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Öl ausgelaufen: Droht eine Strafe?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Bußgelder der einzelnen Bundesländer bei fahrlässiger oder vorsätzlicher Verschmutzung des Grundwassers mit Mineralöl (in Form von Motoröl oder Getriebeöl)

BundeslandBußgeld
Mineralöl in das Grundwasser eingebracht
Baden-Württemberg75 - 30.000 €
Bayern100 - 25.000 €
Berlin(keine Angaben)
Brandenburg75 - 25.000 €
Bremen100 - 100.000 €
Hamburg(keine Angaben)
Hessen(keine Angaben)
Mecklenburg-Vorpommern100 - 50.000 €
Niedersachsen50 - 25.000 €
Nordrhein-Westfalen510 - 50.000 €
Rheinland-Pfalz76,69 - 25.564,59 €
Saarland75 - 30.000 €
Sachsen100 - 50.000 €
Sachsen-Anhalt(keine Angaben)
Schleswig-Holstein75 - 25.000 €
Thüringen100 - 50.000 €

FAQ: Öl ausgelaufen

Welche Sanktionen drohen, wenn Öl ausläuft?

Wer durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit zulässt, dass das Grundwasser durch Öl verschmutzt wird, muss mit einem hohen Bußgeld rechnen. Wie hoch dieses in Ihrem Bundesland ausfällt, können Sie unserer Tabelle entnehmen.

Was muss ich tun, wenn ÖL ausläuft?

Bemerken Sie, dass Öl ausläuft, sollten Sie umgehend die Feuerwehr informieren. Die Einsatzkräfte können das Öl bestmöglich entsorgen.

Öl ausgelaufen: Was ist zu tun?

Ein Ölfleck auf der Straße muss nicht strafbar sein, jedoch umgehend entfernt werden.
Ein Ölfleck auf der Straße muss nicht strafbar sein, jedoch umgehend entfernt werden.

Plötzlich meldet Ihr Bordcomputer: Der Ölstand ist zu gering! Sie fahren rechts ran und müssen erkennen: Es ist Motoröl oder Getriebeöl ausgelaufen! Nun muss ein Abschleppdienst informiert werden und der Tag ist erstmal gelaufen. Doch wie bekommt man diese Ölflecken von der Straße? Und steht auf Ölverlust beim Auto eine Strafe? Wer zahlt die Reinigung?

Lesen Sie den folgenden Artikel und erhalten Sie Antworten! Dabei erfahren Sie unter adnerem auch, ob Öl auf der Straße ein Grund ist, die Polizei zu verständigen.

Öl auf der Straße? Sie müssen für eine Säuberung sorgen!

Bei oben genanntem Beispiel wird Ihnen spätestens der Abschleppdienst dazu raten, schleunigst die Feuerwehr zu verständigen. Denn es ist Ihre Aufgabe, dafür zu sorgen, dass es nicht zur Verschlimmerung der Situation kommt, wenn Ihnen Öl ausgelaufen ist. Ihr Auto muss fachgerecht abgeschleppt werden, um weitere Verschmutzungen zu vermeiden. Die entstandenen Ölspuren aber müssen gründlich gereinigt werden, da die Flüssigkeit bekanntermaßen hochgiftig ist und schnell zu Wasserverschmutzung in großem Ausmaß führen kann.


Die Feuerwehr wird das ausgelaufene Mineralöl mit einem speziellen Bindemittel aufsaugen und es so entfernen. Der Feuerwehreinsatz wird von Ihrer Haftpflichtversicherung bezahlt, denn Sie haften für den Schaden und nicht etwa Ihre Werkstatt oder der Hersteller des betreffenden Autoteils. Dies gilt so lange, bis Sie beweisen können, dass die Schuld bei einem Dritten liegt.

Für Feuerwehreinsätze sind Bürger im Normalfall nicht haftbar zu machen. Anders sieht es aus, wenn grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt wurde. In solchen Fällen schickt die Gemeinde die Rechnung später an den Verursacher der Kosten für den Einsatz.

Auch wenn reine Fahrzeugschäden, wie zum Beispiel Öl auf der Straße, vorliegen, wird die Rechnung in der Regel an den betreffenden Fahrzeughalter weitergeleitet. Diese übernimmt regelmäßig die Kfz-Versicherung. Sollte Ihre Versicherung sich weigern, eine entsprechende Rechnung zu bezahlen, so sollten Sie sich an einen Anwalt wenden.

Öl ausgelaufen aus dem Auto! Welche Strafe droht?

Vorsicht beim Ölwechsel! Öl darf nicht auf der Straße landen.
Vorsicht beim Ölwechsel! Öl darf nicht auf der Straße landen.

Wenn ein Fahrzeugteil defekt ist und sich deshalb Öl auf der Straße ausbreitet, kommen also in erster Linie Rechnungen wegen der Säuberung auf Sie zu, welche von der Versicherung übernommen werden.

Es erwartet Sie also, wenn Öl ausgelaufen ist, keine Strafe. Dies ändert sich jedoch, wenn Sie keine Maßnahmen ergreifen, um das Mineralöl zu entfernen.

Tipp: Sollten nur wenige Tropfen Öl auf der Straße verteilt worden sein, so können Sie auch selbst an dessen Entfernung arbeiten. Dafür dürfen Sie keinesfalls Wasser benutzen, um das Öl etwa wegzuspülen! Saugen Sie das Öl mit Tüchern und Lumpen auf. Auch Katzenstreu und andere Bindemittel können helfen, das Öl auf der Straße zu entfernen und davon abzuhalten, im Boden zu versickern.

Die Polizei ist in der Regel übrigens nicht zu verständigen, da es sich nicht um so große Mengen Öl handeln wird, dass der nachfolgende Verkehr in Gefahr gerät. Andererseits können die Beamten informiert werden, wenn beispielsweise ein Nachbar eine Ölpfütze unterm Auto hat und keine Anstalten macht, diese zu beseitigen. Schuldhafte Vorfälle dieser Art können sehr teuer und sogar mit Freiheitsstrafe belegt werden.

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

2 Kommentare

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  1. Moni
    Am 10. April 2019 um 21:50

    Bei mir, direkt vom Wohnzimmer Fenster ist einer wunderschöner Wiese, es war immer friedlich und grün, jetzt parkt mein Nachbarn mit seiner Bagger, Anhänger und Autos drauf, dieser Grundstück gehört ihm zwar nicht aber er mäht dafür für den Besitzer den Rasen ein mal im Jahr, ist das erlaubt?… Der Rasen ist ab und zu schwarz, ob das öl ist weiß ich nicht, es ist schon traurig, ist das in Ordnung…????

  2. Karl-Heinz
    Am 18. März 2019 um 21:37

    Wie wird bei einer ( wiederholten ) Verschmutzung der Fahrbahn durch ausgelaufenes Oel von einem parkenden Lkw das rechtswidrige Verhalten in dem GGG ( -Anlage B – Rn i.V. m.GGVS) rechtlich gewürdigt?

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