen, das das Aufstellen einer Restmülltonne Pflicht ist und aufgrund dessen vor 2 Jahren beim Ordnungsamt und bei der Abfallwirtschaft eine Meldung gemacht, aber anscheinend gilt für unsere ” geliebten ” Nachbarn diese Vorschrift nicht, denn es ändert sich nichts.
    Was muss ich tun, damit endlich diesen Umweltsündern Einhalt geboten wird und sie, genauso wie wir Alle, für unsere Müllentsorgung Verantwortung übernehmen.

    mfG
    Maria

    • bussgeldkatalog.org
      Am 26. Januar 2017 um 8:27

      Hallo Maria,

      häufig hilft ein Blick in die Gemeindesatzung, um herauszufinden, ob eine Pflicht zur Restmülltonne besteht. Grundsätzlich sind Sie mit der Meldung beim Ordnungsamt durchaus schon auf dem richtigen Weg. Allerdings können Sie ansonsten nur wenig machen. Wenn die Behörde nicht weiter in diese Richtung ermitteln will, passiert auch nichts weiter. Anders läge der Fall, wenn Sie persönlich betroffen wären, sprich, wenn Ihre Nachbarn den Müll in Ihrer Tonne entsorgen würden. Dann könnten Sie mithilfe eines Anwalts zivilrechtlich vorgehen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. andreas
    Am 4. August 2016 um 10:20

    Hallo,

    alte, benutzte Asbest-Abwasserrohre, defekte, nicht gereinigte und z.T. mit Öl befüllte Abwasserpumpen lagern ungeschützt auf Einwegpaletten auf dem Gelände eines Gewerbegebietes.
    Meine Fragen: Handelt es sich hier um Sonderabfall, wie sollte dieser ordnungsgemäß gelagert und Entsorgt werden. Sind entsprechende Nachweise für eine Entsorgung dieser Produkte erforderlich?

    Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. August 2016 um 10:14

      Hallo Andreas,
      mit Asbest befallene Abfälle sollten in sicher verschließbaren, dafür geeigneten und gekennzeichneten Behältern aufbewahrt und befördert werden. Dabei sollten sie außerdem getrennt von anderen Abfällen gelagert werden, um zu verhindern, dass sich der Asbest ausbreitet. Um die Entsorgung kümmern sich in der Regel öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger. Es existieren außerdem örtlich gültige Entsorgungsvorschriften.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. Bettina
    Am 27. April 2016 um 9:11

    Sehr geehrte Damen uund Herren,

    Wie kann man denn jemanden ahnden, der beim Spazierengehen z.B. sein Bonbonpapier in die Botanik wirft oder Hundekot, manchmal bescheuerter Weise im Kotbeutel, liegen lässt?
    Wie ist der Vorgang? Denjenigen zur Rede stellen bringt einem nur Ärger und führt auch nicht zur Einsicht. Was kann ich konkret tun?

    Mit freundlichen Grüßen,
    B. H.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. April 2016 um 8:43

      Hallo Bettina,

      eine Möglichkeit ist es, sofern die Personalien der betreffenden Person klar sind, diese bei dem Ordnungsamt zu melden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Henrik
    Am 14. März 2016 um 15:36

    Hallo,

    habe letzten Samstag eine Innenausstattung (2 Sitze, Rückbank und 4 Türverkleidungen) meines Wagens im Wald entsorgt.
    Nach Anruf der Polizei habe ich die Teile heute früh abgeholt.
    Mit was für einem Bußgeld muss ich da rechnen?

    Gruß,
    Henrik

    • bussgeldkatalog.org
      Am 17. März 2016 um 9:02

      Hallo Henrik,

      das ist vom Bundesland zu Bundesland verschieden. In Bayern wären das beispielsweise bei bis zu einem Kubikmeter Müll 160-700 Euro. Wenn Sie es direkt beseitigen, reduziert es sich auf 35-80 Euro. Schauen Sie doch einfach in die Bußgeldtabelle entsprechend Ihres Bundeslandes.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Maria
    Am 22. November 2015 um 17:26

    Hallo,

    mein Vermieter ist der Meinung, eine von mir angeblich verursachte Nichttrennung des Mülls sei dafür verantwortlich, dass die Mülltonne nicht mitgenommen wurde. Weiter drohte er mir, dass ich das nun fällige Bußgeld (Baden-Württemberg) übernehmen müsse. Es sei dahingestellt ob ich es war – da muss ich erst mal schauen was die wirkliche Ursache war. Meine Frage: Wie viel Bußgeld fällt für Nichtmülltrennung in Karlsruhe an?

    Danke schon im Voraus

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. November 2015 um 11:16

      Hallo Maria,

      in der Tat können die Müllentsorgungsgesellschaften die Mitnahme verweigern, wenn die Trennung des Mülls nicht korrekt durchgeführt wurde. Die Höhe der entsprechenden Bußgeld ist variabel und wird im Einzelfall verhängt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. Sabine C.
    Am 6. Juli 2015 um 11:37

    Hallo,

    leider kann ich unter dem Thema “Gartenabfälle entsorgen” keinen Kommentar schreiben, deshalb plaziere ich es hier und hoffe es ist in Ordnung.
    Ich beobachte immer wieder, dass mein Nachbar, der keine Biotonne hat, gerade im Sommer immer wieder seinen Rasenschnitt und Heckenschnitte im Wald entsorgt. Der wird gleich mit der Schubkarre dort hin gebracht. Wir wohnen im Rhein-Sieg-Kreis. Ich weiß, dass das nicht erlaubt ist, habe ich dem Nachbarn auch schon gesagt, aber er macht es trotzdem weiter. Kann ich die Stadt drauf hinweisen? Einerseits möchte ich sie nicht anschwärzen, aber es geht doch auch nicht, dass der Gartenabfall dort hingebracht wird.
    Was raten Sie mir?

    Vielen Dank für Ihre Mühe

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. Juli 2015 um 11:25

      Hallo Sabine,

      sofern Sie sich nicht unmittelbar durch dieses Verhalten belästigt fühlen, belassen Sie es dabei. Einen Nachbarschaftsstreit sollten Sie deswegen nicht anregen, und Gartenabfall sollte im Normalfall auch keinen größeren Schaden im Wald anrichten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Jörg
        Am 17. August 2018 um 9:59

        Liebe Redaktion von bussgeldkatalog.org
        Bitte stellen sie Gartenabfälle im Wald nicht als Nichtigkeit dar.
        Gartenabfälle im Wald richten enormen Schaden an. Zum einem stört der erhöhte Nährstoffeintrag das Ökosystem und zum andern enthalten Gartenabfälle oft Wurzeln, Zwiebeln, Knollen und Samen von fremden zum teil invasiven Arten was extreme Folgen haben kann. Also bitte verharmlosen Sie dies nicht. Gartenabfälle gehören genauso wenig in den Wald wie eine Autobatterie.
        Mit freundlichen Grüßen
        Jörg

        • bussgeldkatalog.org
          Am 5. Oktober 2018 um 16:44

          Hallo Jörg,

          vielen Dank für die Hinweise!

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. bussgeldkatalog.org
    Am 20. April 2015 um 9:11

    Hi, ich hab ein altes kopfkissen und willdas entsorgen. darf ich das in die normale hausmülltonne schmeißen oder ist das irgendwie sondermuell?

    Jacky

  26. Jolle
    Am 20. April 2015 um 8:21

    Über mir wohnt einer der nach dem rauchen seine zigaretten immer auf meinen balkon schmeißt. ich finde das ist eine frechheut und habe ihn auch schon darauf angesprochen aber ermeint nur das ist nicht sein problem. Was kann ich dagegen tun?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. April 2015 um 15:06

      Hallo Jolle,

      Sie sollten den Vermieter darüber informieren, damit er wiederum mit dem Mieter reden und weitere Schritte einleiten kann.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  27. Helge K
    Am 17. April 2015 um 10:39

    Tach, vor meinen Haus hat eienr eien alten Kühlschrank abgestlett. was kann ich jetzt Machen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. April 2015 um 15:39

      Hallo Helge,

      zuerst lohnt es sich, Fotos von der Sachlage zu machen und diese dem Ordnungsamt zukommen zu lassen. In aller Regel kümmert sich diese Behörde um die Entsorgung und versucht, den Verursacher ausfindig zu machen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  28. Fred
    Am 17. April 2015 um 10:28

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wie viel kostet es, in Berlin eine Zigarette auf die Straße zu werfen? Ich würde mich freuen, wenn Sie mir diese Frage beantworten könnten.

    MfG Fred F.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. April 2015 um 15:46

      Hallo Fred,

      in der Regel wird ein Bußgeld von 35 Euro fällig.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Finn K.
        Am 22. August 2016 um 13:44

        Wie sieht es eigentlich mit der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten aus? Was kann oder darf man als Privatperson gegen das werfen von Müll auf den Boden tun?
        Muss man die Polizei rufen und so anzeige einer Ordnungwidrigkeit erstatten ? Darf man den Verursacher identifizieren? Darf man den Verursacher festhalten bis die Polizei eintrifft, sodass diese die Identität feststellt?

        • bussgeldkatalog.org
          Am 25. August 2016 um 8:20

          Hallo Finn,

          machen können Sie da nur wenig. Sollten Sie die Person kennen, können Sie ggf. eine Anzeige beim Ordnungsamt machen. Das hängt natürlich auch davon ab, was auf den Boden geworfen worden ist. Den Verursacher festzuhalten, ist nicht empfehlenswert. Es gibt zwar das Jedermannsrecht, aber das dürfte in diesem Fall keine Anwendung finden, denn es muss das Verhältnis gewahrt bleiben. Bei illegalen Mülldeponien, wenn jemand seinen Müll z. B. im Wald oder Park ablädt, könnte dies wieder anders aussehen. Allerdings würde es dann schon reichen, das Kennzeichen zu notieren.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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Müll und Abfall: Bußgelder zur Müllentsorgung
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